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Gemeinde Hemmersheim Hemmersheim, 09.11.2018

I/10-be-610.02

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Sportplatz“ in Gülchsheim

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Hemmersheim hat in der Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 6 „Am Sportplatz“ einzuleiten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 17.07.2018 bis 17.08.2018 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 09.10.2018 behandelt und beschlossen. Die Änderungen und Ergänzungen wurden in der Entwurfsfassung vom 09.10.2018 eingearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.10.2018 in der Zeit vom

20. November 2018 bis 20. Dezember 2018

(je einschließlich)

in der Gemeindekanzlei der Gemeinde Hemmersheim, Dorfstr. 14 und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16, Zi. Nr. 205/206 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Den Bebauungsplan und die Begründung können sie hier direkt herunterladen

DWährend der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ballmann

1. Bürgermeister

angeheftet: 12.11.2018

abgenommen: 21.12.2018