Bitte beachten sie folgende Bekanntmachung des Wasserwirtschaftsamtes:

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Abflüsse in den Gewässern auf ein niedriges bzw. sehr niedriges Niveau gefallen. Entnahmen aus Flüssen und Bächen für Beregnungszwecke können bei den derzeitigen Abflussverhältnissen zur Schädigung der Gewässer bzw. deren tierischer Bewohner und des Pflanzenbewuchses im und am Wasser führen. Deshalb ist derzeit von Entnahmen - auch im Rahmen des Anlieger- oder Gemeingebrauchs – abzusehen.

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach wird im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht schwerpunktmäßig Kontrollen durchführen.