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Sitzung v. 05.02.2013

2 Bauanträge haben den Gemeinderat Hemmersheim in seiner ersten Jahressitzung zur Beschlussfassung vorgelegen:

1.) Ein Landwirt aus Pfahlenheim möchte im Bereich seiner Feldscheune und Maschinenhalle auf Flur Nummer 111 an der Straße nach Hemmersheim 2 Getreidesilos errichten. Maße: 11 Meter hoch mit einem Durchmesser von 3, 58 Metern,  Fassungsvermögen ca. 221 Kubikmeter.

2.) Ein Landwirt aus Gülchsheim will im Bereich der schon bestehenden Landwirtschaftlichen Betriebsstätten an der Lipprichhäuser Straße, Flur Nummer 760, eine Bertriebsleiterwohnung, eingeschossig mit Flachdach, neu bauen. Beiden Bauanträgen wurde die Zustimmung erteilt.

Über einen Antrag des gemeindlichen Kindergartens in Hemmersheim, 2 neue Büroschränke anzuschaffen, hat der Rat schon in seiner letzten Sitzung beraten und hierzu 4 Kostenangebote eingeholt. In freihändiger Vergabe wurde nun beschlossen, einen Schrank mit den Maßen 4,30 x 3,05 x o,40 Metern und einen Papierschrank mit 6 Schubfächern anzuschaffen. Über die Kosten wurde im nichtöffentlichen Teil beraten.

Im Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( BimSchG), sowie des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Gemeinde im Vorbescheidsverfahren zur Errichtung und des Betriebes einer Windenergieanlage vom Typ ENERCON E101 mit 149, 40 Meter Nabenhöhe und 199,90 Meter Gesamthöhe auf Fl. Nr. 1052 in der Gemarkung Hemmersheim  hat der Gemeinderat den Vorbescheid des Landratsamtes zugestimmt.

Über 2 mündliche Anträge, den jeweiligen, für die Allgemeinheit nicht wichtigen Naturwege zwischen 2 Pachtflächen in der Gemarkung Gülchsheim,  landwirtschaftlich mit nutzen zu dürfen, hat es eine längere Aussprache gegeben. Letztlich wurde beiden Wünschen, einem nur mit Stimmenmehrheit, stattgegeben und den Wegeteilstücken die Widmung des Rechts zur öffentlichen Wegenutzung entzogen.  Dabei handelt es sich um die Fl. Nr.  2223 am Lerchenberg und der Fl. Nr. 1982 hinter der Lach. Der Pachtpreis wurde im nicht öffentlichen Teil festgelschrieben.

Im Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) hat der Hemmersheimer Gemeinderat die neue Satzung beschlossen. Die jeweiligen Gebühren wurden schon in einer früheren Ratssitzung beschlossen und bekannt gegeben.

Nachdem die Gemeinde aufgefordert wurde, den Oberwasserabzugsgraben zur Entlastung des örtlichen Mischkanales, ab Einfahrt Geißlingerstraße im Ortsteil Gülchsheim, direkt in den Riedbach, von einem Sachverständigen für Wasserwirtschaft nachprüfen zu lassen, will man zunächst einige Kostenangebote einholen und danach den Auftrag erteilen.

 

Sitzung v. 16.04.2013

Ernst Veeh, 17. 04. 2013

Die Beratung über den Haushaltplan und die Haushaltsatzung für das Kalenderjahr 2013 und deren Beschlussfassung waren einer der Haupttagungsthemen des Gemeinderrates Hemmersheim bei seiner April Sitzung. Der Verwaltungshaushalt schließt dabei ausgeglichen in Ein- und Ausgaben mit jeweils 1.085.000.- Euro ab.  Dabei stehen bei den Einnahmen die Einkommensteuerbeteiligung mit 210.000.- Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 156.000.- Euro an vorderster Stelle, bei den Ausgaben sind dies die Kreisumlage mit 228.100.- Euro und die Personalkosten für den gemeindlichen Kindergarten mit 149.100.- Euro.

Der Vermögenshaushalt wurde mit jeweils 645.600.- Euro angesetzt. Hier greifen hauptsächlich die veranschlagten Kosten für die Dorferneuerungsmaßnahmen mit insgesamt 451.200.- Euro, vor allem in Lipprichhausen, wo durch Ortsstraßenbaumaßnahmen, Straßenbeleuchtung und Bachverrohrung Nachholbedarf besteht. Ins Gewicht fallen bei den Einnahmen die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 175.000.- Euro und die Investitionspauschale vom Freistaat mit 112.900.- Euro. Ausgeglichen wird der Vemögenshaushalt durch die Entnahme von Rücklagen mit 350.000.- Euro.

Der Haushaltplan für 2013 wurde, so wie er vom Bürgermeister Karl Ballmann und Stefan Schmidt von der VG Uffenheim erarbeitet und vorgetragen wurde, einstimmig genehmigt, ebenso die Haushaltsatzung.

Vor dieser Gemeinderatssitzung hat sich die neue Leiterin des inzwischen gemeindlichen Kindergartens Hemmersheim dem Gremium vorgestellt. Silke Holz kommt aus Aub und hat in der Leitung von Kitas langjährige Berufserfahrung. Gemeinderat Norbert Veeh hat sich bereit erklärt, als Kindergartenbeauftragter seitens der Trägerschaft bei Bedarf zur Verfügung zu stehen.

Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines früher landwirtschaftlich genutzten Gebäudes auf Flurnummer 16 der Gemarkung Gülchsheim in eine KFZ- Werkstatt mit Lagerplatz für PKW musste zurückgestellt werden. Hier muss erst noch im Voraus eine ordnungsgemäße Erschließungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Ein Grundsatzbeschluss über den Verkauf des Grundstücks Flurnummer 810/1 mit 661 qm Grundfläche in Gülchsheim ( nun bald ehemaliges Sportheim der Spvgg. Gülchsheim ) wurde erarbeitet. Der Vereinfachung halber wird der Verkauf des Gebäudes, das der Sportverein auf eigene Kosten erstellt hat und das dazugehörende Grundstück, welches in Gemeindebesitz ist, über die politische Gemeinde Hemmersheim  abgewickelt. Kauferlös und der Aufwendungsersatzanspruch wird anschliesend der Spielvereinigung Gülchsheim übergeben. An dieser Abstimmung hat Gemeinderat Reinhold Veeh, als 2. Vorsitzender der Spvgg. Gülchsheim, nicht teilgenommen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, wie es von Gemeindebewohnern vorgeschlagen wurde, ein neues Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen. Man hat sich für ein Gerät mit Datenerfassung und Smiley entschieden. Preis 2538.- Euro.  Es soll abwechsend an verschiedenen Ortseinfahrten im Bereich des Gemeindegebietes zum Einsatz kommen.

Wie in einer der beiden Bürgerversammlungen beantragt, wurde der Stundenlohn des Handfrondienstes auf 10.- Euro erhöht. (Bisher 9.- Euro.) Spanndienste werden weiterhin nach Maschinenringpreisen vergütet.

 

Sitzung v. 21.05.2013

Dem Antrag zwecks Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in eine KFZ- Werkstatt mit Lagerplatz für PKW auf Fl. Nr. 16 in der Gemarkung Gülchsheim ( an der Angerwiese) hat der Gemeinderat zugestimmt. Eine Erschließungsvereinbarung sei hier nicht nötig, wurde befunden, da das Grundstück über die Hofeinfahrt an der oberen Dorfstraße erschlossen und erreichbar ist.

Genehmigt wurde auch der Abriss von Altgebäuden und die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit integrierter Werkstatt auf Fl. Nr. 29 in der Gemarkung Gülchsheim. Größe des neuen Gebäudes: 26,50 Meter lang und 6.50 Meter breit.

Damit sich für das Nachbargebäude die Lichteinstrahlung nicht verschlechtert, eher verbessert, hat man sich einvernehmlich für ein asymetrisches Satteldach entschieden.


Im Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes ( BayStrWG), Sondernutzungsgebühren für Leitungsverlegungen in öffentlichen Straßen- und Wegeflächen, hat sich der Gemeindertat Hemmersheim an die von der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim ausgearbeitete  Mustersatzung gehalten. Demgemäß wird für die Verlegung privater Stromleitungen und ähnliches, welche nicht durch Konzessionsvertrag oder Telekommikationsgesetz geregelt sind, pro lfd.Meter eine Gebühr von 2.- Euro, mindestens jedoch 50 .- Euro berechnet.

Ein Landwirt aus Lipprichhausen möchte ein Teilstück des Weges Fl. Nr. 611 Gem. Lipprichhausen, welches sein eigenes und ein gepachtetes Flurstück abgrenzt, zwecks wirtschaftlicherer Bearbeitung mit bewirtschaften dürfen. Da der betreffende Weg bei der anstehenden Neuverteilung der Flurstücke sowieso aufgelassen wird, hat der Rat dem Antrag zugestimmt, vorausgesetzt die Angrenzer haben keine Einwände.

Der Verlauf der Wasserleitung ab Quelle Dietrichsweide bis zum Schacht am Ende des bisherigen Feuerweihers (See) in Gülchsheim soll neu gestaltet und so verlegt werden , dass es auch in Zukunft keinen Privatgrund mehr berührt.  Da das Gemäuer am See schon arg sanierungsbedürftig ist und diesem nach dem Ringschluss der Ortswasserleitung als Löschweiher keine Bedeutung mehr zugemessen wird, soll er trocken gelegt und aufgefüllt werden. Der Schacht muss so gestaltet werden, dass kein Rückstau in der Wasserleitung entsteht, den neuen Brunnen am Burkertsbuck mit Wasser speist. Bei Wasserüberschuss  soll dieses jedoch im bestehenden Oberflächenkanal ablaufen können. 

Zur Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes hat sich eine neue Situation ergeben, deshalb wurden nochmals zwei neue Angebote eingeholt. Eines mit Datenerfassung und Auswertung und eines ohne. Der Gemeinderat hat sich nach Rücksprachen für das einfachere Gerät für einen Preis von 2360,96 Euro entschieden.

 

Sitzung v. 16.07.2013

Ernst Veeh, Gülchsheim, 17. 07. 2013

Einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Kindergartens in Hemmersheim hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung gefasst. Wenn der Kindergarten in Hemmersheim auch weiterhin lukrativ und vor allem etwas attraktiver als Hort und Krippe betrieben werden soll, müssen seitens des Trägers ( Gemeinde Hemmersheim) in naher Zukunft einige bauliche Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen werden. Gemeinderat Norbert Veeh hat in seiner Stellung als Ansprechpartner für die KITa in einer Tagung im LRA Neustadt/ Aisch- Bad Windsheim Erkundungen eingeholt, welche Maßnahmen zum sicheren Fortbestand der Einrichtung ergriffen werden müssten und diese dem Gemeinderat in der Sitzung vorgetragen.

Dem zur Folge sollten im hinteren südöstlichen Gebäudeteil ein Anbau mit Flachdach und separaten, ebenerdigen Eingang angegliedert werden. Damit könnte ein Schlaf- und Ruheraum gewonnen werden, der zu jeder Zeit vom Kita- Personal einsehbar wäre. In die Planung integriert wird auch der bisherige Sitzungsraum im Dachgeschoss, wo ein 2. Fluchtweg geschaffen werden müsste. Die Gemeinde müsste dann für die Ratssitzungen ins Dorfgemeinschaftshaus ausweichen. Gleiches gilt auch für den Wahlraum für die Wähler aus dem Ort Hemmersheim. Mit seinem Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat nun grünes Licht für eine zeitnahe Bestandsermittlung für die erforderlichen Maßnahmen zur Aufwertung des Hemmersheimer Kindergartens gegeben.

Für zwei neue Gebäude mussten neue Hausnummern vergeben werden, wobei die Frage aufgeworfen wurde, ob man nicht endlich nach einer neuen, geordneten Lösung für die Hausnummerierungen suchen sollte. Damit konnte sich aber die Mehrheit im Rat nicht anfreunden, so dass es zunächst weiterhin im Gemeindegebiet von Hemmersheim bei der fortlaufenden Nummerierung bleibt. Eine Ausnahme bleibt das Siedlungsgebiet im Kappelfeld in Gülchsheim. Dem neuen Sportheim in Gülchsheim wurde daraufhin die Anschrift, "Öllingerstraße Nummer 76" und dem Betriebsmitarbeiterwohnhaus von Markus Bender an der Lipprichhauser Straße die Anschrift "Obere Dorfstraße Nummer 77" gegeben.

Für die neue Straßenbeleuchtung im Ortsteil Lipprichhausen hat ein Kostenangebot vorgelegen. Die Kosten für die Aufstellung von 29 Lampen einschließlich des Kabelmaterials, aber ohne Erdarbeiten, betrage 63 328.- Euro. Der Gemeinderat hat das Angebot angenommen. Das geschieht im Zuge der Dorferneuerung in Lipprichhausen, wird aber nicht mehr bezuschusst.

Beraten wurde auch über die bei den beiden Bürgerversammlungen eingegangenen Wünsche. Hier wollen sich die Ratsmitglieder an Hand von Ortsterminen erst einen Einblick verschaffen, ehe sie Entscheidungen beschließen.

Ein Antrag, vor dem diesjährigen Schnitzertreffen in Hemmersheim vom 23. bis 25. August 13 am Riesenbuck Holzschnitzfiguren aufzustellen, ( Kosten ca. 400.- Euro) wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Sitzung v. 27.08.2013

Ernst Veeh, Gülchsheim,  28. o8. 2013 

Ein Bürger aus Hemmersheim möchte auf einer Teilfläche seines Grundstücks Fl. Nr. 581/ 582 in der hinteren Gartenstraße ein Wohngebäude errichten. Da das betreffende Grundstück im Außenbereich liegt, musste vom Gemeinderat zunächst eine neue Einbeziehungsatzung oder Dorfabrundungssatzung für diese Fläche erlassen werden. Damit können diese flächenbaulichen Werte, 1656 qm Wohnbaufläche und 1294 qm Ausgleichsfläche, somit insgesamt 2950 qm, dem bebauten Innenortbereich zugeordnet werden. Diesen Entwurf hat der Gemeinderat Hemmersheim in seiner Augustsitzung mehrheitlich zugestimmt, wobei Herbert Preininger, leitender Beamter bei der VG in Uffenheim beratend mitgewirkt hat.

Allerdings dürfen hiermit der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen, da sie selbst ja noch 2 voll erschlossene Baugrundstücke im Beerengarten für 30 Euro/qm anzubieten hat.  Alle anfallende Kosten sind in diesem Falle, gemäß städtebaulichem Vertrag, vom Bauwerber alleine zu tragen. Dieser Entwurf liegt nun einen Monat  für alle Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme öffentlich aus. Danach muss über Einwände neu abgewogen und beraten werden.

Nachdem die Außenrenovierung der Kirche in Lipprichhausen abgeschlossen ist, soll auch der Außenbereich im Friedhof neu gestaltet werden. Für Pflasterarbeiten im gemeindlichen Bereich, Leichenhausvorplatz und Wegeteilstück ( ca 36 -40 qm) sind  Kosten von rund 5 000.- Euro zu erwarten. Der Gemeinderat hat hierzu sein Einverständnis gegeben.

 Nachdem erste Anfragen und schon Anmeldungen zur Schulkinderbetreuung für Grundschulkinder im gemeindlichen Kindergarten in Hemmersheim eingegangen sind, sah der Gemeinderat Handlungsbedarf. Gemeinderat Norbert Veeh, in seiner Eigenschaft als Ansprechpartner und Kontaktperson zum Kindergarten hat sich deshalb kundig gemacht und zusammen mit Frau Schmidt von der VG Uffenheim einen Plan erstellt, in welchem die Betreuungstage- und Zeiten, Regelung während der Ferien und Kosten u. s. w. festgeschrieben sind und dies dem Gemeinderat vorgetragen. Der Hemmersheimer Gemeinderat hat darüber positiv abgestimmt, auch wenn dadurch bei Mittagsbetreuung der bisherige Sitzungsraum nun für diese Einrichtung benötigt würde, so dass die Sitzung für die Zukunft ins Dorfgemeinschaftshaus verlegt werden müsste.  Genaue Details sind bei der Gemeinde Hemmersheim zu erfahren.

Für den Kindergarten in Hemmersheim soll laut Norbert Veeh eine ca 5 x 4 Meter große Sandkasteneinfassung mit aufgesetztem Sonnensegel für den Außenbereich angeschafft werden. Da das Sonnendach bei Nichtgebrauch herabgesetzt werden kann, ist der Spielbereich gleichzeitig vor äußeren Witterungseinflüssen geschützt. Kosten für die Anschaffung ca 2 000.- Euro. der Gemeinderat hat auch hierfür seine Zustimmung gegeben.

 Dipl. Ing. Jürgen Bauer von Plan 2 o hat den Gemeinderat Hemmersheim erste Möglichkeiten aufgezeigt, wie man den ab 1. 10. 2013 aufgelassenen und nicht mehr gebrauchten bisherigen Sportplatz an der Rodheimerstraße in Gülchsheim zu einem kleinen Baugebiet umwandeln könnte. einige Vorleistungen zu einem Trennsystem bei Wasser und Abwasser sind in diesem Bereich schon gegeben, war zu hören.  Darüber wird sich der Rat in späteren Sitzungen noch eingehend befassen. 

 

 

Sitzung v. 22.10.2013

Der Gemeinderat hat zu Beginn die Tagesordung einstimmig geändert, indem ein zusätzlicher Punkt, Beseitigung von Straßenmängel zwischen Lipprichhausen und Gülchsheim, aufgenommen wurde.

Die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen 2014 wurde wie folgt verabschiedet: 21.09.2014 Gülchsheim, 26.10.2014 Pfahlenheim, 09.11.2014 Lipprichhausen und 16.11.2014 Hemmersheim. Es handelt sich hier um die jeweiligen Kirchweih Sonntage.

Für die beiden geplanten Windräder auf Flurstück 1032 und 1052 soll die Verwaltungsgemeinschaft eine Erschließungsvereinbarung erstellen. Der Bauherr trägt die Kosten des Wegeausbaus und sorgt für fachgerechte Bauweise entsprechend der Belastung von 40t. Sowohl die Reparatur eventueller Schäden als auch die neuwertige Übergabe der Wege nach Abschluss der Bauarbeiten ist Sache des Bauherren. Dies betrifft auch die zusätzlichen 80m, die zur Abfahrt der Baufahrzeuge nötig sind.

Mit dem ALE wurden zwei Vereinbarungen über die Beteiligung an den Baukosten getroffen:

  1. Treppe zum Schulhaus und Kirche in Pfahlenheim (Gesamtvolumen ca. 120 T€)

  2. Planungskosten in Lipprichhausen (Volumen in 2013 10 T€ in 2014 1000€)

Für die Krippe in Hemmersheim und die damit verbundenen Umbaupläne soll ein Architekturbüro beauftragt werden um ggf. noch in diesem Jahr Zuschüsse beantragen zu können.

Zur Kommunalwahl am 16.03.2014 wurde Reinhold Veeh einstimmig zum Gemeindewahlleiter ernannt.

Die Nominierungsversammlungen der Kanditaten zur Kommunalwahl finden an folgenden Terminen statt:

21.11.2013 Lipprichhausen

23.11.2013 Pfahlenheim

23.11.2013 Gülchsheim

29.11.2013 Hemmersheim

Nachdem durch Bezuschussung nur noch 704€ als Kosten auf die Gemeinde zukommen, wurde der Anschaffung von 8 digitalen Funkgeräten für unsere 4 Feuerwehren zugestimmt.

Im Anschluss an die Asphaltierungsarbeiten bei der Dorferneuerung Lipprichhausen sollen weitere 800 m Asphaltdecke von Lipprichhausen Richtung Gülchsheim mit einer Feinschicht erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen 68 T€. Nach längerer Debatte entschied sich der Gemeinderat mit 6:1 für die Durchführung dieser Maßnahme, vorbehaltlich einer Überprüfung auf evtl. Zuschüsse.

Unter dem Punkt Sonstiges wurde bekanntgegeben, daß die Straße Hemmersheim Oellingen mit 30 km/h beschränkt werden soll. Außerdem wird ausschließlich Landwirtschaftlicher Verkehr und Zufahrt zur Baustoffdeponie erlaubt.

 

Sitzung v. 10.12.2013

Ernst Veeh, Gülchsheim, 13. 12. 2013

Der gemeindliche Kindergarten Lindenbaum in Hemmersheim soll attraktiver gestaltet und für Kleinkinderbetreuung gerüstet werden. Das hat der Gemeinderat schon in seiner Ratssitzung am 22. Oktober beschlossen. Aus diesem Grunde wurde Architekt Martin Hahn aus Uffenheim beauftragt, eine schlüssige Bedarfsplanung nach Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Bertreuungsgesetzes, sowie eine vorläufige Kostenschätzung der gesamten nötigen Maßnahmen zu erstellen. Dieses hat Herr Hahn in der letzten Sitzung den Gemeinderat an Hand von Bildern auf der Leinwand näher erläutert.

Hahn stellte den Bauentwurf zum Anbau eines Ruheraumes und Küche an den bestehenden Kindergarten Lindenbaum vor. Der Gruppenraum im Erdgeschoss soll künftig für altersgemischte Gruppen genutzt werden. Für den Kinderhort im Dachgeschoss wird zusätzlich eine Fluchttreppe notwendig. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme incl. Architektenleistung auf 325.500.- Euro. Für die Kinderkrippe ( Anbau eines Ruheraumes, Kindergartenwagenabstellplatz und Änderung der sanitären Anlagen) ist eine Zuwendung nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz möglich. Die Berechnung der Förderung ergibt folgendes: 6 Kinder a 10 qm x 3663 Euro = 219.780.- Euro (zuwendungsfähige Kosten). Bei einem Fördersatz von 70,8 % gäbe es hierfür eine höchstmögliche Förderung von 155.500.- Euro. Dazu kommt noch eine Ausstattungspauschale für 6 Kinder von 7.500.- Euro. Nach der Kostenschätzung von Architekt Hahn muss mit Baukosten von 180.000.- Euro gerechnet werden, wobei der Eigenanteil der Gemeinde Hemmersheim bei der Kinderkrippe 16.900.- Euro beträgt. Die Förderung für Küche und Fluchttreppe ist nur über das FAG- Programm möglich und liegt bei erwarteten Baukosten von 148.900.- Euro (Bagatellgrenze = 100.000.- Euro) bei ca. 35 %. Damit würde der Eigenanteil für die Gemeinde rund 100.000.- Euro betragen. Entscheidung des Gemeinderates: 1. Der vorgestellten Planung des Architekturbüros Hahn zum Anbau einer Kinderkrippe an den bestehenden Kindergarten wird zugestimmt. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und der vorgelegten Finanzierung besteht Einverständnis. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt,den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Nach den Art. 5 bis 8 des BayKiBiG ist die Gemeinde Hemmersheim verpflichtet, ein ausreichendes Betreuungsangebot zu planen und die Betreuung sicherzustellen. Auch seitens der Bürger wird verstärkt nach Krippenplätzen gefragt. Im Kindergarten Lindenbaum in Hemmersheim sind per 01.04. 2014, 8 Kinder unter 3 Jahren ( 3 davon 2-jährig), 29 Kinder 3- jährig bis zur Einschulung und 4 Schulkinder, insgesamt 41 Kinder. Lt. Betriebserlaubnis ist die Aufnahme von höchstens 50 Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bei gleichzeitiger Anwesenheit möglich. Schulkinder können ab 01. 09. 2013 mit aufgenommen werden. Die Gemeinde Hemmersheim erkennt zusätzlich zu den vorhandenen, genutzten 8 Plätzen unter 3 Jahren noch weitere 6 zusätzliche Plätze für die Aufnahme von Kindern von 1 bis 3 Jahren als bedarfsnotwendig an. Diese Anerkennung scheint auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neustadt an der Aisch- Bad Windsheim sinnvoll zu sein.

Baumaßnahmen im Ortsteil Pfahlenheim; Treppen zur Kirche und ehemaligem Schulhaus, Fußweg zur Sakristei, Kirche und Leichenhalle, sowie barrrierefreie Verbindung vom Friedhof zum Schulhaus wurden an eine Rothenburger Baufirma vergeben. Kosten : 103.498, 82 Euro. Für die Schlosserarbeiten hat eine Firma aus Wiebelsheim für 5020,76 Euro den Auftrag erhalten.

Junge Familien sollen auch in Hemmersheim beim Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes gefördert werden.Für ein verbindliches Förderprogramm will man sich seitens des Gemeinderates noch Erkundigungen einholen.

Ein Landwirt aus Pfahlenheim hat die Verlängerung der Baugenehmigung für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle auf Fl. Nr. 135 Gemarkung Pfahlenheim beantragt. Dem wurde stattgegeben.

Die Vorstellung der Planung des Überlaufbauwerkes zur Flutung der neu errichteten Seezulaufleitung in Lipprichhausen wurde durchwegs zustimmend beurteilt, obwohl seitens des Wasserwirtschaftsamtes in Ansbach Änderungen eingefordert werden. Darüber muss nun bei einem Lokaltermin nochmal verhandelt werden.

Nachdem in 3 Ortsteilen der Gemeinde Hemmersheim die Pachtflächen für landwirtschaftliche Grundstücke mit Getreide (Braugersten- preise) verrechnet werden, wird nach Rücksprache mit dem Fachhandel dieses Jahr mit 18.- Euro +10,7 % 0 19,93 Euro je dt (Dezitonne) abgerechnet.