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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 31. März 2015

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

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Beschluss der Kostenberechnung und Ausschreibung KiGa + KiKri Hemmersheim

Herr Architekt Hahn wird anwesend sein

Vom Gemeinderat Hemmersheim wurde am 10. Juni 2014 unter Beschluss Nr. 15 einer Tekturplanung mit dem Anbau einer Außentreppe zugestimmt.

Die darauf folgende Kostenberechnung lag bei ca. 495.000,- EUR. Deshalb wurde die Ausschreibung trotz Termindrucks (Fertigstellung des Krippenanbaus muss bis Ende 2015 erfolgen) gestoppt. Daraufhin wurde die Planung vom Architekturbüro nochmals überarbeitet.

Folgende Leistungen wurden herausgenommen:

  • Außenanlagen ca. 125 m² Pflaster

  • - Maler- und Lackierarbeiten der Holztreppen und Holztüren

  • Akustikdecken in den beiden Gruppenräumen

  • Umbau und Ergänzung der beiden Küchen – (Umbau und Ergänzung kosten etwa das Doppelte einer neuen Küche)

  • Erneuerung der vorhandenen T-30 Türe

  • Sanieren der Parkettböden im Bestand

  • Die Baunebenkosten wurden angepasst.

Somit liegt die aktuelle Kostenberechnung für obige Baumaßnahme bei 405.000,- EUR inklusiv Baunebenkosten und Mehrwertsteuer.

Die Kostenunterschiede zur Kostenschätzung vom 10.12.2013 zeigen sich wie folgt:

Kostenschätzung Kinderkrippe 205.000,00 EUR

Kostenberechnung Kinderkrippe 242.395,32 EUR

Kostenschätzung Kindergarten 148.500,00 EUR

Kostenberechnung Kindergarten 162.605,19 EUR

Kostenbeurteilung:

Die Kostenschätzung wurde in der Genauigkeitsstufe einer Schätzung nach Kubatur und Anteiligen Kosten nach Prozentsätzen erstellt. Grundlage BKI Baukosten.

Die jetzigen Mehrkosten aus der Kostenberechnung sind jetzt nicht durch zusätzliche Leistungen zu begründen, sondern nur der präziseren Genauigkeitsstufe durch Erstellen von Leistungspositionen mit Preisen von Vergleichsprojekten aus 2014.

Es wurde von Herrn Bürgermeister Ballmann mitgeteilt, dass für den Bereich Kindergarten keine FAG-Mittel beantragt werden, da die Bedarfszahlen dafür nicht ausreichend sind.

Planungsstadium:

Anhand von Werkplänen wurde der Planungs- und Bearbeitungsstand dokumentiert und Details erläutert.

Baufortschritt:

Das Architekturbüro ist aufgefordert unverzüglich die Ausschreibung durchzuführen. Dies wurde auch zugesagt.

Submission ist am 22. April 2015 ab 10.00 Uhr in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Rathaus Uffenheim. Die Vergabebesitzung findet in Absprache mit Herrn Bgm. Ballmann am 05. Mai 2015 statt. Der Baubeginn ist auf 26. Mai 2015 terminiert.

Es ist bekannt, dass die Gebäude im Jahr 2015 fertig gestellt und in Betrieb genommen werden, da sonst der Zuschuss für die Kinderkrippe verfallen würde.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 31. März 2015:

Der Ausschreibung mit der Kostenberechnung von 405.000,- EUR wird zugestimmt.

 

7 : 2

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Beauftragung eines SiGe-Koordination (SicherheitsGesundheitsbeauftragten) zur Überwachung der Baustelle

Es wurden vom Vorsitzenden mehrere Bautechniker in der Umgebung angefragt zur Übernahme dieser Aufgabe. Es erfolgte jedoch immer Ablehnung. Vom Architekturbüro Hahn wurde das Architekturbüro Hendinger in 91625 Schnelldorf um ein Angebot gebeten. Die Kosten dafür betragen brutto 2.093,92 EUR. Herr Architekt Hahn findet dieses Angebot gerechtfertigt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 31. März 2015:

Dem Angebot von Herrn Architekt Hendinger über 2.093,92 EUR wird zugestimmt.

 

8 : 1

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Antrag der Evang. Kirchengemeinde Pfahlenheim

Sanierung der Kirchhofmauer; Antrag auf Bezuschussung

Die Instandsetzungsarbeiten an der Kirchhofmauer waren veranschlagt laut Kostenschätzung des Architekturbüros Hahn mit 23.461,69 EUR.

Die Instandsetzungsarbeiten wurden mittlerweile durchgeführt. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich laut Abrechnung des Architekturbüros Hahn auf 21.800,68 EUR.

In einem früheren Grundsatzbeschluss wurde beschlossen und seit vielen Jahren ausgeführt, bei einer Friedhofsmauer 10 % an Zuschuss und bei einer Kirchenrenovierung 5 % an Zuschuss zu gewähren.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 31. März 2015:

Der Kirchengemeinde Pfahlenheim wird ein Zuschuss von 2.180,- EUR gewährt.

 

9 : 0

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Dienstbarkeitsbestellung der Fernwasserversorgung Franken

Erneuerung der Fernleitung AZ Rodheim – AGS Gelchsheim – AGS Hemmersheim

Die Fernwasserversorgung Franken beabsichtigt nach der Getreideernte 2015 mit der Verlegung der Fernleitung AZ Rodheim – AGS Gelchsheim – AGS Hemmersheim zu beginnen. Die Erneuerung der 1952 / 1956 gebauten Fernleitungen ist erforderlich, um die Versorgungssicherheit der angeschlossenen Abnehmer zu verbessern und langfristig zu gewährleisten.

Es sind in der Gemarkung Gülchsheim 18 und in der Gemarkung Hemmersheim 7 Flurstücksnummern von dem Bau betroffen. Die Dienstbarkeit berechtigt die FWF die dienenden Grundstücke mit einer Rohrleitung samt Kabelleitungen zu durchqueren.

Die Entschädigung dafür wurde mit dem BBV abgestimmt. Dazu wurde ein Verkehrswert von 8,- EUR pro m² zugrunde gelegt. Von diesem Verkehrswert gewährt die Fernwasserversorgung Franken 20 % als Entschädigung (1,60 EUR/m²), sodass sich bei 6 m Schutzstreifenbreite ein Betrag von 9,60 EUR/lfm. Rohrleitung ergibt.

Bei einer Verlegung der Rohrtiefe bis 3 m müssen der Baufirma 19 m Baufeldbreite zur Verfügung gestellt werden.

Nach Abschluss der Baumaßnahme wird vor Ort die Flurschadenschätzung mit den örtlichen Schätzern durchgeführt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 31. März 2015:

Der Dienstbarkeit wird zugestimmt.

 

9 : 0

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Antrag der WFBE (WestFränkischeBürgerEnergie)

Abfahrt der Leerfahrzeuge über den Waldmannshöfer Weg, Pfahlenheim

Am 25. Oktober 2013 wurde eine Erschließungsvereinbarung mit der WFBE GmbH & Co. KG getroffen. Darin ist geregelt, dass die Zufahrt von der Kreisstraße NEA48 aus, über den Dietweg (FlNr. 1037 und 1037/1) erfolgen kann. Die Abfahrt sollte auf dem Weg 983 (Gmrk Hemm), östlich am Hetzenholz vorbei, und dann über Weg 959 (Gmrk Simm) wieder auf die NEA48 erfolgen.

Bei der letzten Baubesprechung vor Ort wurde nun von VESTAS der Wunsch geäußert, die Abfahrtsroute zu ändern. Der Weg 959 soll nur für PKW und Lieferwagen, sowie ggf. als Rettungsweg benutzt werden. Ansonsten sollen Leerfahrzeuge, soweit sie nicht auf der Anfahrtsstrecke zurück können, weiter auf dem Dietweg (1037/1) nach Osten, dann über den Waldmannshöfer Weg (FlNr. 193, Gmrk Pfahl.) zur Ortsverbindungsstraße Pfahlenheim-Simmershofen fahren. Diese Route wurde auch bereits bei Errichtung der letzten Anlage in 2011 benutzt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 31. März 2015:

Auf Kosten des Antragsstellers ist durch ein Ingenieurbüro der Zustand des asphaltierten Waldmannshöfer Weges (FlNr. 193, Gmrk Pfahl.) aufzunehmen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine Abnahme zu machen.

 

9 : 0