Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 04. August 2015

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

75

Verfahren Lipprichhausen III

Übernahme der Baulast der nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, der Gräben, Rohrleitungen und Gewässer, Landschaftsschutzanlagen und Freizeit- und Erholungsanlagen

Der Flurbereinigungsplan hat für die Festsetzung von Rechtsverhältnissen, die sich auf die Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen beziehen, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Zur Aufnahme dieser Festsetzungen in den Textteil II zum Flurbereinigungsplan ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2015:

Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt das Eigentum und die Baulast der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Lipprichhausen III zugewiesen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe.

Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Wegeanschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Grüben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.

 

9 : 0

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Kostenübernahme einer Bank in Lipprichhausen

Von der Dorferneuerung wurden in Lipprichhausen 5 Metallbänke angeschafft. Die Bänke wurden von der Metallbaufirma Pucher bezogen. Die Metallbaufirma hatte jedoch eine weitere Bank hergestellt. Die Dorferneuerungs-Vorstandsmitglieder haben von der Fa. Pucher die 6. Bank anliefern lassen. Die Rechnung wurde auf OGV Lipprichhausen ausgestellt. Die Gesamtkosten dieser zusätzlichen Bank betragen 1.011,50 EUR. Vom OGV wurde die Bezahlung abgelehnt. Daraufhin wurde die Rechnung von den Dorferneuerungsvorstandsmitgliedern an die Gemeinde Hemmersheim weitergegeben. Die ganze Vorgehensweise hat in Lipprichhausen schon heftige Diskussionen ausgelöst. Nach ausgiebiger Diskussion im Gemeinderat wird vom Vorsitzenden der Vorschlag gemacht die Rechnung von der Gemeinde zu bezahlen und einen Zuschuss-Antrag über 50 % der Gesamtkosten dieser Bank (= 505,75 EUR) an die Jagdgenossenschaft Lipprichhausen zu stellen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2015:

Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird zugestimmt.

 

5 : 4