Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 27. September 2016
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
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Antrag der Gemeinde Oberickelsheim auf Mitbenutzung des Bauschuttplatzes
Das Einrichten des 2. Bauabschnitt kostet ca. 65.000 ,- € und bietet weitere ca. 15.000 m³. Aktuell ist noch eine freie Kapazität nach der Kubatur Berechnung von ca. 17.000 m³. Ohne Sondereffekte ist aus der eigenen Gemeinde mit 1.500 - 3.000 m³ pro Jahr zu rechnen. Offen ist, inwieweit weitere Erweiterungen genehmigungsfähig sind. Es sind noch weitere Fakten einzuholen.
Nach ausführlicher Diskussion wird der TOP auf die nächste Sitzung verschoben.
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129 |
Antrag des Kindergarten St. Johannis Gollhofen, auf Zustimmung zur Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft
Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragt der Kindergarten St. Johannis Gollhofen, Herr Pfarrer Blum und die Kindergartenleiterin Frau Franzen, die Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft und bittet um die Zustimmung für das Kindergartenjahr 2016/2017.
Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + X
Finanzierung der Zusatzkraft für den Faktor 4,5 + x 2016/2017
Personalkosten für 40 Wochenstunden 45.851,00 € davon 40 % Freistaat Bayern 18.340,40 €
40 % die Kommune der behinderten Kinder 18.340,40 €
20 % die Kirchengemeinde Gollhofen 9.170,20 €
Aufteilung der 40 % Kosten für die beteiligten Kommunen (anteilig der tatsächlichen Buchungszeiten):
kommunaler Anteil der Gemeinde Hemmerheim . 1 Kind mit 9 – 10 Std. insgesamt 20 Std. Anteil ca. 3.162,14 €
Soweit weitere Integrationskinder hinzukommen, wegfallen oder Buchungszeiten sich verändern, wird der Anteil der Kommune entsprechend verändert.
Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG muss die Gemeinde zur Einstellung einer Zusatzkraft ihre Zustimmung erteilen. Nur mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der Gemeinde wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern gewährt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Einstellung der Zusatzkraft vorerst auf ein Jahr zu befristen.
Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 27. September 2016:
Dem Antrag wird für 1 Jahr zugestimmt. |
9 : 0
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130 |
Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2015
Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Im Jahr 2015 musste der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 191.132,11 Euro entnommen werden. Zum 31.12.2015 beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage 250.281,48 Euro. der Schuldenstand 167.200,00 Euro. Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.
Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 27. September 2016:
Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis.
Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet. |
9 : 0 |
131 |
Antrag von Herrn Reinhardt Hoffmann Pachtung des Feldweges, Fl. Nr. 411, Gemarkung Hemmersheim Bei einer Vereinbarung ist sicherzustellen, dass bei Auslaufen der Pacht der "alte Zustand" wieder herzustellen ist. Eine öffentliche Bekanntgabe mit einer Einspruchsfrist wird noch erfolgen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 27. September 2016: Die Erlaubnis wird erteilt, vorausgesetzt es erfolgt kein Widerspruch. |
9 : 0 |
132 |
Antrag von Herrn Rudolf Schmidt und Thorsten GbR, Simmershofen Verrohrung eines Grabens, Fl. Nr. 1309, Gemarkung Hemmersheim In einer Vereinbarung wird fixiert, dass der Ablauf aus dem anliegenden Feldern sichergestellt ist. Hierzu ist eine Leitung mit Ø150mm einzusetzen und ggf. ein Schacht zur Kontrolle und zum Spülen anzubringen. In den Graben einleitende Drainagen sind an die Rohrleitung anzuschließen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 27. September 2016: Die Unterhaltspflicht der Rohrleitung muss der Antragssteller übernehmen. Die Kosten (z.B. tiefersetzten der Grenzsteine) sind vom Antragsteller zu tragen. Es ist noch zu klären, ob die Gängigkeit der Verrohrung durch eine Dienstbarkeit festzulegen ist. Unter der Voraussetzung wird dem Antrag zugestimmt. |
9 : 0 |
133 |
Sanierung Leichenhalle Gülchsheim Die 3-teilige Eingangstür ist schwergängig und marode. Eine seitliche Eingangstür wie auch ein Fenster sind ebenfalls kaputt. Schreinerarbeiten liegen zw. 6.670,- € (neue Tür) und 2.760,- € (Renovierung) / Verputzen und Streichen (Fa. Deppisch) liegt bei rd. 5.000,- €. Die Summen sind nicht im Haushaltsplan. Da die Gemeinde unterhaltpflichtig ist, daher soll die Sanierung erfolgen. Im Weiteren sollen Vergleichsangebote eingeholt werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 27. September 2016: Es sollen weitere Vergleichsangebote eingeholt werden. Die Sanierung der Leichenhalle soll erfolgen. |
9 : 0 |