Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 08. November 2016

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

134

Bauantrag von Herrn Dieter Hümmer-Stang

Nutzungsänderung: Umbau des best. Rinderstalles zum Mastschweinestall auf Stroh. Fl. Nr. 2077, Gemarkung Gülchsheim

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (Aussiedlerhof).

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

9 : 0

 

 

Bauantrag von Frau Gerlinde Herold

Umbau einer Garage zu einem Bunker für Hackschnitzel und Errichtung eines Abstellraums

Der Bauantrag wurde vertagt, da die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

135

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  • 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Seelein“ im

Gemeindeteil Hemmersheim

  • Vorstellung und Billigung der Entwurfsvorgaben zur 2. Änderung i.R. des Verfahrens nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren)

Frau Architektin Rupsch wird anwesend sein

Auf die vorausgegangenen Beratungen und auf den Beschluss vom 26.04.2016 über die Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 13 a BauGB wird verwiesen.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Vorgaben wurden die textlichen Festsetzungen vom Büro Rupsch Architekten überarbeitet und die Plankarte angepasst.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

Es werden alle Dacharten mit roter oder anthrazit farbener Eindeckung zugelassen. Dachneigungen sind von 0 – 45° zulässig. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 9m über OK Fußboden (des Erdgeschosses) begrenzt.

Nach Billigung der erforderlichen und geplanten Änderungen ist die Bürger- und Behördenbeteiligung vorzunehmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Nach ergänzender und eingehender Erläuterung des vom Gemeinderat vorgegebenen Änderungsbedarfs seitens der Planerin und kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, den vorgestellten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Seelein“ einschließlich Begründung zu billigen.

Im weiteren Verfahren erfolgt die Bürger- und Behördenbeteiligung.

 

8 : 1

 

136

Antrag der Gemeinde Oberickelsheim auf Mitbenutzung des Bauschuttplatzes

Auf die ausführliche Diskussion in der Sitzung vom 27. September 2016 wird verwiesen. Zu dieser Sitzung wurden noch weitere Fakten als Entscheidungsgrundlage eingeholt. In einem Gespräch mit dem Büro G.M.F. Schillingsfürst wurde angefragt, ob eine Erweiterung nach Norden über den Graben hinweg vorstellbar wäre, wurde dies abgelehnt.

Mittlerweile wurde bekannt, dass auch die Gemeinde Ippesheim als Nachbargemeinde der Gemeinde Oberickelsheim den Antrag auf Mitbenutzung abgelehnt hat. Deren Laufzeit beträgt nach Auskunft der Gemeindeverwaltung ca. 30 - 40 Jahre.

Die Stadt Uffenheim hat noch eine Laufzeit von ca. 70 Jahren und ist bereit die Mitbenutzung zu gestatten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Nachdem unsere Laufzeit nur noch ca. 10 Jahre beträgt wird der Antrag der Gemeinde Oberickelsheim abgelehnt.

 

8 : 1

 

137

Festlegung des Pachtpreises Braugerste/dz

Von der Baywa Ochsenfurt und über die VG von der Baywa Uffenheim wurde der Preis für Braugerste erfragt. Von der Baywa wurde der Preis von 16,50 EUR/ dz + 10,7 % Mwst. = 18,27 EUR/ dz mitgeteilt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Der Pachtpreis für Braugerste wird auf 18,27 EUR/ dz festgelegt.

 

9 : 0

 

138

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den TOP

Neugestaltung Dorfweiher Gülchsheim – Holz- und Metallbau

Ergebnis der Prüfung der Angebote und Vergabevorschlag“ in die Tagesordnung aufzunehmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Der Aufnahme wird zugestimmt.

 

9 : 0

 

139

Neugestaltung Dorfweiher Gülchsheim – Holz- und Metallbau

Ergebnis der Prüfung der Angebote und Vergabevorschlag

Für die oben genannte Baumaßnahme erfolgte eine Angebotseinholung als beschränkte Ausschreibung. Zehn Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zur Submission am Dienstag, den 25.10.2016, 11:00 Uhr sind zwei Angebote eingegangen. Es erbrachte folgendes Ergebnis:

Fa. Merkel, Vestenbergsgreuth 34.588,54 €

Fa. Bierlein, Uehlfeld 51.022,44 €

Bei der rechnerischen Prüfung durch das Büro Müller-Maatsch wurden keine Rechenfehler festgestellt.

Bei der Kostenberechnung und Budgetierung war für diese Arbeiten eine Gesamtsumme von 33.340,00 € brutto vorgesehen. Das Angebot der Fa. Merkel liegt somit um 1.248,54 € über der Kostenberechnung. Dies liegt im Bereich der normalen Marktschwankungen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen besitzt die Firma die notwendigen Sicherheiten für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sowie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur erfolgreichen Ausführung der Arbeiten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. November 2016:

Nach der technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote hat die Fa. Merkel das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot abgegeben. Der Auftrag wird an die Fa. Merkel, Vestenbergsgreuth vergeben.

 

9 : 0