Drucken

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 07. Februar 2017

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

144

Bauantrag von Herrn Wolfgang Veeh

Errichtung von 2 Gauben, Treppenhaus und Dachausbau

Fl. Nr. 82, Gemarkung Gülchsheim

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

9 : 0

 

145

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Seelein“ im Gemeindeteil Hemmersheim

  • Beratung und Beschlussfassung (Abwägung) über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung i.R. der Entwurfsauslegung eingegangen Stellungnahmen

  • Satzungsbeschluss

Auf die Beratung und Entscheidung des Gemeinderates am 08.11.2016 zur Vorstellung und Billigung des Entwurfs etc. wird verwiesen.

Im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung zur Entwurfsplanung in der Zeit vom 25.11.2016 bis 27.12.2016 sind von den beteiligten Stellen Stellungnahmen bzw. Äußerungen eingegangen.

Keine Bedenken bzw. Anregungen wurden vorgetragen vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken und von der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsstelle).

Seitens des Landratsamtes liegen lediglich aus dem Fachbereich Baurecht folgende Äußerungen vor:

  • Die maximale Gebäudehöhe von 9,00m sollte bei Pultdächern auf max. 7,00-7,50m Wandhöhe begrenzt werden, um unerwünschte Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken auszuschließen.

  • Als Bezugspunkt für die zulässige Gebäudehöhe dient die OK FFB. Diese Höhe ist allerdings variabel und steht in der Disposition des Bauherrn. Wir empfehlen als Bezugspunkt das natürliche Gelände festzusetzen.

  • Bei Garagen wird auf die Traufhöhe gem. BayBO verwiesen. Die BayBO kennt allerdings keine Trauf- sondern Wandhöhen. Wir bitten dies redaktionell anzupassen.

Die Behörden- und Bürgerbeteiligung dient insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.

Die i.R. der Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Äußerungen, Hinweise und Einwendungen sind gemäß der eigenen Planungshoheit der Gemeinde, aufgrund von § 1 Abs. 7 BauGB, einer sachgerechten Abwägung gegeneinander und untereinander, sowie den elementaren Interessen der Gemeinde zu unterziehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Auf die in der Beschlussvorlage dargelegten Stellungnahmen, sowie der Abwägungsempfehlung der Planerin, wird verwiesen.

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgende Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse:

  • Für Pultdächer und Flachdächer wird eine ergänzende Regelung aufgenommen. Außenwandhöhen von Pultdachgebäuden werden auf 7,50m begrenzt.

  • Den unteren Bezugspunkt für die Gebäudehöhe stellt die Fertigfußbodenhöhe des Erdgeschosses dar. Entgegen der Ausführung des Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim ist die Höhe des Fertigfußbodens nicht frei wählbar, sondern wird durch § 5 Abs. 1 der Satzung hinreichend geregelt (0,5m über Bordsteinhöhe am Grundstückszugang).

  • Anstelle des Begriffes Traufhöhe wird der Begriff Wandhöhe verwendet.

Die Abwägungsempfehlungen der Planerin sind Bestandteil des Beschlusses.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden unter Hinweis auf die dargestellte Beurteilung und Abwägung der Stellungnahmen sowie der vorausgegangenen Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse, den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Seelein, 2. Änderung“ mit den entsprechenden Ergänzungen als Satzung.

 

9 : 0

 

146

Vergabe von Hausnummern im Baugebiet „Am Seelein“ in Hemmersheim

Von den Bauherren Winfried Breunig und Eva Schmidt wurde im neu erschlossenen 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Am Seelein“ das erste Wohnhaus errichtet, welches eine Hausnummer benötigt. Die Hausnummernbezeichnung im 1. Bauabschnitt lautet „Im Beerengarten“. Hier beträgt die höchste Hausnummer 14. Nach einem Vorschlag der Verwaltung der VG Uffenheim sollte man die 2. Straße im Baugebiet „Am Seelein“ auch mit dem gleichen Namen versehen. Wie in Siedlungen üblich hat man beim Einfahren in die Siedlungstraße auf der linken Seite die ungeraden und auf der rechten Seite die geraden Hausnummern. Dieses steht jedoch im Gegensatz zu der Hausnummernvergabe „Im Beerengarten“.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Die Strasse soll "Am Seelein" heißen. Die Hausnummern sollen wie im Plan vorgeschlagen verteilt werden. Nachdem das Wohnhaus von Winfried Breunig und Eva Schmidt beim Einfahren auf der linken Seite steht sollen sie die Hausnummer 1 „Am Seelein“ bekommen.

 

9 : 0

 

147

See Gülchsheim

Genehmigung von Nachträgen

Vom Ing.büro Müller-Maatsch (Herrn Saupe) wurde nach dem Baugespräch um 10 Uhr des gleichen Tages kurz vor Sitzungsbeginn beiliegende Kostenzusammenstellung per Email versandt.

Der Hauptnachtrag bezieht sich auf die Vorbereitung des Beckenbodens. Hier sind aus Sicht der Firma Schneider vor dem Einlegen der EPDM Folie Reinigungs- und Verspachtelungsarbeiten notwendig, damit die Firma die Gewährleistung übernehmen kann.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Gespräche mit Ingenieurbüro und Fa. Schneider:

Mehrung in Höhe von rd. 15.000€ (bsp. Mauerabdeckung)

Die Positionen der Mehrung sind durch den Architekten zu differenzieren ob es sich um geforderte Zusatzleistung oder "bekannte Leistungen" im Sinne der Ausschreibung handelt (siehe LV: Der Auftragnehmer muss vor Ort die Gegebenheiten betrachten). Der Architekt soll die Nachtragspositionen erörtern und mit LV vergleichen: Wo Nachtrag i.O. ist dies zu begründen

Durch den gemeinderat konnten 8 Positionen als i.O. identifiziert werden und der Nachtrag kann genehmigt werden (Abstimmung) / Blockstufen im gestrahlten Beton (siehe Foto)

 

9 : 0

 

148

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den TOP

Verkauf der Wasserfläche der Gollach (Gemarkung Lipprichhausen)“ in die Tagesordnung aufzunehmen

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Der Aufnahme wird zugestimmt.

 

9 : 0

149

Verkauf der Wasserfläche der Gollach (Gemarkung Lipprichhausen)

Die Gollach ist ein Gewässer 2. Ordnung.

Im Rahmen der Flurneuordnung soll der Verkauf der Wasserfläche der Gollach in der Gemarkung Lipprichhausen an den Freistaat Bayern stattfinden. Die einmalige Geldabfindung beträgt 7.917,- EUR.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Das Fischereirecht wird nicht berührt, somit bleibt der Pachtvertrag mit dem Fischereiverein Gollachtal e.V. unberührt.

Die abgetretene Wasserfläche wird von der Teilnehmergemeinschaft noch vermessen. Eine sich daraus ergebende Flächenmehrung oder minderung gegenüber der Aufstellung I wird zum Preis von 0,50 €/m² ausgeglichen.

Die Wasserfläche wird gerechnet bei einem mittleren Wasserstand.

 

9 : 0

 

150

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den TOP

Sanierung der Leichenhalle in Gülchsheim“ in die Tagesordnung aufzunehmen

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Der Aufnahme wird zugestimmt.

9 : 0

151

Sanierung der Leichenhalle in Gülchsheim

Es wurden Angebote für die Schreinerarbeiten und Malerarbeiten eingeholt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017:

Die Malerarbeiten wurden an Fa. Deppisch in Aub für 4.997,- € vergeben.

Die Schreinerarbeiten wurden an Fa. Wiehl in Hopferstadt für 6.548,- € vergeben. Die Umsetzung erfolgt in Eiche. Es soll erneuert werden das Tor, die Tür, das Fenster und der Laden.

 

9 : 0