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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Sitzungssaal“ in Hemmersheim am Dienstag, 21. März 2017

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Norbert Breunig

 

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

152

Bauantrag von Herrn Daniel Döller

Einbau einer Wohnung in die best. Scheune

Gemarkung Lipprichhausen, Fl. Nr. 33

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

8 : 0

 

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  • Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 1909 und 1910 in die sich derzeit im Aufstellungsverfahren befindliche Einbeziehungssatzung im Ortsteil Gülchsheim gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Grundsatzentscheidung) vgl. Beschluss vom 13.12.2016

  • Grundsatzbeschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Abwicklung der städtebaulichen Planungen

Auf die Beschlüsse des Gemeinderates vom 08.12.2009 und 13.12.2016 wird Bezug genommen.

Frau Johanna Veeh-Krauß, Geschäftsleiterin der Firma Hermann Veeh GmbH u. Co.KG ist an die Gemeinde mit einem Bauwunsch für ein Lager- und Produktionsgebäude in Modulbauweis auf den Grundstücken FlNrn. 1909 und 1910 der Gemarkung Gülchsheim herangetreten.

Die Baugrundstücke befinden sich im Außenbereich im Sinn des
§ 35 BauGB. Eine Baugenehmigung kann daher derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Im Rahmen einer Einbeziehungssatzung im Sinn des § 34 Abs. 4 BauGB können die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein derartiges Bauvorhaben geschaffen werden. Für den Ortsteil Gülchsheim befindet sich derzeit eine Einbeziehungssatzung im Aufstellungsverfahren. Das Verfahren dieser Satzung ist noch nicht weit fortgeschritten, daher kann der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung um die Grundstücke FlNrn 1909 und 1910 der Gemarkung Gülchsheim ergänzt werden.

Im Rahmen des Satzungsverfahrens muss über die Sicherstellung der Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser etc. ) Klarheit geschaffen werden.

Für den Fall einer grundsätzlichen Zustimmung zur Einbindung der o.g. Grundstücke in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Gülchsheim ist zu empfehlen, die Planungskostenübernahme durch den Bauherrn im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB und die Sicherstellung der Erschließung etc. durch eine Erschließungs- und Beitragsablösevereinbarung zu regeln.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Nach eingehender Aussprache und ergänzender Information seitens des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, der Einbindung der Grundstücke FlNrn. 1909 und 1910 der Gemarkung Gülchsheim in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Gülchsheim, sowie dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und einer Erschließungs- und Ablösevereinbarung zuzustimmen.

8 : 0

154

Ausrüstungsbeschaffungen der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim

Mit Schreiben vom 31.01.2017 wurden folgende Firmen zur Abgabe von Angeboten zu o.g. Beschaffungsmaßnahmen aufgefordert:

- Albert Mahr – Feuerwehrbedarf GmbH, Mainaustr. 48a, 97082 Würzburg

- 112 Store – Vorderer Talweg 25, 97228 Rottendorf

- Alfred Vogel – Münsterstr.25, 91572 Bechhofen-Königshofen

- Massong – Wetterkreuz 11, 91058 Erlangen

- Handelsforum Würzburg GmbH & Co.KG – Friedrich-Bergius-Ring 46, 97076 Wü.

- Murk GmbH & Co.KG – Anton-Murk-Str.2, 96193 Wachenroth

Mittlerweile sind alle Angebote eingegangen und wurden bereits verglichen bzw. mit Bgm. Ballmann vorberaten; es stellen sich z.T. erhebliche Preisunterschiede bei den einzelnen Angeboten heraus; im Folgenden sind zur kurzen Übersicht die Angebote mit den jeweiligen Bruttogesamtsummen genannt:

- Albert Mahr: 15.589,00 Euro (abzgl. 2% Skonto: 15.277,22 Euro)

- 112 Store: 14.848,11 Euro

- Alfred Vogel: 13.404,16 Euro (abzgl. 2% Skonto: 13.136,08 Euro)

- Fritz Massong: 13.433,85 Euro (abzgl. 2% Skonto: 13.165,17 Euro)

- Handelsforum Würzburg: 14.329,39 Euro (abzgl. 2% Skonto: 14.042,80 Euro)

- Murk: 14.049,38 Euro (Nur Schutzkleidung! Ohne Material!)

Aufgrund der dargelegten Angebotssummen ist es naheliegend, den Zuschlag entweder „Alfred Vogel“ oder „Fritz Massong“ zu erteilen.

Alfred Vogel“ ist zudem als verlässlicher Feuerwehrausrüster u.a. für die Freiwillige Feuerwehr Uffenheim bekannt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Die Firma Alfred Vogel als günstigster Anbieter erhält den Zuschlag zum Preis von 13.136,08 EUR.

 

8 : 0

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Beleuchtung im Baugebiet „Am Seelein“ in Hemmersheim

Angebot von N-ERGIE

Im neu erschlossenen Baugebiet „Am Seelein“ ist an der Straße „Am Seelein“ das Wohnhaus Hs. Nr. 1 fertig gestellt und der Bauplatz für Hs. Nr. 3 verkauft. In der Erschließungsplanung sind entlang der Pfahlenheimer Straße 2 Standorte und in der Straße „Am Seelein“ ebenfalls 2 Standorte für Leuchten vorgesehen und mit der Verkabelung bei der Erschließung vorbereitet.

Von N-ERGIE wurde ein Angebot für 4 Pilzleuchten LED mit 4 m Lichtpunkthöhe zum Gesamtpreis von 8.647,67 EUR. Als Alternative wurde ein Angebot über 2 Streetlight 10 mini Lichtpunkthöhe 6m entlang der Pfahlenheimer Straße und in der Straße „Am Seelein“ die bereits angebotenen 2 Pilzleuchten zum Gesamtpreis von 8.680,99 EUR abgegeben.

Nachdem sich im Ortsteil Lipprichhausen die Lampen Streetlight 10 mini mit 6m Lichtpunkthöhe bewährt haben kommt man nach kurzer Diskussion zu dem Entschluss alle 4 Lampen als Streetlight 10 mini mit 6m Lichtpunkthöhe zu bestellen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Ein dafür zu erstellendes Angebot gilt als Beschluss genehmigt

8 : 0

156

Antrag auf Zuschuss zum Parkplatzausbau der SpVgg Gülchsheim

Von der SpVgg Gülchsheim ist bei der Gemeinde ein Antrag auf 50% Zuschuss bezüglich der Materialkosten in Gesamthöhe von 10.512,12 EUR eingegangen.

Die Arbeiten wurden von der SpVgg in Eigenleistung fertiggestellt. Die benötigten Maschinen und Gerätschaften wurden ebenfalls von den Helfern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nachdem bei der Erschließung des neuen Sportzentrums in dieser Fläche ein Unterflurhydrant errichtet wurde plant die FFW Gülchsheim den neuen Parkplatz auch als Übungsplatz zu nutzen.

Eine Auszahlung ist an eine Zeitschiene für den Rückbau der alten Plätze (Flutlicht, Zaun) gebunden. Die Zeitschiene wird bis Ende 2018 festgelegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Die Auszahlung von 50% = 5.256,06 EUR wird nach Vorlage eines Rückbauplans (Zeitschiene bis Ende 2018) stattfinden.

 

8 : 0

157

Antrag auf Anschaffung eines Rasenmähertraktors für Lipprichhausen

Die Kläranlagen werden aktuell gemulcht bzw. gemäht. Daher ist aktuell eine Beschaffung eines Rasenmähertraktors nicht nötig.

Die Hauptfläche in Lipprichhausen am See wird bereits von Familie Neft mit dem eigenen Rasenmähertraktor gemäht.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

0 : 8

158

Auflösung der FFW Pfahlenheim

Vom Landratsamt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Naturschutz Brand- und Katastrophenschutz, Herrn Wohlleb liegt ein Schreiben vor, dass der Kreisbrandrat Herr Alfred Tilz seine Stellungnahme über die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Pfahlenheim abgegeben hat. Dazu ist auch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

In der Feuerwehrdienstversammlung für Lipprichhausen und Pfahlenheim wurde am 17.02.2017 in Lipprichhausen über den Fortbestand und die Zusammenarbeit der FFW Pfahlenheim und Lipprichhausen diskutiert. In der Versammlung war auch Kreisbrandmeister Hirsch anwesend.

In Lipprichhausen ist die Feuerwehrführung 1. und 2. Kommandant vollständig und mit allen Lehrgängen ausgestattet.

In Pfahlenheim ist keine Feuerwehrführung vorhanden und in Zukunft auch nicht absehbar. Im Jahr 2016 wurden die Übungen in Pfahlenheim unter der Leitung des federführenden Kommandanten Norbert Breunig aus Hemmersheim durchgeführt.

Ergebnis der Versammlung ist:

Die Feuerwehr Pfahlenheim wird in Ihrer bisherigen Form aufgelöst. Die aktiven Kammeraden aus Pfahlenheim, werden der Feuerwehr Lipprichhausen als Löschgruppe zugeordnet. Das Gerätehaus in Pfahlenheim bleibt weiterhin als Standort der Löschgruppe Pfahlenheim erhalten, sowie auch der TSA weiterhin dort stationiert ist.

Kommandant Norbert Meyer (Lipprichhausen) stellt einen Dienstplan auf, aus dem hervor geht, dass die Übungen immer im Wechsel zwischen den beiden Ortschaften erfolgen.

Was Wunsch der beiden Wehren war und in meinen Augen auch erforderlich ist.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. März 2017:

Die Freiwillige Feuerwehr Pfahlenheim wird aufgelöst und bleibt als Löschgruppe unter der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Lipprichhausen bestehen.

7 : 1