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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 04. April 2017

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

 

 

 

Vorstellung der Ertüchtigungspläne für unsere 3 Kläranlagen
Hr. Bauer und Hr. Soltes vom Ing.-Büro plan2o werden anwesend sein

Kläranlage Hemmersheim - für 2 Jahre bis Ende 2018 genehmigt.

2 Möglichkeiten zur Nachrüstung um Förderung zu erhalten (Ziel Abwasserwerte verbessern):

a) Tropfkörperverfahren (Schätzwert: 70.000€ + Infrastruktur 30.000€)

b) Erweiterung um sog. Pflanzbeet (nachgeschaltet) - Schilfbewuchs / Vertikalfilter bevor dann in das Gewässer eingeleitet wird.
Fördersatz 250€/Einwohnerwert bzw. max. 70% der Kosten / Pumpleitungen werden mit rd. 150€/m gefördert
Ursprüngliche Überlegung war durch Flächenvergrößerung die Richtlinien zu erhalten. Müssen davon ausgehen, dass die genannten neuen Möglichkeiten höhere Kosten ggü. der reinen Flächenvergrößerung bedeuten.
Lsg. 2 in Gülchsheim würde bedeuten, dass das Pflanzbeet rd. 800m entfernt liegt und diese über Pump- oder Freispiegelleitung realisiert werden muss.
Ing.-Büro plan2o soll die Lösungen gegenüberstellen unter Berücksichtigung der Förderung. Mit dem Wasserwirtschaftsamt ist sicher zu stellen, dass die Lösungen auch Genehmigungsfähig sind (z.B. auch das Thema "Hochwasserschutz") -- Termin: 23. Mai 2017

Nachdem das Ing.büro sich am 03. April von Herrn Soltes getrennt hat ist eine weitere Beurteilung von Herrn Bauer nicht möglich. Die Vorstellung wird auf den 23. Mai 2017 verschoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Hemmersheim

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Ballmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2017 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.380.800,-- Euro

und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 949.600,-- Euro

ab.

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. April 2017:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim den Haushaltsplan 2017 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat Hemmersheim, die Haushaltssatzung 2017 zu erlassen. Ein Abdruck der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Gemeinderat Hemmersheim stimmt dem gesondert zu verabschiedenden Finanzplan zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2015 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO);

Am 19.01.2017 wurde die Jahresrechnung 2015 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Rainer Weigand

Herr Axel Brand

Herr Bernd Dehner

Herr Friedrich Mangold (entschuldigt)

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausglich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft.

Es ergaben sich folgende Beanstandungen:

  • Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Wassergebühren müssen aufgeklärt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die verschiedenen Ablesetermine der Fernwasser (01.01.) und der Verbraucher (manchmal erst März-April) kommen die Differenzen zustande.

  • Die Auszahlungen an die Kirchengemeinden (Rechnisse) sollen belegt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Von der Verwaltung wurde bei den verschiedenen Kirchenträgern angefragt, ob sie die Rechnisse belegen können. Da die Reichnisse schon des Öfteren in der Verwaltungsgemeinschaft abgelöst wurden, wurde dies auch für die Gemeinde Hemmersheim angefragt. Allerdings muss einer eventuellen Ablöse das jeweilige örtliche Gremium zustimmen. Dies dauert derzeit noch an.

Die Ablösesummen könnten folgendermaßen aussehen:

Evang. Kirchengem. Hemmersheim 35,79 € x 20 Jahre= 715,80 €

Evang. Kirchengem. Pfahlenheim 127,82 € x 20 Jahre= 2.556,40 €

Kath. Kirchengem. Hemmersheim 56,24 € x 20 Jahre= 1.124,80 €

Die jeweiligen Beträge sind vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweiligen Ortsgremien.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnungen 2015 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen, die Verwaltung zu entlasten und den Bürgermeister zu ermächtigen die Rechnisse zu den oben genannten Konditionen abzulösen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. April 2017:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntniss, stellt die Jahresrechnung 2015 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2015.

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat die Verwaltung zu beauftragen die entsprechenden Stellen der Kirchen zu informieren, dass die Gemeinde die Zahlung der Reichnisse einstellt, wenn die jeweiligen Belege bis Ende des Jahres nicht vorgelegt werden.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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