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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 17. Juli 2018

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Rainer Weigand

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

187

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Hemmersheim

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Ballmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2018 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2018 schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.475.900,-- EURO

und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 819.200,-- EURO

ab.

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Juli 2018:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim den Haushaltsplan 2018 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat Hemmresheim, die Haushaltssatzung 2018 zu erlassen. Ein Abdruck der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Gemeinderat Hemmersheim stimmt dem gesondert zu verabschiedenden Finanzplan zu

 

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188

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2017

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Zum 31.12.2017 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage 263.590,22 Euro.

der Schuldenstand 88.400,- Euro.

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Juli 2018:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

 

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189

Antrag des Evang.-Luth. Kindergartens St. Johannis, Gollhofen, auf Zustimmung zur Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft;

Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x

Mit Schreiben vom 28.06.2018 beantragt der Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, ab 01.09.2018 die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x die Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft mit 40 Stunden wöchentlich.

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann vom Gewichtungsfaktor 4,5, bei integrativen Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung eines höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der Gemeinde, nach oben abgewichen werden.

Für die Berechnung des Faktor x liegt die Überlegung zugrunde, dass das Zusatzpersonal für Integration in Höhe von 80% bezuschusst werden soll. Nur mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der Gemeinde von 40% wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern mit ebenfalls 40% gewährt. Hierzu besteht mittlerweile Einigung beim StMAS, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege. Die Einigung umfasst in einer entsprechenden Empfehlung sowohl die o.g. Voraussetzungen für die Gewährung, wie auch die Ermittlung des Faktors x.

Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Faktors 4,5 + x sind:

  1. Es handelt sich um eine Integrationseinrichtung (mindestens 3 und maximal ein Drittel der Plätze sind von Kindern mit einem Bescheid zur Gewährung von Eingliederungshilfe belegt),

  2. Antrag des Trägers der Integrationseinrichtung,

  3. Der Anstellungsschlüssel soll zum 1. November des jeweiligen Jahres 1:11 oder besser sein. Bei dieser Berechnung ist der Gewichtungsfaktor 4,5 hinsichtlich der Buchungsstunden zu berücksichtigen, da über den Faktor x ausschließlich Zusatzpersonal gefördert werden soll.

  4. Der Bedarf hinsichtlich des behindertenspezifischen Mehraufwandes ist vom Träger der Einrichtung im Antrag (b) zu begründen. Ohne gesonderte Begründung wird empfohlen, bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von in der Regel 6 Stunden täglich für Einrichtungen mit

  • Drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder 0,6,

  • Vier behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 0,8,

  • Fünf behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 1,0 Integrationskräfte einzusetzen. Die Behinderung bzw. drohende Behinderung ist dabei durch Eingliederungshilfebescheid nachzuweisen.

Beim Kindergarten St. Johannis liegen alle genannten Voraussetzungen für die Gewährung des Faktors 4,5 + x vor. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wurde für 3 Kinder die Gewährung der Eingliederungshilfe vom Bezirk Mittelfranken genehmigt. Für 1 Kind steht die Genehmigung noch aus. Für drei Hortkinder steht die Genehmigung des Landratsamtes noch aus. Nach Berechnung des spezifischen Mehraufwandes ist der Antrag für eine Vollzeitstelle begründet.

Die Zusatzkraft soll für insgesamt 7 Kinder eingestellt werden.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Personalkosten für 40 Wochenstunden 47.300,00 €

Davon

40% Freistaat Bayern 18.920,00 €

40% die Kommune der behinderten Kinder 18.920,00 €

20% die Kirchengemeinde Gollhofen 9.460,00 €

Für die 2 Kinder aus der Gemeinde Hemmersheim ergibt sich, anteilig der tatsächlichen Buchungszeit, voraussichtlich folgender Anteil:

1 Kind mit einer Buchungszeit von 9 – 10 Std. und

1 Kind mit einer Buchungszeit von 4 – 5 Std.

ergibt insgesamt 15 Stunden und einen voraussichtlichen Kostenanteil von 5.676,00 €.

Soweit weitere Integrationskinder hinzukommen, wegfallen oder Buchungszeiten sich verändern, wird sich der Anteil der Kommune entsprechend verändern.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Juli 2018:

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderate Hemmersheim die Zustimmung zur Finanzierung einer pädagogischen Zusatzkraft für den Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, zu erteilen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2019 befristet.

 

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Antrag auf Schaffung von Parkplätzen in Hemmersheim

  1. Vor dem Anwesen Geißlinger

Hier gilt für 12 Jahre ein Veränderungsverbot, aufgrund der "Dorfer neuerung“, die 2008 stattgefunden hat. Bei einer Durchführung wür de das Rückzahlungen von Forderungen bedeuten.

Nach Gesprächen mit Anliegern wurde festgestellt, dass die aktuelle Nutzung der Pelzgasse kein Hindernis und Problem darstellt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit zung am 17. Juli 2018:

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

  1. Am Pfarrplatz/ Pfarrgarten

Der Pfarrgarten ist im Besitz der kath. Kirchengemeinde.

Die Parkflächen sollen zu Kindergartenzeiten nur für Personal verfügbar sein. Dies wird dementsprechend gekennzeichnet werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit zung am 17. Juli 2018:

4 Parkplätze sollen während der Öffnungszeiten nur für Kindergartenpersonal zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Hemmersheim erhebt keine Einwendungen.

 

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Behördenbeteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Adelhofen II“

In die Planungsunterlagen wurde Einsicht genommen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Juli 2018:

Die Gemeinde Hemmersheim erhebt keine Einwendungen.

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Baulandfreimachung Stromleitung Pfahlenheim

Unter Beschluss Nr. 182 vom 10. April 2018 wurde einer Baulandfreimachung bereits zugestimmt.

Gegenüber der ursprünglichen Planung hat sich herausgestellt, dass die Stromleitung bis über die Kreisstraße Lipprichhausen-Gollachostheim abgebaut wird. Hier soll zwischen Kreisstraße und Gollach ein Endmasten errichtet werden. Die Kosten der Unterquerung der Kreisstraße übernimmt MDN. Die Rückbaukosten von 9.000,- EUR zu Lasten der Gemeinde Hemmersheim bleiben gleich. Die Tiefbaukosten von ca. 920 m gehen ebenfalls zu Lasten der Gemeinde Hemmersheim.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Juli 2018:

Der Verkabelung in der dargelegten Form wird zugestimmt.

 

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