Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 09. Oktober 2018
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: Gemeinderat Bernd Dehner |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
197 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstelllung des Bebauungsplanes Nr. 6, „Am Sportplatz“ Gülchsheim
Auf die Beratung und Beschlussfassung zur Billigung des Entwurfes und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.12.2017 und 10.04.2018 wird verwiesen. Nach Billigung des Entwurfs wurde dieser in der Zeit vom 17.07.2018 bis 17.08.2018 i.R. der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt, die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung unterrichtet und bis 17.08.2018 um Stellungnahme gebeten. Die während dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden durch das Büro plan2o Ingenieur-GmbH fachlich geprüft. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind schriftliche Stellungnahmen/ Äußerungen eingegangen:
Aus der Bürgerschaft ist eine Stellungnahme bzw. Äußerung eingegangen. Die i.R. der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Äußerungen, Hinweise und Einwendungen sind gemäß der eigenen Planungshoheit der Gemeinde aufgrund § 1 Abs. 7 BauGB einer sachgerechten Abwägung gegeneinander und untereinander sowie mit den elementaren Interessen der Gemeinde zu unterziehen. Die Zusammenstellung der Äußerungen i.R. der Entwurfsauslegung mit den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Büros plan2o Ingenieur-GmbH liegen den Mitgliedern des Gemeinderates bereits vor. Die geplante Erschließungsstraße muss geändert werden, da diese zum Teil privaten Grund einbezieht. Laut plan2o kann unter Berücksichtigung des Grenzverlaufes des privaten Grundstückes eine Erschließungsstraße von 4,50 m Fahrbandbreite mit 0,30m Randeinfassung mit beidseitigem Bordstein hergestellt werden. Die Erschließungsplanung wird anhand von Planungsunterlagen von Herrn Bauer (plan2o) vorgestellt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018:
Herr Bauer von plan2o erläutert dem Gemeinderat die neue Erschließungsplanung. Nach eingehender Aussprache stimmt der Gemeinderat Hemmersheim der vorgelegten Erschließungsplanung zu. Nach eingehender Aussprache und ergänzender Darlegung seitens des Vorsitzenden und durch das Büro plan2o Ingenieur-GmbH erfolgt eine sorgfältige Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Abwägungsbeschlüsse im Einzelnen sind in der Übersicht vermerkt. Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Büros plan2o bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Sportplatz“ wird unter Berücksichtigung der Abwägung der Stellungnahmen mit Stand vom 09.10.2018 gebilligt. Herr Bauer wird die beschlossenen Änderungen entsprechend vornehmen. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten. |
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Vollzug der Wassergesetze Abwasserbeseitigung
Die Gemeinde Hemmersheim betreibt derzeit in den Ortsteilen Hemmerheim, Gülchsheim und Lipprichhausen eine unbelüftete Teichkläranlage sowie Mischwasserbehandlungsbauwerke in Lipprichhausen und Pfahlenheim. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Hemmersheim ist bis 31.12.2018 befristet. Die Einleitungserlaubnisse für das Mischwasser aus den Ortsteilen Lipprichhausen (Sko Lipprichhausen) in die Gollach und Pfahlenheim (RÜ Pfahlenheim) in den Pfahlenheimer Mühlbach laufen ebenfalls zum 31.12.2018 aus. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Gülchsheim ist bis 31.12.2019 befristet und die Erlaubnis der Kläranlage Lipprichhausen endet am 31.12.2026. Alle Kläranlagen entsprechen nach dem Stand der Technik nicht mehr den gehobenen Anforderungen, um nach Auslauf der bestehenden Erlaubnisse wieder eine wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten. Gleiches gilt für die Mischwasserbehandlungsbauwerke. Diese sind auf die Kläranlage Lipprichhausen abzustimmen. Die Kläranlage und die Mischwasserbehandlung bilden eine nicht zu trennende funktionelle Einheit. Der Gemeinderat hat bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2016 das Planungsbüro plan2o mit den Planungsleistungen für die Genehmigungsplanung der drei Kläranlagen beauftragt. Das Planungbüro plan2o befindet sich laut Wasserwirtschaftsamt jedoch erst in der Grundlagenermittlung. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 24.08.2018 beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse gestellt. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat mit seinen Schreiben vom 12.09.2018 und 17.09.2018 aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Hemmersheim sowie die Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsbauanlagen letztmalig begutachtet und einer Erlaubnis nur bis zum 31.12.2019 zugestimmt. Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird nach Stellungnahme der Gemeinde die Bescheide mit den vom Wasserwirtschaftsamt festgelegten Auflagen und Bedingungen erlassen. Diese Auflagen und Bedingungen sind zwingend von der Gemeinde einzuhalten. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Gülchsheim wurde mit Bescheid vom 25.09.2018 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2020 verlängert. Am 21.11.2016 ist ein Sonderprogramm zur Ertüchtigung bzw. Auflassung von Abwasserteichkläranlagen der GK 1 in Kraft getreten. Gefördert wird damit der Bau von Verbundkanälen zur Ableitung des Schmutz- und Mischwassers in eine leistungsfähige Kläranlage mit einem Festbetrag von 150,-- € pro erstmalig gebautem Meter Abwasserkanal, max. 500.000,--€ je Vorhaben. Die Kläranlage Gülchsheim erfüllt die Zuwendungsvoraussetzungen für dieses Förderprogramm. Vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach wird der Gemeinde die Erstellung einer Kostenvergleichsrechnung des Anschlusses an eine leistungsfähige Kläranlage (z.B. AVO) und der Erweiterung der Teichkläranlage empfohlen. Diese Information dient dem Gemeinderat Hemmersheim in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018 zur Kenntnis. |
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Der ursprüngliche am 17.03.2000 in Kraft gesetzte Bebauungsplan Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ wurde inzwischen zweimal geändert. Die letzte Änderung ist am 25.07.2016 in Kraft getreten. Auf die Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise in Bezug auf das Baugebiet „Entlang des Mühlbaches“ vom 12.06.2018 wird verwiesen. Frau Letterer hat der Vorgehensweise ebenfalls zugestimmt. Die Gemeinde Hemmersheim hat bereits die Fläche von ca. 4.400 m² erworben. Durch den Rückbau der vorhandenen Freileitung durch die Main-Donau-Netzgesellschaft mbH und den Grundstückserwerb ergibt sich die Möglichkeit einer neuen zweckmäßigeren Straßenführung im geplanten Baugebiet und damit verbundenen optimaleren Grundstücksaufteilungen. Die Änderungen des Bebauungsplanes ist i.R. eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB möglich. Die Planungskostenübernahme durch Frau Letterer ist wie bisher über den städtebaulichen Vertrag vom 31.08.2004/ 01.09.2004 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.08.2016 geregelt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018: Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, „Entlang des Mühlbaches“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, den vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, „Entlang des Mühlbaches“ zu billigen und im weiteren Verfahren die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. |
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Bestätigung der Kommandanten der FFW Lipprichhausen
Gemäß Art. 7 Abs. 4 u. 5 BayFwG sind der 1. Kommandant und dessen Stellvertreter nach der Wahl von der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Herr Norbert Meyer wurde als 1. Kommandant und Herr Bernd Müller als 2. Kommandant in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lipprichhausen am 18.05.2018 gewählt. Die Gewählten wurden vom Kreisbrandrat mit Schreiben vom 09.09.2018 bestätigt. Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre und der Feuerwehrdienst endet i.d.R. mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018: Nach kurzer Aussprache bestätigt der Gemeinderat die Wahl. |
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