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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 18. Dezember 2018

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

200

Bauantrag von Herrn Roland Gunz

Erneuerung des Daches über der bestehenden PKW-Garage, Anbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle

Fl. Nr. 33, Gemarkung Gülchsheim

 

Der Anbau ist eine Grenzbebauung zu seinem privaten Nachbarn. Bauplanungsrechtliche Belange der Gemeinde werden nicht berührt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

In der Stellungnahme der Gemeinde wird auf die fehlenden Nachbarunterschriften und das Bauamt zur Überprüfung der im Bauplan eingezeichneten Brandmauer zu seinem Nachbarn aufgefordert.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

7 : 2

201

Bauantrag kath. Kirchengemeinde Hemmersheim

Erweiterung des bestehenden Gebäudes im Friedhof zu einem überdachten Aussegnungsplatz, Fl. Nr. 57, Gemarkung Hemmersheim

 

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

9 : 0

202

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 15.10.2018 wurde die Jahresrechnung 2017 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Rainer Weigand

Herr Axel Brand

Herr Bernd Dehner

Herr Friedrich Mangold

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich folgende Beanstandung:

  • Personalmehrausgaben der Bauschuttdeponie (HHst. 7200.4140 und 7200.5100) im Vergleich zu den Vorjahren sollen aufgeklärt werden.

Stellungnahme der Vgem.:

Die Personalausgaben für den Angestellten der Bauschuttdeponie werden immer im Folgejahr abgerechnet. Deshalb sind im Jahr 2017 die Leistungen für 2016 verbucht.

In 2016 sind 230 Std. für die Dorferneuerung in Hemmersheim und Pfahlenheim, 252,5 Std. für Breitbandausbau für die Fa. Trendbau und 60 Stunden für die Fa. Beilinger angefallen.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2017 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2017 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2017.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

8 : 0

203

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;

Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01. Januar 2019

 

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren zum 31.12.2018 ausläuft, müssen die Abwassergebühren ab dem 01. Januar 2019 neu kalkuliert werden.

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird rückwirkend bis 2014 auf 5 % und im Jahr 2015 auf 4,5 % festgesetzt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssituation wird der Zinssatz ab dem 01.01.2016 mit 4,0 % und ab dem 01.01.2019 mit 3,5 % vorgesehen.

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2014 bis 2018 berechnet. Hier ergibt sich ein Defizit in Höhe von 8.546,54 €. Dieses Defizit hat sich hauptsächlich aus den höheren Unterhaltsausgaben und der Klärschlammentsorgung in 18 ergeben.

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2019 bis 2022 erfolgt. Es wird das Defizit des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes berücksichtigt. Dadurch würde sich eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 3,60 € pro Kubikmeter Schmutzwasser und eine Grundgebühr i. H. v. 100,00 € je Zähler ergeben.

Seitens der Kämmerei wird deshalb vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr auf 3,60 € je Kubikmeter Abwasser zu erhöhen und die Grundgebühr auf 100,00 € je Zähler zu belassen.

Wichtig laut dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer Preis“ gemacht wird.

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

Die bisherige Abwassergebühr gilt seit dem 01.01.2012.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Schmutzwassergebühr auf 3,60 € je Kubikmeter Abwasser zu erhöhen und die Grundgebühr auf 100,00 € je Zähler zu belassen.

Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 festgesetzt.

9 : 0

204

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;

Neukalkulation der Wassergebühren zum 01. Januar 2019

 

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2018 ausläuft, müssen die Wassergebühren ab dem 01. Januar 2019 neu kalkuliert werden.

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird rückwirkend bis 2014 auf 5 % und im Jahr 2015 auf 4,5 % festgesetzt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssituation wird der Zinssatz ab dem 01.01.2016 mit 4,0 % und ab dem 01.01.2019 mit 3,5 % vorgesehen.

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2014 bis 2018 berechnet. Hier ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 40.698 €. Diese Unterdeckung hat sich hauptsächlich aus den sinkenden Wasserverbräuchen und den steigenden Unterhaltskosten der Wasserleitungen (u. A. Rohrbrüche) ergeben.

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2019 bis 2022 erfolgt. Es wird die Unterdeckung des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes und die künftig steigenden Unterhaltskosten berücksichtigt.

Auf diesen Grundlagen hat die Verwaltung die 3 folgenden Varianten für eine kostendeckende Gebühr (Zahlen in Klammern = Brutto) berechnet:

 

Bisher

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Preis pro m³

1,75 €

(1,87 €)

2,29 €

(2,45 €)

2,11 €

(2,26 €)

1,94 €

(2,08 €)

Grundgebühr

Zähler 4 m³/h

25,00 €

(26,75 €)

25,00 €

(26,75 €)

50,00 €

(53,50 €)

75,00 €

(80,25 €)

Grundgebühr

Zähler 10 m³/h

62,50 €

(66,88 €)

62,50 €

(66,88 €)

125,00 €

(133,75 €)

187,50 €

(200,63 €)

Grundgebühr

Zähler 16 m³/h

100,00 €

(107,00 €)

100,00 €

(107,00 €)

200,00 €

(214,00 €)

300,00 €

(321,00 €)

Wichtig laut dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer Preis“ gemacht wird.

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

Die bisherige Wassergebühr gilt seit dem 01.01.2013.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim für die künftige Wassergebühr die o. g. „Variante 2“ zu wählen.

Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 festgesetzt.

9 : 0

205

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2019

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2019 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

9 : 0

206

Erneuerung der Spritze FFW Gülchsheim ca. 15.000,- €

5.000,- € Förderung = ca. 10.000,- €

 

Der Gemeinde liegt ein Antrag für die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Gülchsheim vor.

Die Tragkraftspritze der Feuerwehr Gülchsheim ist ca. 54 Jahre alt und wird bei Einsätzen regelmäßig benötigt.

Die Anschaffungskosten für eine Tragkraftspritze liegen bei ca. 15.000,-- €. Der aktuelle Fördersatz des Freistaates Bayern beträgt 4.700,-- €. Die von der Gemeinde aufzuwendenden Eigenmittel betragen daher ca. 10.300 €.

Da die Gemeinde Ergersheim und Oberickelsheim ebenfalls eine Tragkraftspritze anschaffen möchten, könnte eine gemeinsame Ausschreibung erfolgen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Gülchsheim zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungsverfahren in die Wege leiten.

9 : 0

207

Unter dem Punkt Sonstiges wird von dem Vorsitzenden der Antrag gestellt noch einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen

Vom Amt für ländliche Entwicklung Ansbach liegt ein Antrag vor Verkehrsanlagen in der Gemarkung Hemmersheim die im Verfahren Simmershofen II beteiligt waren zu widmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Nachdem es zeitlich noch möglich ist wird der Antrag in die Tagesordnung noch aufgenommen.

9 : 0

208

Widmung von Verkehrsanlagen im Verfahren Simmershofen II

 

Die Gemeinde Hemmersheim widmet alle, sich im Bereich des Verfahrensgebiets der Teilnehmergemeinschaft Simmershofen II befindenden Straßen und Wege neu. Dies gilt für alle, im anliegenden Widmungsverzeichnis, bzw. der beiliegenden Karte aufgeführten Flurstücke. Alle bisherigen im Verfahrensgebiet ausgesprochenen Widmungen werden aufgehoben.

Diese Widmung bezieht sich auf Ortsstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen, ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege, sowie beschränkt öffentliche Wege bzw. Plätze

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018:

 

Der Widmung der Verkehrsanlagen wird zugestimmt.

9 : 0