Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 08. Januar 2019
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
209 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6, „Am Sportplatz“
Auf die Beratung und Beschlussfassung zur Billigung des Entwurfes und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 09.10.2018 wird verwiesen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 20.11.2018 bis 20.12.2018 statt. Die während der Auslegungszeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden durch das Büro plan2o Ingenieur-GmbH fachlich geprüft. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind schriftliche Stellungnahmen/Äußerungen eingegangen:
Aus der Bürgerschaft sind keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen eingegangen. Die i.R. der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Äußerungen, Hinweise und Einwendungen sind gemäß der eigenen Planungshoheit der Gemeinde aufgrund § 1 Abs. 7 BauGB einer sachgerechten Abwägung gegeneinander und untereinander sowie mit den elementaren Interessen der Gemeinde zu unterziehen. Die Zusammenstellung der Äußerungen i.R. der Entwurfsauslegung mit den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Büros plan2o Ingenieur-GmbH wird von Herrn Bauer vorgestellt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Januar 2019:
Nach eingehender Aussprache und ergänzender Darlegung seitens des Vorsitzenden und durch das Büro plan2o Ingenieur-GmbH erfolgt eine sorgfältige Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Abwägungsbeschlüsse im Einzelnen sind in der Übersicht vermerkt. Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Büros plan2o bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bebauungsplan Nr. 6 „Am Sportplatz“ wird als Satzung beschlossen. |
9 : 0 |
210 |
Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt die TOP „Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung“ und „Anschaffung eines Solarsystems für unser Geschwindigkeitsmessgerät“ in die Tagesordnung aufzunehmen
Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Januar 2019:
Der Aufnahme wird zugestimmt. |
9 : 0 |
211 |
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
In der Sitzung am 18.12.2018 wurde die Neukalkulation der Abwassergebühr zum 01. Januar 2019 dargelegt. Die derzeitige Abwassergebühr beträgt seit 01.01.2012 3,10 € pro cbm Abwasser zuzüglich einer Grundgebühr von 100,-- € pro Jahr und beitragspflichtigem Grundstück, das an der Abwasseranlage angeschlossen ist und tatsächlich Abwasser einleitet. Mit Beschluss vom 18.12.2018 wurde die Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 3,60 € je Kubikmeter Abwasser und die Beibehaltung der Grundgebühr von 100,-- € pro Jahr beschlossen. Aus diesem Grund ist auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) erforderlich. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in der Sitzung am 08. Januar 2019:
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim dem Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Hemmersheim (BGS/EWS) zuzustimmen. Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift. |
9 : 0 |
212 |
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
In der Sitzung am 18.12.2018 wurde die Neukalkulation der Wassergebühren zum 01. Januar 2019 dargelegt. Die Verwaltung hat drei Varianten für eine kostendeckende Gebühr berechnet und vorgestellt. Der Gemeinderat hat dann in der gleichen Sitzung beschlossen, die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr gem. der vorgestellten Variante 2 zu erhöhen. Diese sieht wie folgt aus:
Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 cbm/h 50,00 €/Jahr bis 10 cbm/h 125,00 €/Jahr bis 16 cbm/h 200,00 €/Jahr
Aus diesem Grund ist auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) erforderlich. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in der Sitzung am 08. Januar 2019:
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim dem Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hemmersheim (BGS/WAS) zuzustimmen. Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift. |
9 : 0 |
213 |
Anschaffung eines Solarsystems für unser Geschwindigkeitsmessgeräts Dieser Tagesordnungspunkt stand bereits am 18.12.2018 auf der Tagesordnung. Nachdem die Kosten für ein Solarsystem ca. 1.500,- EUR bestragen, war man der Meinung man holt ein Angebot über ein 2. Geschwindigkeitsmessgeräts mit Solarsystem ein. Nachdem dieses vorhandene Gerät schon lange Zeit an der Schule in Lipprichhausen steht und der Sicherheit der Kinder dient will man das neue Gerät an der Schule installieren. Da das vorhandene Gerät auf einer Betonplatte verankert ist kann es somit in anderen Gemeindebereichen aufgestellt werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in der Sitzung am 08. Januar 2019:
Dem Kauf des 2 Geschwindigkeitsmessgerätes von der Firma DataCollect Traffic Systems GmbH zum Angebotspreis von 3.054,33 EUR mit Solarsystem wird zugestimmt. An den Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen soll ein Antrag auf Bezuschussung dieses Gerätes gestellt werden. |
8 : 1 |