Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 12. Februar 2019
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
214 |
Vergabe der Arbeiten Kanalreinigung und Optische Inspektion der Abwasseranlage in Hemmersheim von 7 angefragten Firmen sind 2 Angebote eingegangen Kostenschätzung 22.828,- EUR Fa. Baierle: 26.200,- EUR Fa. Roos: 27.300,- EUR
Die ausgeschriebene Arbeit ist Bestandteil des Verlängerungsantrages zum Weiterbetrieb der Kläranlage Hemmersheim. Die Firma Baierle war für unsere Gemeinde bereits tätig und gilt als zuverlässig. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Februar 2019:
Der Firma Baierle wird der Auftrag zum Angebotspreis von 26.200,- EUR erteilt. |
9 : 0 |
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Informationen Baugebiet „Am Sportplatz“ Evtl. Beschluss zur Erschließung
Die Erschließung mit Kanal ist im Trennsystem vorgesehen. Für die Oberflächenwasserableitung wird eine Rückhaltung gefordert. Die Zurückhaltung wurde vom Ing.büro aufgrund des Einzugsgebietes errechnet und beträgt zwischen 53 und 63 m³.
Von Herrn Bauer werden 5 Varianten als Möglichkeiten vorgestellt. Variante 1 wäre die einfachste und günstigste. Doch den neu angepflanzten Obstbaumbestand auf der gemeindeeigenen westlichen Wiese will man erhalten. Die 5 Varianten sind Bestandteil des Beschlusses. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Februar 2019:
Die Variante 5 soll in die Planung aufgenommen werden. |
9 : 0 |
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Entlang des Mühlbaches" in Pfahlenheim - Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und der dazu i.R. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Auf die Beratung und Entscheidung des Gemeinderates am 09.10.2018 zur Vorstellung und Billigung des Entwurfs etc. wird verwiesen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 11.12.2018 bis einschließlich 16.01.2019 statt. Die während der Auslegungszeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden vom Planer Herrn Roland Stuis geprüft. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind schriftliche Stellungnahmen/Äußerungen eingegangen:
Aus der Bürgerschaft sind keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen eingegangen. Keine Bedenken bzw. Anregungen wurden vorgetragen von der Regierung von Mittelfranken, vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, von der Fernwasserversorgung Franken, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und von der Stadt Ochsenfurt. Seitens der Main-Donau-Netzgesellschaft mbH wird auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplans verlaufende 20 kV-Freileitung mit den ausgewiesenen Schutzzonen, dem Baubeschränkungsbereich und auf die Bestimmungen der DIN VDE 0210 und die Werte der 26 BImSchV hingewiesen. Bis zum Vollzug des geplanten Abbaus sollen der MDN alle Baugesuche im Schutzzonenbereich zur Stellungnahme vorgelegt werden. Auf die Vorgaben und Einschränkungen aufgrund der Sicherheitsrichtlinien sowie auf die Aufnahme im Textteil des Bebauungsplans und die Beachtung der Sicherheitsvorgaben wird hingewiesen. Seitens der Deutschen Telekom Technik GmbH wird auf vorhandene TK-Linien, sowie auf die Gewährleistung des Bestandes und des Betriebes und der Anpassung der Planung der Verkehrswege an die vorhandenen TK-Linien hingewiesen. Außerdem wird auf das Koordinationserfordernis mit den weiteren Leitungsträgern i.R. der Erschließungs- und Baumaßnahmen hingewiesen. Um die Aufnahme folgender Punkte in den Textteil des Bebauungsplans wird gebeten:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilt mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand im Planungsgebiet keine Bodendenkmäler bekannt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass alle an der Bauausführung Beteiligten darauf hinzuweisen sind, dass evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler unverzüglich an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu melden sind. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wird auf die Stellungnahme vom 05.04.2016 verwiesen. Hier wurden auf die Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben zum Grundwasser und Grundwasserflurabstand und zum oberirdischen Wasserabfluss hingewiesen. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung weist das Wasserwirtschaftsamt darauf hin, dass in neu zu erschließenden Gebieten ein Trennsystem vorzusehen ist. Weiter weist das WWA darauf hin, dass das Volumen der vorgesehenen Zisternen auf den einzelnen Grundstücken nicht als Regenrückhaltung angerechnet werden kann. Sofern die Voraussetzung der Versickerung nicht vorliegen, wird die Ableitung des Niederschlagswassers über ein Regenrückhaltebecken in den Mühlbach empfohlen. Dem WWA liegen keine Informationen über Altlasten bzw. einer schädlichen Bodenveränderung vor. Seitens des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegen aus den einzelnen Fachbereichen folgende Äußerungen vor:
Keine Einwände
Hingewiesen wird auf die Veränderung der östlichen Eingrünung im Vergleich zur 2. Änderung des BPlans. Im Plan ist diese mit ca. 3 m Breite angegeben, ohne vorgelagerten Saum. In der Begründung wird jedoch erwähnt, dass die Hecke mind. 4 m Breite aufweisen und ein vorgelagerter Saum auf der Ackerfläche ausgebildet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen entsprechend aufeinander abzustimmen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwässerung im Trennsystem auszuführen ist. Zur geplanten Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück bzw. der Zuleitung in ein oberirdisches Gewässer wird auf die ggfs. notwendige wasserrechtliche Erlaubnis und die Beachtung der technischen Richtlinie hingewiesen. Auf die Minimierung der Oberflächenversiegelung durch den Einbau von wasserdurchlässigen Materialien über die belebte Bodenzone wird hingewiesen. Die i.R. der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Äußerungen, Hinweise und Einwendungen sind gemäß der eigenen Planungshoheit der Gemeinde, aufgrund von § 1 Abs. 7 BauGB, einer sachgerechten Abwägung gegeneinander und untereinander, sowie den elementaren Interessen der Gemeinde zu unterziehen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Februar 2019:
Auf die in der Beschlussvorlage dargelegten Stellungnahmen wird verwiesen. Nach ergänzender Erläuterung und Empfehlungen der Verwaltung sowie der Bewertungen des Planers fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgende Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse:
Die Gemeinde wird die Entwässerung im Trennsystem durchführen. Versickerungseinrichtungen auf den Grundstücken sind erlaubt, der Einbau von Zisternen wird vorgeschlagen. Die Änderung der Abwasser und Niederschlagswasserbeseitigung wird in der Begründung ergänzt.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden unter Hinweis auf die dargestellte Beurteilung und Abwägung der Stellungnahmen sowie der vorausgegangenen Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse, den Bebauungsplan Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches, 3. Änderung“ mit den entsprechenden Ergänzungen als Satzung. |
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Erschließungsbaumaßnahme Pelzgasse Hemmersheim Billigung der Vorentwurfsplanung und Antragstellung im ELER-Programm 2019 Vom Büro Rupsch wurde bereits ein Vorentwurf zur Straßenerneuerung in der Pelzgasse erstellt. Die grobe Kostenschätzung beträgt 127.486,81 EUR. Der Vorsitzende und Architektin Rupsch waren zu einer Besprechung beim ALE in Ansbach. Es wurde in Aussicht gestellt, dass das Projekt Pelzgasse in das ELER-Programm aufgenommen werden kann. Die Förderung würde 60% betragen, ohne Planungskosten und ohne Mehrwertsteuer. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Februar 2019:
Die vom Architekturbüro Rupsch vorgelegte Vorentwurfsplanung wird gebilligt und die Freigabe zur Entwurfsplanungserstellung mit Erläuterungsbericht erteilt. Das Projekt soll mit Fördergeldern des ELER-Programmes 2019 mitfinanziert werden. Gleichzeitig wird das Büro Rupsch mit der Erstellung der Antragsunterlagen für das ELER-Programm 2019 beauftragt. |
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