Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 16. Juli 2019

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

232

Bauantrag von Herrn Reinhard Kemmer

Erneuerung des gesamten Daches der Scheune und Abriss der Zwischendecke, sowie eines kleinen Anbaus. Das Dach, sowie die Zwischendecke sind baufällig.

Gemarkung Pfahlenheim, Fl. Nr. 11/12

 

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

 

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 : 0

233

Vorstellung und Billigung des Erschließungsplanes

Baugebiet „Entlang des Mühlbaches“ Pfahlenheim

Herr Rupsch vom Ingenieurbüro wird anwesend sein

 

Die Vorentwurfsplanung wurde von Herrn Bürgermeister Ballmann und Herrn Rupsch, Rupsch Architekten vorgestellt und ausführlich erläutert.

  1. Abwasserkanal

Die Abwasserkanäle von Schacht SWS 6 bis SWS 8 und SWS 7.1 sind best. Kanäle die durch Herrn Kraus für vorhergehende Bauvorhaben gebaut wurden. Diese werden von der Gemeinde als Ableitungskanal genutzt. Jedoch liegen diese Kanäle im Privatbereich. Die Nutzung durch die Gemeinde ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.

Der Abwasserkanal in Planstr. B, der 5 neue Bauplätze erschließt, wird am Schacht Nr. 8 angeschlossen.

 

  1. Oberflächenwasserkanäle u. Oberflächenentwässerung

Das Baugebiet ist nach Vorgabe WWA im Trennsystem zu entwässern.

Die neuen Oberflächenwasserkanäle von RÜB bis Schacht RWS 3.1 sind südlich der best. Straße auf Privatgrund geplant u. führen zum RÜB am Mühlbach.

Eine dingliche Sicherung der Kanaltrasse best. noch nicht.

Für die Regenwasserrückhaltung ist ein Rückhaltebecken in Erdbauweise mit Einlauf- und Auslaufbauwerk geplant.

Der Standort liegt südlich vom Baugebiet im Talbereich des Mühlbaches.

Eine dingliche Sicherung best. noch nicht.

Standort und Bauweise werden zurzeit mit dem WWA abgestimmt.

  1. Energie und Telekom

Die best. Leitungen für Strom und Telekom parallel zu den Kanalhaltungen liegen im Privatbereich (SWS6 – SWS8).

Bei einem Ortstermin mit der Telekom und Energie wurde eine neue Kabeltrasse im öffentlichen Bereich festgelegt.

Die Trasse führt vom Anwesen Letterer in der Zufahrtsstr. zum Baugebiet.

Im Baugebiet wird oberhalb der Planstraße A ein Versorgungsstreifen von ca. 1,50 breite angelegt, in dem dann alle Versorgungsleitungen für Strom, Straßenbeleuchtung und Telekom verlegt werden. Die Kosten für Strom und Telekomleitungen werden von den Versorgungsträgern übernommen.

 

  1. Wasserleitung

Die Wasserleitung liegt wie bisher parallel zu den Kanaltrassen SWS6 – SWS8 im Privatbereich.

Sie wird, wie die Strom- und Telekomleitung, im Versorgungsstreifen auf öffentlichen Grund neu verlegt.

  1. Straßenbau, Straßenerschließung

Die Planstraße A wurde von den Vorbesitzern schon bis auf die Asphaltfeinbetondeckschicht hergestellt. Diese wird durch eine neue Asphaltfeinbetondecke fertiggestellt.

Die Planstraße B muss komplett neu gebaut werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Nach ausführlicher Diskussion wird folgendes festgelegt:

  1. Der Vorentwurfsplanung wird wie vorgelegt u. erläutert zugestimmt.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der Kanaltrassen vom Schacht 3.1 bis RÜB mit der Fam. Letterer zu verhandeln.

Ein finanzieller Ausgleich, mit dem die Trassen ins Eigentum der Gemeinde übergehen, wäre wünschenswert.

Die betreffenden Flächen werden vom Planer ermittelt, rechnerisch u. zeichnerisch auf einen Plan dargestellt.

  1. Wasserrechtsverfahren:

Nach erfolgreicher Verhandlung des Bürgermeisters mit der Fam. Letterer ist die Planung, die zum Einleitungsrecht des Oberflächen wassers in den Mühlbach führt in Abstimmung mit den Wasser rechtsbehörden, fertig zu stellen und einzureichen.

Weiter ist der Bauentwurf zu fertigen.

9 : 0

234

Vergabe der Arbeiten zum Gehwegbau entlang der Pfahlenheimer Straße in Hemmersheim

Nachdem im Baugebiet „Am Seelein“ einige Bauplätze verkauft und bereits bebaut sind, wurde von den neuen Bewohnern ein Gehweg von der Ausfahrt des Neubaugebietes bis zur Ausfahrt des alten Baugebietes beantragt.

Das Architekturbüro Rupsch wurde beauftragt, die Planung und Ausschreibung vorzunehmen.

Bauweise:

Nachdem die Rohrgraben in diesem Bereich bei der Ersterschließung des Baugebietes „Am Seelein“ aus Kostengründung mit vorhandenem Boden wiederverfüllt wurden, sind dadurch noch Setzungen zu erwarten.

Deshalb wird folgende Bauweise vorgeschlagen:

  1. Rückschneiden der Asphaltdecke auf 0,70 m

  2. Einbau von Bordsteinen als Tiefbord (h= 6,00 cm), mit 2-Zeiler als Abgrenzung zur Straße

  3. Gehwegkoffer für Schwerlastfahrzeuge (wie der Straßenkoffer) mit 56 cm Schottertragschicht erstellen (so dass nach dem Abklingen der zu erwartenden Setzung ein Pflasterbelag eingebaut werden kann)

  4. nach den Setzungen wird der hinterer Abschluss in Form eines „Leistensteines“ erstellt

  5. Verrohrung des offenen Grabens und Anbindung mit 2 Stahlbetonschächten an die best. Kanäle

Die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgte am 03.06.2019.

Es wurden 6 Firmen zur Abgabe einen Angebotes aufgefordert. Bei der Submission wurden 2 Angebote vorgelegt.

Fa. Hanika, Ochsenfurt 94.158,23 € brutto

Fa. Trend Bau, Röttingen 125.225,68 € brutto

Im Angebot wurden 3 verschieden Randbefestigungsarten abgefragt.

Bei der Wertung, mit der Randbefestigung aus Betonbordsteine, ergibt sich folgendes Ergebnis:

Fa. Hanika, Ochsenfurt 79.562,28 € brutto

Fa. Trend Bau, Röttingen 110.922,47 € brutto

Die Kostenberechnung liegt bei 55.278,78 € und somit um 44% unter dem Ausschreibungsergebnis.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Nach eingehender Beratung, wird die Bauweise wie vorgestellt gebilligt.

Der Vergabe der Bauleistungen an die Fa. Hanika wurde aus Grund der erheblichen Kostenüberschreitung nicht zugestimmt. Die Ausschreibung wird gemäß §17 Abs. 1 VOB / A-EG wegen deutlicher Überschreitung des vertretbaren geschätzten Auftragswertes (Überschreitung von min 20 %) aufgehoben. Bürgermeister und Planer werden beauftragt, mit den Baufirmen über Einsparmöglichkeiten zu verhandeln.

Sollte keine wirtschaftlich vertretbare Einigung erzielt werden, ist die Maßnahme neu mit dem BV Pfahlenheim bzw. Pelzgasse auszuschreiben.

Über den Stand der Verhandlungen ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.

9 : 0

235

Vergabe der Arbeiten zum Treppenbau „Am Lindenberg“ in Gülchsheim

nach der Fertigstellung und Freigabe der Entwurfsplanung wurde vom Ing. Büro Müller-Maatsch eine Angebotseinholung als freihändige Vergabe durchgeführt.

Zur Angebotsabgabe wurden fünf Firmen aufgefordert. Die Auswahl erfolgte nach vorheriger telefonischer Anfrage zur Teilnahme.

Zum Submissionstermin am 12.06.2019 wurde kein Angebot abgegeben.

Eine Rückfrage bei der Fa. Schneider, Rothenburg o. d. T. ergab, dass ein Angebot ausgearbeitet wurde, die Abgabe zum Termin jedoch nicht vorgenommen werden konnte. Es wurde eine spätere Zusendung zugesagt.

Eine Rückfrage bei der Fa. Luthardt, Sugenheim ergab ebenfalls ein internes, familiäres Problem zur Einhaltung des Abgabetermins. Auch von der Fa. Luthardt wurde eine nachträgliche Abgabe zugesagt.

Die anderen drei Firmen haben angegeben, auf Grund der betrieblichen Auslastung mit Aufträgen im angegebenen Zeitraum kein Angebot abzugeben.

Da es sich um eine freihändige Vergabe handelt, können die nachträglich abgegebenen Angebote nun gewertet werden. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch überprüft.

Angebotssumme Fa. Luthardt, Sugenheim brutto 14.876,19 €

Angebotssumme Fa. Schneider, Rothenburg o. d. T. brutto 24.528,28 €

Bei der rechnerischen Prüfung war bei der Fa. Luthardt ein Rechenfehler festgestellt worden, der eine Änderung der Angebotssumme um ca. 50,00 € bewirkte. Der Rechenfehler ist bereits in der angegebenen Summe eingearbeitet.

Für die fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung der Angebotssummen konnte auf Grund der großen Abweichung zwischen den beiden Angeboten und keinen weiteren, vorliegenden Angeboten die sonst übliche 10-%-Regelung als Abweichung nicht in Anspruch genommen werden.

Die Angebotssummen wurden deshalb nach Übereinstimmung und Plausibilität, bezogen auf die derzeit üblichen Einheitspreise, überprüft.

Dabei liegt das Angebot der Fa. Luthardt in allen Bereichen im derzeit üblichen Kostenrahmen für die zu erbringenden Einzelleistungen.

Es wurden keine Spekulationspreise oder Minderpreise, bezogen auf derzeit übliche Preise, festgestellt.

Das Angebot der Fa. Schneider liegt in fast allen Angebotssummen zum Teil weit über den Angebotspreisen der Fa. Luthardt.

Damit kann nach wirtschaftlicher und fachtechnischer Prüfung das Angebot der Fa. Luthardt als angemessen bezeichnet und zur Vergabe vorgeschlagen werden.

Die Fa. Luthardt hat für das Büro Müller-Maatsch vergleichbare Projekte, teilweise auch in weit größerem Umfang, in den letzten Jahren in umliegenden Gemeinden des Landkreises Neustadt/A. und Kitzingen ausgeführt.

Nach Beurteilung des Büro Müller-Maatsch ist die Fa. Luthardt in der Lage, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Wir schlagen deshalb vor, die Leistungen an die Fa. Luthardt zu vergeben.

Vor Abstimmung des Ausführungstermins könnte ggf. noch vor Ort ein Vergabegespräch mit dem Bürgermeister und ggf. auch der Bauabteilung der VG Uffenheim stattfinden. Dabei können Fragen zu einzelnen Materialien und zum Ausführungszeitraum abgestimmt und festgelegt werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Vergabe der Arbeiten entsprechend dem Angebot vom 18.06.2019 an die Fa. Luthardt, Sugenheim zur geprüften Angebotssumme von brutto 14.876,19 €.

9 : 0

 

Widmung von Verkehrsanlagen im Flurbereinigungsverfahren Geißlingen-Rodheim,

Gemarkung Gülchsheim

Nach Unstimmigkeiten in den vorliegenden Plänen vom ALE kann eine Abstimmung nicht vorgenommen werden. Es werden weitere Informationen und Planberichtigungen eingeholt und in der nächsten Sitzung beschlossen

.

 

236

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Überprüfung hinsichtlich der Privatisierungsklausel gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO

Mit der E-Mail vom 13.06.2019 wurde vom Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommunen eine Überprüfung hinsichtlich der Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO alle fünf Jahre durchführen sollen. Das Ergebnis soll der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitgeteilt werden.

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.03.2003 Az.: IB3-1515-66,

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96632/true

wird unter Nr. 4 folgendes ausgeführt:

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel).

Steht die Gemeinde vor einer Entscheidung über die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Erweiterung eines Unternehmens im Sinne von Art. 86 GO, kommt die Prüfung in Frage, ob sie (bei freiwilligen Aufgaben) die Aufgabe überhaupt behalten oder (bei freiwilligen und bei Pflichtaufgaben) Dritte zur Durchführung heranziehen soll. Gerade bei Bildungseinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Verkehrsunternehmen und Entsorgungseinrichtungen soll untersucht werden, ob durch Privatisuerungen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verwirklicht werden kann. Dabei sind auch mögliche Verbesserungen des Angebots zu berücksichtigen.“

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat aufgrund der derzeitigen örtlichen Verhältnisse keine Privatisierung von gemeindlichen Aufgaben vorzunehmen.

9 : 0

237

FFW Gülchsheim - Vergabe: Anschaffung einer neuen Tragkraftspritze

Vom Bauamt der VG wurden die Firmen Ziegler, Magirus und Rosenbauer zur Anschaffung von 4 Tragkraftspritzen zum Angebot aufgefordert. Eine davon ist für die FFW Gülchsheim. Von den Firmen Ziegler und Magirus sind Angebote eingegangen. Die Kosten betragen

Firma Ziegler: 14.192,25 EUR brutto

Firma Magirus: 11.927,37 EUR brutto

Die Ausstattung ist jedoch nicht die Gleiche. Nach Aufrechnung der Komponenten von Magirus bleibt jedoch immer noch ein Preisvorteil von über 1.000,- EUR. Der unter den Zuhörern anwesende 2. Kommandant der FFW Gülchsheim Norbert Veeh hat nach einem Gespräch mit anderen Kommandanten, die das Fabrikat Magirus besitzen nur Positives gehört und sprach sich für dieses Model aus.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Nach ausführlicher Diskussion wird die Tragkraftspritze Magirus zur Anschaffung in Auftrag gegeben.

9 : 0

238

Antrag auf Beschlussfassung über die Beschaffung von zwei Feuerwehrautos für die Gemeinde Hemmersheim gem. den Vorgaben der Feuerwehrführung des Landkreises Neustadt a.d. Aisch / Bad Windsheim in Gestalt eines

  • TSF/W (Tragkraftspritzenfahrzeug), mit Atemschutz, neu, und eines

  • TSF, ggf. gebraucht (um EZ: 2000, ca 20 Jahre alt)

 

Am 9. April 2019 fand mit der Feuerwehrführung des Landkreises, dem Gemeinderat und den Feuerwehrkommandanten eine Besprechung über die notwendige Ausstattung unserer Feuerwehren statt. Die Mindestanforderung ist ein LF 10 abgespeckt auf 12 t. Dieses Fahrzeug zu führen ist jedoch ein Führerscheinproblem. Die Alternative wäre ein TSF-W mit 500 Liter Wasser. Hier wären jedoch 2 Fahrzeuge erforderlich. Nach langer ausführlicher Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Juli 2019:

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss das Projekt weiter zu verfolgen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einsatzfähigkeit nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz zu erfüllen. Hierzu muss noch eine genaue Bedarfsplanung erstellt und der Haushalt 2019 mit den entsprechenden Mitteln beschlossen werden.

9 : 0