Drucken

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 20. August 2019

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Bernd Dehner

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

239

Widmung von Verkehrsanlagen im Flurbereinigungsverfahren Geißlingen-Rodheim, Gemarkung Gülchsheim

 

Für die nachstehenden Verkehrsanlagen wird die Widmung mit der Maßgabe verfügt, dass sie jeweils mit der Verkehrsübergabe wirksam wird (Art. 6 Abs. 6 BayStrWG).

Die Fl. Nr. 2251 mit einer Länge von ca. 380 m beim Gülchsheimer Holz. Dieser Weg befand sich lt. den ersten ALE Planungsunterlagen in der Gemarkung Rodheim und wurde dann in die Gemarkung Gülchsheim übertragen und somit gewidmet.

Die Wege mit den Fl.Nr. 2242 mit Länge ca. 280 m und Fl. Nr. 2246 mit Länge ca. 680 m werden ebenfalls gewidmet.

Wegfallende Straßen und Wege werden nach Maßgabe der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlage (§ 41 FlurbG) eingezogen. Die Einziehung wird mit der Sperrung wirksam (Art. 8 Abs. 5 BayStrWG).

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

 

Der Widmung wird zugestimmt.

8 : 0

240

Antrag des Evang.-Luth. Kindergartens St. Johannis, Gollhofen auf Zustimmung zur Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften

 

Mit Schreiben vom 03.07.2019 beantragt der Kindergarten St. Johannis Gollhofen, die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für die Einstellung von zwei pädagogischen Zusatzkräften mit jeweils 20 Stunden wöchentlich.

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann vom Gewichtungsfaktor 4,5, bei integrativen Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung eines höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der Gemeinde, nach oben abgewichen werden.

Für die Berechnung des Faktors x liegt die Überlegung zugrunde, dass das Zusatzpersonal für Integration in Höhe von 80 % bezuschusst werden soll. Nur mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der Gemeinde von 40 % wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern mit ebenfalls 40 % gewährt.

Hierzu besteht mittlerweile Einigung beim StMAS, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege. Die Einigung umfasst in einer entsprechenden Empfehlung sowohl die o.g. Voraussetzungen für die Gewährung wie auch die Ermittlung des Faktors x.

Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Faktors 4,5 + x sind:

a) es handelt sich um eine Integrationseinrichtung (mindestens 3 und maximal ein Drittel der Plätze sind von Kindern mit einem Bescheid zur Gewährung von Eingliederungshilfe belegt),

b) Antrag des Trägers der Integrationseinrichtung,

c) der Anstellungsschlüssel soll zum 1. November des jeweiligen Jahres 1:11 oder besser sein. Bei dieser Berechnung ist der Gewichtungsfaktor 4,5 hinsichtlich der Buchungsstunden zu berücksichtigen, da über den Faktor x ausschließlich Zusatzpersonal gefördert werden soll.

 

d) Der Bedarf hinsichtlich des behindertenspezifischen Mehraufwandes ist vom Träger der Einrichtung im Antrag (b) zu begründen. Ohne gesonderte Begründung wird empfohlen, bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von in der Regel 6 Stunden täglich für Einrichtungen mit

drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 0,6,

vier behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 0,8,

fünf behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 1,0 Integrationskräfte einzusetzen. Die Behinderung bzw. drohende Behinderung ist dabei durch Eingliederungshilfebescheid nachzuweisen.

Beim Kindergarten St. Johannis Gollhofen liegen alle genannten Voraussetzungen für die Gewährung des Faktors 4,5 + x vor. Es wurden für 14 Kinder die Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII vom Bezirk Mittelfranken bzw. beim Landratsamt Neustadt a.d.A: beantragt und bereits für 2 Kinder schon bewilligt. Elf Kinder kommen aus Gollhofen, zwei Kinder aus Hemmersheim und ein Kind aus Simmershofen.
Nach Berechnung des spezifischen Mehraufwandes ist der Antrag für eine Vollzeitstelle (insgesamt 40 Stunden) begründet.

Die Finanzierung der beiden Zusatzkräfte stellt sich wie folgt dar:

Personalkosten für 40 Wochenstunden 51.500,00 €

davon

40 % Freistaat Bayern 20.600,00 €

40 % die Kommune der behinderten Kinder 20.600,00 €

20 % die Kirchengemeinde Gollhofen 10.300,00 €

Für die beiden Kinder aus der Gemeinde Hemmersheim ergibt sich, anteilig der tatsächlichen Buchungszeit, voraussichtlich folgender Anteil:

1 Kind mit einer Buchungszeit von 4 – 5 Std.

1 Kind mit einer Buchungszeit von 9 – 10 Std.

Insgesamt 15 Std.
ergibt einen voraussichtlichen Kostenanteil von 3.059,00 €.

Soweit weitere Integrationskinder hinzukommen, wegfallen oder Buchungszeiten sich verändern, wird sich der Anteil der Kommune entsprechend verändern.

Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt über die Förderdatei nach dem KiBiGweb. Es handelt sich hier um eine Hochrechnung nach den Daten die mit Stand 01.01.2019 vorlagen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Zustimmung zur Finanzierung der beiden Zusatzkräfte für den Kindergarten
St. Johannis, Gollhofen, zu erteilen.
Die Zusage wird bis zum 31.08.2020 befristet.

8 : 0

241

Grundsatzbeschluss zur Sanierung der 2 Keller und restliche Mauerwerke „Am Riesenberg“ in Hemmersheim

Auf dem Grundstück FlNr. 59 der Gemarkung Hemmersheim befinden sich noch die Reste eines früheren Gebäudes. Der Gewölbekeller ist noch vorhanden und die Grundmauern des früheren Schweinekobens.

Es ist beabsichtigt, diese Flächen zukünftig als Treffpunkt, Sitzplatz und Informationsbereich über Hemmersheim, die Dorfgeschichte und auch die vorbeiführenden Rad- und Wanderwege, umzugestalten. Dazu soll in den Resten des Nebengebäudes eine Sitzgelegenheit geschaffen werden, die auch eine Überdachung erhalten soll. Der Gewölbekeller soll saniert werden und ggf. tiefergelegt werden.

Nach einer ersten Kostenannahme belaufen sich die Baukosten für diese Maßnahme auf ca. 54.800,--€ (netto) die Baunebenkosten (Planungskosten) werden mit ca. 21.000,--€ angenommen.

Die geplante Maßnahme kann möglicherweise von der LAG gefördert werden. Der Fördersatz beträgt ca. 60% ohne die Baunebenkosten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

 

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die oben dargestellte Maßnahme durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt Honorarangebote für die Planung entsprechend den Vergaberichtlinien einzuholen. Die Vergabe des Planungsauftrages erfolgt nach gesonderter Beschlussfassung.

8 : 0

 

Besprechung Anträge Bürgerversammlungen

in Pfahlenheim und Gülchsheim

  • Trübes Wasser in der Rodheimer Straße in Lipprichhausen

Es sollen 2 Unterflurhydranten repariert werden

  • In Kindergarten Hemmersheim sind keine Kinder mehr aus Rodheim

Kindergartenleiterin zur Gemeinderatssitzung einladen

  • Kritik an Heckenüberhang

Die Besitzer sollen schriftlich zur Beseitigung aufgefordert werden

  • Einmündung Oellinger Straße in Gülchsheim mit Bauamt und Landkreis bereden (Verkehrsschau)

  • Hemmersheim Bamberger Weg, Straßenbeleuchtung von MDN Angebot einholen

 

242

Aufnahme in die Tagesordnung

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den Punkt

Vorstellung und Billigung der Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz A7 Franken West“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

Dem Antrag wird zugestimmt.

8 : 0

243

Vorstellung und Billigung der Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz A7 Franken West

Die Allianzmanagerin Nadine Höhne stellt die Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz A7 Franken West vor.

Den Mitgliedern des Gemeinderates ist das Konzeptpapier im Vorfeld der Sitzung per E-Mail zugegangen. Die beigefügte Präsentation zeigt den Sachstand der Konzeptausarbeitung. Eine Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ist erfolgt und verlief positiv.

Es wurden weder schriftlich noch mündlich Einwendungen oder Ergänzungen zu dem Konzept vorgetragen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) A7 Franken West und beauftragt den Vorsitz der Allianz dieses beim Amt für Ländliche Entwicklung zur Anerkennung einzureichen.

Der Vorsitz der Allianz wird weiterhin beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte nach Bedarf abzustimmen und zu veranlassen.

8 : 0

244

Aufnahme in die Tagesordnung

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den Punkt

Vergabe der Arbeiten Gehweg entlang der Pfahlenheimer Straße in Hemmersheim“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

Dem Antrag wird zugestimmt.

8 : 0

245

Vergabe der Arbeiten Gehweg entlang der Pfahlenheimer Straße in Hemmersheim

Unter Beschluss Nr. 234 am 16. Juli 2019 wurde einer Vergabe wegen Kostenüberschreitung nicht zugestimmt.

Der Vorsitzende und der Planer wurden beauftragt mit der Baufirma über Einsparmöglichkeiten zu verhandeln. Die Firma Hanika erklärte in der Gemeinde Hemmersheim schon viele Baumaßnahmen durchgeführt zu haben und auch weiter in der Gemeinde Hemmersheim tätig sein zu wollen. Daraufhin biete sie den Gehsteig entlang der Pfahlenheimer Straße zu einem Pauschalpreis von 65.450,- EUR an.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. August 2019:

Der Firma Hanika wird zu diesem reduzierten Preis der Auftrag erteilt.

7 : 1