Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 24. September 2019

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

246

Vorstellung der Unterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis von Teichkläranlage und Mischwasserbehandlungsanlage in Lipprichhausen/ Pfahlenheim

 

Von Herrn Bauer wurden die Antragsunterlagen elektronisch vorgestellt. Die Kanalspülung und Filmung ist erfolgt. Es wird vom Landratsamt noch eine Dichtigkeitsprüfung aller 3 Absetzbecken gefordert. Nach mehreren Anfragen von Plan2o an verschiedene Firmen (Kanal Türpe, usw) sind noch keine Angebote eingegangen.

Danach wandte sich Herr Bauer an Herrn Schübel vom Wasserwirtschaftsamt, ob ihm Firmen bekannt sind, die angefragt werden können. Es wurden diese beiden Firmen genannt:

R&H Umwelt, Nürnberg

GBH GmbH, Nürnberg

Zwischenzeitlich ist von der Firma R & H Umwelt GmbH, Nürnberg ein Angebot eingegangen. Es bezieht sich auf die Prüfung aller 3 Kläranlagen.

Die Angebotssumme beträgt: brutto 11.270,49 €

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

 

Die Unterlagen sollen in der dargestellten Form zur Genehmigung eingereicht werden.

6 : 0

247

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Sportplatz in Gülchsheim

 

Die öffentliche Ausschreibung fand im Staatsanzeiger statt. Es haben insgesamt 10 Firmen die Angebotsunterlagen abgefordert. Eingegangen sind zum Eröffnungstermin am 19.09.2019 um 14.00 Uhr acht Angebote. Von der Angebotseröffnung wurde durch den Vertreter des Auftraggebers eine Niederschrift gefertigt.

Die Angebote wurden auf Vollständigkeit geprüft und mittels EDV nachgerechnet.

Nach Wertung der Hauptangebote ergibt sich folgende Reihenfolge (brutto):

Konrad Bau GmbH & Co. KG 629.393,92 €

Josef Hanika GmbH & Co. KG 646.719,99 €

Trend Bau GmbH & Co. KG 698.585,38 €

Joh. Pfeuffer GmbH & Co. KG 757.842,78 €

BIGE NEWO/ Müller 799.274,92 €

Bokmeier GmbH 819.573,99 €

STRABAG AG 897.948,47 €

Ernst Hähnlein Bau GmbH 1.070.702,96 €

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

 

Vergabevorschlag:

Die Firma Konrad Bau GmbH & Co KG, Lauda- Königshofen, hat das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Angemessenheit des Angebotes wurde geprüft und kann bestätigt werden.

Umstände die Zweifel an der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Firma begründen, sind uns nicht bekannt. Demnach kann der Zuschlag erteilt werden an die Firma:

Konrad Bau GmbH & Co. KG, Waldstraße 29, 97922 Lauda-Königshofen

mit einer Auftragssumme von 629.393,92 € brutto

Gegenüber der Auftragssumme ergab die Kostenberechnung nach LV vom 23.08.2019:

582.271,00 € netto

110.631,49 € Mwst

692.902,49 € brutto

Somit ergibt sich ein Unterschied zur Auftragssumme von: -9,2 %.

5 : 1

248

Antrag SpVgg Gülchsheim, Zuschuss zum Spielplatzbau,

Materialkosten 1.500,- EUR

Der Spielplatz befindet sich in der Nähe des neuen Sportheimes. Es wurden Wipp-Federgeräte und eine Rutsche aufgestellt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

 

Der Sportverein wird aufgefordert am alten Sportplatz (Hemmersheimer Str.) Beleuchtung und Geräteschuppen abzubauen. Dann wird der Zuschuss von 1.500,- € gewährt.

5 : 1

249

Vorlage der Jahresrechnungen der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2018

 

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Im Jahr 2018 konnte der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 808.567,95 Euro zugeführt werden.

Zum 31.12.2018 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage 1.071.158,17 Euro.

der Schuldenstand 61.500,00 Euro.

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

 

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

6 : 0

250

Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019

Herr Müller von der VG Uffenheim wird anwesend sein

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Ballmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2019 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2019 schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.507.300,-- Euro

und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 683.000,-- Euro

ab.

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim den Haushaltsplan 2019 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat Hemmersheim, die Haushaltssatzung 2019 zu erlassen. Ein Abdruck der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Gemeinderat Hemmersheim stimmt dem gesondert zu verabschiedenden Finanzplan zu.

6 : 0

6 : 0

251

Vollzug des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG)

Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes

Übertragung des Aufgabenfeldes „Informationssicherheit“ im eigenen Wirkungskreis auf die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Am 22.12.2015 wurde das „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“ (BayEGovG) verabschiedet und trat zum 30. Dezember 2015 in Kraft. Im November 2017 wurde das BayEGovG überarbeitet. Die bisherige Anforderung an kommunale Einrichtungen, ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und in Betrieb zu halten, wurde in den zweiten Teil als Art. 11 des nun inhaltlich weiter untergliederten Gesetzes aufgenommen.

Bereits 2016 hat die EU die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) verabschiedet. Sie ist seit dem 24.05.2016 in Kraft und wurde nach zweijähriger Vorbereitungszeit für alle nicht-öffentlichen und öffentlichen Stellen EU-weit zum 25.05.2018 wirksam.

Artikel 11 BayEGovG (bisher Art. 8) stellt recht konkrete Anforderungen an Kommunalverwaltungen in Sachen Informationssicherheit:

„Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Verord nung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und erstellen die hierzu er forderlichen Informationssicherheitskonzepte.“

Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich für alle bayerischen Kommunen.

Artikel 19 Absatz 2 BayEGovG regelt zudem, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2020 vorzuliegen hat. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.

Informationssicherheitskonzepte gibt es nicht von der Stange. Im Gegenteil sind dies Verfahrensweisen und Regeln, die organisationsindividuell langfristig Informationssicherheit sicherstellen sollen.

Informationssicherheit beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über Themen wie Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit.

Auf dem Markt gibt es bekannte Standards zur Informationssicherheit, wie die ISO27001, den BSI IT-Grundschutz oder ISIS12. Im Rahmen der Einführung des Informationssicherheitskonzeptes bedarf es auch einer Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten.

Die Gemeinschaftsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgende Ermächtigungen an den Bürgermeisterbeirat bzw. den Vorsitzenden erteilt:

  • Auswahl des Standards zur Informationssicherheit

  • Vergabeentscheidung an einen geeigneten externen Dienstleister für die Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes mit Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems ISMS)

Der Bürgermeisterbeirat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dem Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken) beizutreten.

Über die Mitgliedschaft beim ZV IT Franken besteht so die Möglichkeit die Dienstleistung „Informationssicherheit“ (Erstellung Informationssicherheitskonzept, Informationssicherheitsbeauftragter) des Kommunalunternehmens KommunalBIT in Anspruch zu nehmen.

Um das Informationssicherheitskonzept jedoch vollumfänglich, also auch für den eigenen Wirkungskreis der einzelnen Mitgliedsgemeinden erstellen zu können, bedarf es der Übertragung des Aufgabenfeldes „Informationssicherheit“ an die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim das Aufgabenfeld Informationssicherheit des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) für die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zu übertragen.

6 : 0