Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 24. September 2019
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
246 |
Vorstellung der Unterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis von Teichkläranlage und Mischwasserbehandlungsanlage in Lipprichhausen/ Pfahlenheim
Von Herrn Bauer wurden die Antragsunterlagen elektronisch vorgestellt. Die Kanalspülung und Filmung ist erfolgt. Es wird vom Landratsamt noch eine Dichtigkeitsprüfung aller 3 Absetzbecken gefordert. Nach mehreren Anfragen von Plan2o an verschiedene Firmen (Kanal Türpe, usw) sind noch keine Angebote eingegangen. Danach wandte sich Herr Bauer an Herrn Schübel vom Wasserwirtschaftsamt, ob ihm Firmen bekannt sind, die angefragt werden können. Es wurden diese beiden Firmen genannt: R&H Umwelt, Nürnberg GBH GmbH, Nürnberg Zwischenzeitlich ist von der Firma R & H Umwelt GmbH, Nürnberg ein Angebot eingegangen. Es bezieht sich auf die Prüfung aller 3 Kläranlagen. Die Angebotssumme beträgt: brutto 11.270,49 € Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:
Die Unterlagen sollen in der dargestellten Form zur Genehmigung eingereicht werden. |
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Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Sportplatz in Gülchsheim
Die öffentliche Ausschreibung fand im Staatsanzeiger statt. Es haben insgesamt 10 Firmen die Angebotsunterlagen abgefordert. Eingegangen sind zum Eröffnungstermin am 19.09.2019 um 14.00 Uhr acht Angebote. Von der Angebotseröffnung wurde durch den Vertreter des Auftraggebers eine Niederschrift gefertigt. Die Angebote wurden auf Vollständigkeit geprüft und mittels EDV nachgerechnet. Nach Wertung der Hauptangebote ergibt sich folgende Reihenfolge (brutto): Konrad Bau GmbH & Co. KG 629.393,92 € Josef Hanika GmbH & Co. KG 646.719,99 € Trend Bau GmbH & Co. KG 698.585,38 € Joh. Pfeuffer GmbH & Co. KG 757.842,78 € BIGE NEWO/ Müller 799.274,92 € Bokmeier GmbH 819.573,99 € STRABAG AG 897.948,47 € Ernst Hähnlein Bau GmbH 1.070.702,96 € Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:
Vergabevorschlag: Die Firma Konrad Bau GmbH & Co KG, Lauda- Königshofen, hat das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Angemessenheit des Angebotes wurde geprüft und kann bestätigt werden. Umstände die Zweifel an der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Firma begründen, sind uns nicht bekannt. Demnach kann der Zuschlag erteilt werden an die Firma: Konrad Bau GmbH & Co. KG, Waldstraße 29, 97922 Lauda-Königshofen mit einer Auftragssumme von 629.393,92 € brutto Gegenüber der Auftragssumme ergab die Kostenberechnung nach LV vom 23.08.2019: 582.271,00 € netto 110.631,49 € Mwst 692.902,49 € brutto Somit ergibt sich ein Unterschied zur Auftragssumme von: -9,2 %. |
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Antrag SpVgg Gülchsheim, Zuschuss zum Spielplatzbau, Materialkosten 1.500,- EUR Der Spielplatz befindet sich in der Nähe des neuen Sportheimes. Es wurden Wipp-Federgeräte und eine Rutsche aufgestellt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:
Der Sportverein wird aufgefordert am alten Sportplatz (Hemmersheimer Str.) Beleuchtung und Geräteschuppen abzubauen. Dann wird der Zuschuss von 1.500,- € gewährt. |
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Vorlage der Jahresrechnungen der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2018
Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Im Jahr 2018 konnte der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 808.567,95 Euro zugeführt werden. Zum 31.12.2018 beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage 1.071.158,17 Euro. der Schuldenstand 61.500,00 Euro. Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019:
Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis. Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet. |
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Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 Herr Müller von der VG Uffenheim wird anwesend sein In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Ballmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2019 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Der Haushaltsplan für das Jahr 2019 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.507.300,-- Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 683.000,-- Euro ab. Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019: Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim den Haushaltsplan 2019 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen. Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat Hemmersheim, die Haushaltssatzung 2019 zu erlassen. Ein Abdruck der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Gemeinderat Hemmersheim stimmt dem gesondert zu verabschiedenden Finanzplan zu. |
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Vollzug des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes Übertragung des Aufgabenfeldes „Informationssicherheit“ im eigenen Wirkungskreis auf die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim Am 22.12.2015 wurde das „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“ (BayEGovG) verabschiedet und trat zum 30. Dezember 2015 in Kraft. Im November 2017 wurde das BayEGovG überarbeitet. Die bisherige Anforderung an kommunale Einrichtungen, ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und in Betrieb zu halten, wurde in den zweiten Teil als Art. 11 des nun inhaltlich weiter untergliederten Gesetzes aufgenommen. Bereits 2016 hat die EU die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) verabschiedet. Sie ist seit dem 24.05.2016 in Kraft und wurde nach zweijähriger Vorbereitungszeit für alle nicht-öffentlichen und öffentlichen Stellen EU-weit zum 25.05.2018 wirksam. Artikel 11 BayEGovG (bisher Art. 8) stellt recht konkrete Anforderungen an Kommunalverwaltungen in Sachen Informationssicherheit: „Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Verord nung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und erstellen die hierzu er forderlichen Informationssicherheitskonzepte.“ Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Artikel 19 Absatz 2 BayEGovG regelt zudem, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2020 vorzuliegen hat. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben. Informationssicherheitskonzepte gibt es nicht von der Stange. Im Gegenteil sind dies Verfahrensweisen und Regeln, die organisationsindividuell langfristig Informationssicherheit sicherstellen sollen. Informationssicherheit beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über Themen wie Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit. Auf dem Markt gibt es bekannte Standards zur Informationssicherheit, wie die ISO27001, den BSI IT-Grundschutz oder ISIS12. Im Rahmen der Einführung des Informationssicherheitskonzeptes bedarf es auch einer Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Die Gemeinschaftsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgende Ermächtigungen an den Bürgermeisterbeirat bzw. den Vorsitzenden erteilt:
Der Bürgermeisterbeirat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dem Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken) beizutreten. Über die Mitgliedschaft beim ZV IT Franken besteht so die Möglichkeit die Dienstleistung „Informationssicherheit“ (Erstellung Informationssicherheitskonzept, Informationssicherheitsbeauftragter) des Kommunalunternehmens KommunalBIT in Anspruch zu nehmen. Um das Informationssicherheitskonzept jedoch vollumfänglich, also auch für den eigenen Wirkungskreis der einzelnen Mitgliedsgemeinden erstellen zu können, bedarf es der Übertragung des Aufgabenfeldes „Informationssicherheit“ an die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. September 2019: Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim das Aufgabenfeld Informationssicherheit des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) für die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zu übertragen. |
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