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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 17. Dezember 2019

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

256

Bauantrag von Herrn Berthold Fries

Überdachung des bestehenden Fahrsilos

Gemarkung Hemmersheim, Fl. Nr. 89

 

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019:

 

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 : 0

257

Festlegung des Bauplatzpreises im Baugebiet Gülchsheim

 

Aufgrund der anstehenden Erschließung des Baugebietes Am Sportplatz in Gülchsheim ist es nötig den Erschließungsbeitrag und den Bauplatzpreis zu kalkulieren.

Für den Erschließungsbeitrag liegen insg. Umlegungsfähige Kosten i. H. v. ca. 388.000 € vor.

Diese müssen auf die Grundstücke, welche durch die neu hergestellten Straßen erschlossen sind, verteilt werden.

Grundsätzlich wurden von der Verwaltung 2 Varianten für die Erschließungsbeitragskalkulation ausgearbeitet:

  1. Beide Straßen als 1 Erschließungsanlage sehen und grds. somit die Kosten für beide Straßen auf alle Anlieger zu verteilen.

  2. Straßen unterschiedlich betrachten

Die Überrechnung hat ergeben, dass einzelne angrenzende Beitragsschuldner (nicht die Bauplätze der Gemeinde), mit der 1. Variante günstiger fahren würden.

Wenn und soweit die Gemeinde entscheidet die an die Straßenfläche angrenzenden Grünflächen nicht dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Eine Beitragspflicht der hinter dem Straßenbegleitgrün liegenden Grundstücken entsteht nur mit Befestigung einer genehmigten Zufahrt.

Im Rahmen der Kalkulation wird ein Aufwand i. H. v. ca. 223.000 € auf beitragspflichtige Grundstücke direkt umgelegt. Der restliche Aufwand i H. v. ca.

165.000 € wird solange von der Gemeinde vorgestreckt wie die übrigen Grundstücke (Vorhalteflächen) noch nicht beitragspflichtig sind.

Die Kostendeckende Kaufpreisaufteilung für die Bauplätze 1-8 der Gemeinden schaut demnach wie folgt aus:

Erschließungsbeitrag Straße

31,80 €

Herstellungsbeitrag Kanal

1,94 €

Herstellungsbeitrag Wasser

0,77 €

Grundstückskosten

6,00 €

   

= Summe

40,51 €

Für Bauplatz Nr. 9 sieht sie folgendermaßen aus:

Erschließungsbeitrag Straße

(nicht durch Erschließungsmaßnahe betroffen)

Herstellungsbeitrag Kanal

1,94 €

Herstellungsbeitrag Wasser

0,77 €

Grundstückskosten

6,00 €

   

= Summe

8,71 €

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019:

 

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat die Bauplätze 1-8 zu einem Preis von 45,00 € zum Verkauf anzubieten.

Der Bauplatz Nr. 9 ist in der Kalkulationsberechnung nicht mit eingebunden. Auf Kosten der Gemeinde wird der Bauplatz noch von Wurzelstöcken geräumt und jeder Bauplatz soll somit 45,00 € pro m² kosten.

Im Rahmen der Widmung der zu erschließenden Straßen soll festgelegt werden, dass die Überfahrung des Straßenbegleitgrüns nur durch genehmigte bauliche Veränderung (Befestigung) gestattet wird.

Ein Eigentümer eines betreffenden Grundstücks soll zusätzlich hierzu ein Schreiben erhalten in dem er darauf hingewiesen wird, sollte er eine Zufahrt zur Straße errichten, wird er zu Beiträgen herangezogen.

9 : 0

258

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 2012 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 19.11.2019 wurde die Jahresrechnung 2018 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Axel Brand

Herr Bernd Dehner

Herr Friedrich Mangold

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2018 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2018 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2018.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

8 : 0

8 : 0