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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 03. März 2020

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Friedrich Mangold

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

259

Vollzug des Bay. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);

Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim

 

Gemäß Art. 7 Abs. 4 u. 5 BayFwG sind der 1. Kommandant und dessen Stellvertreter nach der Wahl von der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.

Herr Norbert Breunig wurde als 1. Kommandant und Herr Johannes Stahl als 2. Kommandant in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim am 14.12.2019 gewählt. Die Gewählten wurden vom Kreisbrandrat mit Schreiben vom 21.01.2020 bestätigt.

Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre und der Feuerwehrdienst endet i.d.R. mit dem vollendeten 65. Lebensjahr.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. März 2020:

1. Kommandant Norbert Breunig und 2. Kommandant Johannes Stahl werden in ihrem Amt bestätigt.

8 : 0

260

Flurneuordnung Geißlingen-Rodheim

Baulastübernahme an den öffentlichen Feld- und Waldwegen in der Gemarkung Gülchsheim

Der Gemeinderat Hemmersheim hat in seiner Sitzung am 20. August 2019 unter Beschluss Nr. 239 bereits die Widmung dieser Flurwege beschlossen. Die betreffenden Wege sind im beiliegenden Kartenausschnitt gelb markiert.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. März 2020:

Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt das Eigentum und die Baulast der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim zugewiesen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe.

Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wasserrechtlichen Bestimmungen.

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