Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 18. Mai 2021
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Johannes Stahl Gemeinderat Alexander Derrer Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Manuel Lehner Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
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Bauantrag Beil/ Müller Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen Fl. Nr. 980/15, Gemarkung Pfahlenheim, In den Weinbergen 1 Das Vorhaben betrifft die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück In den Weinbergen 1, OT Pfahlenheim, 97258 Hemmersheim (FlNr. 980/15 Gemarkung Pfahlenheim). Das Haus mit einer Größe von 11,88 m x 14,87 m soll ein Vollwalmdach DN 21 Grad, Firsthöhe 5,54 m, Dacheindeckung Tondachziegel anthrazit, erhalten. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks soll die Höhenlage durch Abgrabung um bis 2 m an den geplanten Hausecken verändert werden. Entlang der östlichen und teilweise der nördlichen Grundstücksgrenze ist gemäß telefonischer Rücksprache mit der Bauherrin die Anordnung von Naturblocksteinen zur Abstützung des angrenzenden Geländes geplant. In den Bauzeichnungen wird eine schmale Stützmauer dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Entlang des Mühlbaches“, 3. Änderung, der Gemeinde Hemmersheim Ortsteil Pfahlenheim und weicht von den Festsetzungen ab. Erforderliche Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) müssen beantragt und begründet werden. Die entsprechenden Anträge wurden gestellt und sind dem Bauantrag beigefügt. Folgende Befreiungen sind erforderlich: • festgesetzt laut Textteil Nr. 2.1: Satteldächer oder Krüppelwalm- dächer – beantragt: Vollwalmdach • festgesetzt laut Textteil Nr. 2.2: Hauptgebäude mit roten Dachsteinen oder -ziegeln – beantragt: anthrazitfarbene Tondachziegel • festgesetzt laut Nutzungsschablone: Dachneigung 25-52 Grad - beantragt: Dachneigung 21 Grad Die Befreiungen können gewährt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und wenn sie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Aus Sicht der Gemeinde Hemmersheim treffen diese Voraussetzungen zu und die Befreiungen können gewährt werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Mai 2021: Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den beantragten Befreiungen zuzustimmen. Hinweis: In Bezug auf die ausreichende Abstützung des Geländes durch „Stützmauer“ (laut Zeichnung) bestehen Zweifel, auch weil die fernmündliche Aussage der Bauherrin, Naturblocksteine zu verwenden, nicht mit den Darstellungen im Plan übereinstimmt. |
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Bauantrag Sziedat-Radosavljevic Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Gartenhaus Fl. Nr. 807/22, Gemarkung Gülchsheim, Am Kapellfeld 5 Das Vorhaben betrifft die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Gartenhaus auf dem Grundstück Am Kapellfeld 5, OT Gülchsheim, 97258 Hemmersheim (FlNr. 807/22 Gemarkung Gülchsheim). Das Haus hat eine Größe von 8,50 m x 9,70 m mit Satteldach DN 35 Grad und einer Firsthöhe von 7,58 m. Die Garage mit Flachdach, Größe 3,80 m x 7,00 m zuzüglich Vordach 2,00 m wird zwischen das Haus und die Grundstücksgrenze gebaut. Der Stauraum von 5,00 m wird eingehalten. Die Baunachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Bauvorlagen zugestimmt. Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Hemmersheim „Kapellfeld“, Ortsteil Gülchsheim und weicht von den Festsetzungen ab. Erforderliche Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) müssen beantragt und begründet werden. Die entsprechenden Anträge wurden gestellt und sind dem Bauantrag beigefügt. Folgende Befreiungen sind erforderlich: • festgesetzt laut Textteil § 5 Abs. 2: Satteldächer oder Walmdächer – beantragt: Flachdach für die Garage • festgesetzt laut Textteil § 5 Abs. 2: Eindeckung naturrot – beantragt: Eindeckung anthrazitfarben • festgesetzt laut Nutzungsschablone: Dachneigung 38-56 Grad - beantragt: Dachneigung 35 Grad • festgesetzt laut Textteil § 5 Abs. 4: Kniestock 25 cm – beantragt: Kniestock 1,20 m • festgesetzt laut Textteil § 5 Abs. 6: Sonnenkollektoren auf bis zu einem Viertel der halben Dachfläche – beantragt: Sonnenkollek- toren auf der halben Dachfläche • festgesetzt laut Textteil § 6 Satz 3: Garagen und Nebengebäude in einem Baukörper – beantragt: Gartenhaus/Schuppen getrennt auf stellen Die Befreiungen können gewährt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und wenn sie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Aus Sicht der Gemeinde Hemmersheim treffen diese Voraussetzungen zu und die Befreiungen können gewährt werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Mai 2021: Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den beantragten Befreiungen zuzustimmen. |
9 : 0 |
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Kommunale Verkehrsraumüberwachung; Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz Mit Schreiben vom 04.02.2021 wurde die Verwaltung vom Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV-KVS) über eine anstehende Preiserhöhung der besonderen Entgelte nach der Verbandssatzung informiert. Grund für die Preiserhöhung ist die COVID-19 Pandemie. Einige Kommunen haben die gebuchten Stunden reduziert und der Verkehr und die Fallzahlen sind durch die Ausgangsbeschränkung und Schließung von Geschäften und Restaurants erheblich zurückgegangen. Darüber hinaus war es laut Aussage des Zweckverbandes im Nachhinein betrachtet verfrüht, den erzielten Überschuss aus 2018 in die Reduzierung der Preise in 2019 (zum 01.01.2019 und 01.10.2019) und nicht ins Wachstum bzw. die Weiterentwicklung des Zweckverbands zu investieren. Eine stabile Finanzlage, wie die Bildung wichtiger Rücklagen, konnte somit nicht erfolgen. Zudem sorgte die fehlende Kostendeckung im Bereich des ruhenden Verkehrs für ein weiteres Minus. Woraus nun in Summe resultiert, dass das bisher stabile Finanzierungsmodell des Zweckverbandes während der Pandemie nicht mehr funktionieren konnte. Der Zweckverband hat in der letzten Verbandsversammlung am 21. April 2021 die neue Verbandssatzung beschlossen. Diese sieht folgende neuen Preise vor: Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt derzeit für alle Mitgliedsgemeinden die Leistungen des Zweckverbandes über die abgeschlossene Zweckvereinbarung im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu folgenden Entgelten in Anspruch.
Aufgrund der Preiserhöhung sollte überlegt werden, ob die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für alle Mitgliedsgemeinden dem Zweckverband beitritt. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführerin des ZV-KVS wäre der nächstmögliche Übergang von einer Zweckvereinbarung zu einer Mitgliedschaft zum 01. Januar 2022 möglich. In der letzten Verbandsversammlung am 21. April 2021 wurde beschlossen, dass Gemeinden, welche sich in 2021 dem Zweckverband anschließen eine Umlage in Höhe von 0,30 € pro Einwohner an den Zweckverband zu zahlen haben. Die 0,30 € werden pro Gemeinde erhoben, die 2021 Mitglied beim Zweckverband werden – unabhängig davon, ob sie die Dienste auch wirklich in Anspruch nehmen oder nicht. Bei den 0,30 € handelt es sich um eine einmalige Anschubfinanzierung (nicht jährlich wiederkehrend), welche zinslos in den nächsten Jahren (genaueres ist noch nicht beschlossen) an die Gemeinden zurückgezahlt wird. Die Kommunale Verkehrsüberwachung liegt im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft; ebenso die Zuständigkeit im Ordnungswidrigkeitenrecht für den Vollzug. Dennoch ist die Zustimmung zum Beitritt von den einzelnen Mitgliedsgemeinden erforderlich. Sofern der Beitritt beschlossen wird, muss ein Verbandsrat und ein Vertreter als Verbandsrat für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes bestimmt werden. Über die Notwendigkeit der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird ausführlich diskutiert. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Mai 2021: Der Antrag auf Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz wird zur Abstimmung gestellt. Somit ist der Antrag abgelehnt. |
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Spielplatz Gülchsheim Von Gemeinderat Manuel Lehner liegen 2 Angebote mit verschiedenen Spielgeräten vor. Es sollen noch weitere 2 Konzepte mit Angeboten eingeholt werden. |
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Erschließung von 3 Bauplätzen in Lipprichhausen Grundsatzbeschluss zur Erschließung dieser Bauplätze Es müssen für die 3 Bauplätze 3 Anschlüsse erstellt werden. Aus den Kanalfilmungen von 2008 und 2019 ist bekannt, dass in diesem und weiterem Bereich 3 Schachtlängen in offener Bauweise erneuert werden müssen. Das Ing. Büro Plan 2o, Giebelstadt hat die Filmungen ausgewertet. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Mai 2021: Es sollen vom Ing. Büro Plan 2o, Giebelstadt die ca. 100 m Schmutzwasserkanal mit den notwendigen Schächten zur Ausschreibung gebracht werden. |
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Oellinger Straße in Gülchsheim – Aufnahme in das ELER Förderprogramm Ergänzung von Beschluss Nr. 30 vom 02.02.2021: Seit 01.04.2021 ist die Gesetzesänderung eingetreten, dass bei einer erstmaligen Herstellung vor über 25 Jahren keine Anliegerbeiträge mehr umgelegt werden müssen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 18. Mai 2021: Die Straße soll als Einbahnstraße ausgebaut und über das ELER Förderprogramm bezuschusst werden. |
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Bundestagswahl 2021 Die Wahllokale sollen wie bisher beibehalten werden. |