Radiziertes Gemeindenutzungsrecht

In Lipprichhausen wird in gewissen Abständen Gemeindeholz unter sogenannten „Rechtlern“ verlost. Rechtler sind die Eigentümer der Grundstücke, deren Hausnummern im Verlosungssäckchen enthalten sind. (Derzeit 18 Hausnummern).

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Bei der Verlosung werden bestimmte Holzabschnitte zu Losen zusammengefasst und dann wird, im Beisein aller Rechtler, eine Hausnummer aus einem alten Leinensäckchen vom Ortsteilbeauftragten gezogen. Der Eigentümer des gezogenen Anwesens kann dann das Holz aus diesem Abschnitt verwerten.

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Das Leinensäckchen trägt auf der einen Seite die Jahreszahl 1817 und auf der anderen Seite die Buchstaben GGS. Die Bedeutung dieser Inschrift ist unbekannt.

 

Laut Auskunft des zuständigen Grundbuchamtes handelt es sich um ein radiziertes Gemeinderecht. Das bedeutet, daß das Recht am Grundstück hängt und nicht am Eigentümer. Beim Verkauf des Grundstückes bleibt das Recht beim Grundstück.

Ein Verbleib beim Verkäufer wäre nur mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer möglich, der die Gemeinde aber ausdrücklich zustimmen müßte.

Die Rechte sind im Grundbuch eingetragen, obwohl hier normalerweise nur Privatrechte festgehalten sind. Die Eintragung im Grundbuch allein beweist jedoch nicht, das ein Recht privatrechtlicher Natur ist, weil bei Anlage des bayrischen Grundbuches Gemeinderechte, die im Grundsteuerkataster bei dem berechtigen Anwesen vorgetragen waren, ohne Untersuchung auf ihre Rechtsnatur in den Titel des Grundbuchblatts übernommen wurden.(61.GBO §§9,54;Bayer.Gemeindeordnung v. 25.1. 1952 Art.68 Abs. 1.)

Will jemand heute ein solches Recht ins Grundbuch eintragen lassen, so muss er den Bestand des Rechts und seine privatrechtliche Natur durch beweissichere Unterlagen nachweisen.(§ 29 GBO) Das einmal vergebene Recht erlischt, wenn es eine Zeit lang nicht ausgeübt wurde. Mit anderen Worten: Der Antragsteller muss belegen, daß das Recht ohne Unterbrechung ausgeübt wurde und er muß den Ursprung des Rechts belegen können.

Gerade dies ist im Falle Lipprichhausen sehr schwierig. Die Aufzeichnungen im Grundbuchamt gehen nur bis 1909 zurück und allein das Säckchen mit den Losen trägt ja schon die Jahreszahl 1817. Wir werden versuchen, den Ursprung zu eruieren, allerdings dauern die Nachforschungen noch an. Für ergänzende Hinweise sind wir dankbar.