Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 07. Februar 2017 |
Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
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Bauantrag von Herrn Wolfgang Veeh Errichtung von 2 Gauben, Treppenhaus und Dachausbau Fl. Nr. 82, Gemarkung Gülchsheim Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Seelein“ im Gemeindeteil Hemmersheim
Auf die Beratung und Entscheidung des Gemeinderates am 08.11.2016 zur Vorstellung und Billigung des Entwurfs etc. wird verwiesen. Im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung zur Entwurfsplanung in der Zeit vom 25.11.2016 bis 27.12.2016 sind von den beteiligten Stellen Stellungnahmen bzw. Äußerungen eingegangen. Keine Bedenken bzw. Anregungen wurden vorgetragen vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken und von der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsstelle). Seitens des Landratsamtes liegen lediglich aus dem Fachbereich Baurecht folgende Äußerungen vor:
Die Behörden- und Bürgerbeteiligung dient insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. Die i.R. der Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Äußerungen, Hinweise und Einwendungen sind gemäß der eigenen Planungshoheit der Gemeinde, aufgrund von § 1 Abs. 7 BauGB, einer sachgerechten Abwägung gegeneinander und untereinander, sowie den elementaren Interessen der Gemeinde zu unterziehen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Auf die in der Beschlussvorlage dargelegten Stellungnahmen, sowie der Abwägungsempfehlung der Planerin, wird verwiesen. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgende Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse:
Die Abwägungsempfehlungen der Planerin sind Bestandteil des Beschlusses. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden unter Hinweis auf die dargestellte Beurteilung und Abwägung der Stellungnahmen sowie der vorausgegangenen Feststellungs- und Abwägungsbeschlüsse, den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Seelein, 2. Änderung“ mit den entsprechenden Ergänzungen als Satzung.
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Vergabe von Hausnummern im Baugebiet „Am Seelein“ in Hemmersheim Von den Bauherren Winfried Breunig und Eva Schmidt wurde im neu erschlossenen 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Am Seelein“ das erste Wohnhaus errichtet, welches eine Hausnummer benötigt. Die Hausnummernbezeichnung im 1. Bauabschnitt lautet „Im Beerengarten“. Hier beträgt die höchste Hausnummer 14. Nach einem Vorschlag der Verwaltung der VG Uffenheim sollte man die 2. Straße im Baugebiet „Am Seelein“ auch mit dem gleichen Namen versehen. Wie in Siedlungen üblich hat man beim Einfahren in die Siedlungstraße auf der linken Seite die ungeraden und auf der rechten Seite die geraden Hausnummern. Dieses steht jedoch im Gegensatz zu der Hausnummernvergabe „Im Beerengarten“. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Die Strasse soll "Am Seelein" heißen. Die Hausnummern sollen wie im Plan vorgeschlagen verteilt werden. Nachdem das Wohnhaus von Winfried Breunig und Eva Schmidt beim Einfahren auf der linken Seite steht sollen sie die Hausnummer 1 „Am Seelein“ bekommen.
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See Gülchsheim Genehmigung von Nachträgen Vom Ing.büro Müller-Maatsch (Herrn Saupe) wurde nach dem Baugespräch um 10 Uhr des gleichen Tages kurz vor Sitzungsbeginn beiliegende Kostenzusammenstellung per Email versandt. Der Hauptnachtrag bezieht sich auf die Vorbereitung des Beckenbodens. Hier sind aus Sicht der Firma Schneider vor dem Einlegen der EPDM Folie Reinigungs- und Verspachtelungsarbeiten notwendig, damit die Firma die Gewährleistung übernehmen kann. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Gespräche mit Ingenieurbüro und Fa. Schneider: Mehrung in Höhe von rd. 15.000€ (bsp. Mauerabdeckung) Die Positionen der Mehrung sind durch den Architekten zu differenzieren ob es sich um geforderte Zusatzleistung oder "bekannte Leistungen" im Sinne der Ausschreibung handelt (siehe LV: Der Auftragnehmer muss vor Ort die Gegebenheiten betrachten). Der Architekt soll die Nachtragspositionen erörtern und mit LV vergleichen: Wo Nachtrag i.O. ist dies zu begründen Durch den gemeinderat konnten 8 Positionen als i.O. identifiziert werden und der Nachtrag kann genehmigt werden (Abstimmung) / Blockstufen im gestrahlten Beton (siehe Foto)
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Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den TOP „Verkauf der Wasserfläche der Gollach (Gemarkung Lipprichhausen)“ in die Tagesordnung aufzunehmen Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Der Aufnahme wird zugestimmt.
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Verkauf der Wasserfläche der Gollach (Gemarkung Lipprichhausen) Die Gollach ist ein Gewässer 2. Ordnung. Im Rahmen der Flurneuordnung soll der Verkauf der Wasserfläche der Gollach in der Gemarkung Lipprichhausen an den Freistaat Bayern stattfinden. Die einmalige Geldabfindung beträgt 7.917,- EUR. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Das Fischereirecht wird nicht berührt, somit bleibt der Pachtvertrag mit dem Fischereiverein Gollachtal e.V. unberührt. Die abgetretene Wasserfläche wird von der Teilnehmergemeinschaft noch vermessen. Eine sich daraus ergebende Flächenmehrung oder minderung gegenüber der Aufstellung I wird zum Preis von 0,50 €/m² ausgeglichen. Die Wasserfläche wird gerechnet bei einem mittleren Wasserstand.
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Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den TOP „Sanierung der Leichenhalle in Gülchsheim“ in die Tagesordnung aufzunehmen Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Der Aufnahme wird zugestimmt. |
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Sanierung der Leichenhalle in Gülchsheim Es wurden Angebote für die Schreinerarbeiten und Malerarbeiten eingeholt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Februar 2017: Die Malerarbeiten wurden an Fa. Deppisch in Aub für 4.997,- € vergeben. Die Schreinerarbeiten wurden an Fa. Wiehl in Hopferstadt für 6.548,- € vergeben. Die Umsetzung erfolgt in Eiche. Es soll erneuert werden das Tor, die Tür, das Fenster und der Laden.
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