Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 03. März 2020
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Norbert Breunig Gemeinderat Rainer Weigand Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Axel Brand Entschuldigt: Gemeinderat Friedrich Mangold |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
259 |
Vollzug des Bay. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim
Gemäß Art. 7 Abs. 4 u. 5 BayFwG sind der 1. Kommandant und dessen Stellvertreter nach der Wahl von der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Herr Norbert Breunig wurde als 1. Kommandant und Herr Johannes Stahl als 2. Kommandant in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim am 14.12.2019 gewählt. Die Gewählten wurden vom Kreisbrandrat mit Schreiben vom 21.01.2020 bestätigt. Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre und der Feuerwehrdienst endet i.d.R. mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. März 2020: 1. Kommandant Norbert Breunig und 2. Kommandant Johannes Stahl werden in ihrem Amt bestätigt. |
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Flurneuordnung Geißlingen-Rodheim Baulastübernahme an den öffentlichen Feld- und Waldwegen in der Gemarkung Gülchsheim Der Gemeinderat Hemmersheim hat in seiner Sitzung am 20. August 2019 unter Beschluss Nr. 239 bereits die Widmung dieser Flurwege beschlossen. Die betreffenden Wege sind im beiliegenden Kartenausschnitt gelb markiert. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. März 2020: Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt das Eigentum und die Baulast der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim zugewiesen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe. Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen. Die Gemeinde Hemmersheim übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wasserrechtlichen Bestimmungen. |
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