Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 08. Dezember 2020
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Johannes Stahl Gemeinderat Alexander Derrer Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Manuel Lehner Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
24 |
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 (Kirchweihen Gülchsheim 19.09., Pfahlenheim 24.10., Lipprichhausen 07.11., Hemmersheim 14.11.)
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein. Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020: Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 in der vorliegenden Form zu erlassen. Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. |
9 :0 |
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Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO);Am 24.11.2020 wurde die Jahresrechnung 2019 örtlich geprüft. Als Rechnungsprüfer waren Herr Bernd Dehner Herr Reinhard Horn Herr Alexander Derrer Herr Manuel Lehner eingesetzt. Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich folgende Empfehlung:
Die Erläuterung hierzu findet im nichtöffentlichen Teil statt. Auf die Empfehlung der Entlastung hat diese Empfehlung keine Auswirkung. Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2019 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020: Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2019. Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt. |
9 : 0 8 : 0 |
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Antrag zum Förderprogramm Glasfaseranschluss
In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung. Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %. Ablauf: Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit- zung am 08. Dezember 2020: Die Gemeinde nimmt an der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil.
Die Markterkundung wird für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in inter- kommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Aus-baugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020: Die Gemeinde arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie interkommunal zusammen
Im Rahmen der Beratungsleistungen entstehen der Gemeinde für die Analysen und die Begleitung im Förderverfahren (u.a. in der Bayerischen Gigabitrichtlinie) keinerlei Kosten. Bei den Beratungsleistungen des Bundes handelt es sich um eine Förderung mit einer Förderquote von 100 % bis zu 50.000 €. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit zung am 08. Dezember 2020: Die Gemeinde beantragt die Beratungsleistungen des Bundes. |
9 : 0
9 : 0
9 : 0 |
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In der Sitzung am 06. Oktober 2020 wurde unter TOP 23 die Erschließungsplanung des Baugebietes „Am Seelein“ beschlossen. Die Befestigung der Zufahrt über den 1,30 m breiten Versorgungsstreifen konnte nicht geklärt werden und wird heute mit einem Beschluss ergänzt. Planer Rupsch ist mit anwesend. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020: Der 1,30 m breite Versorgungsstreifen soll mit Schotterrasen hergestellt werden. Zum privaten Grund angrenzend soll ein Leistenstein gesetzt werden. Die Garagenzufahrten/ Hauseingänge können über den Versorgungsstreifen auf eigene Kosten frei gestaltet werden. |
8 : 1 |
Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Am Seelein“ in Hemmersheim Die Angebote sind nicht endgültig geprüft. Es erfolgt keine Vergabe. |
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Vorstellung der eingegangenen Vorschläge und Angebote zur Gestaltung des Außenbereichs am Kindergarten „Lindenbaum“ Hemmersheim Vom Gemeinderat Lehner sind 2 Angebote über Spielgeräte im Außenbereich eingeholt worden. Es wurde über Abriss des Baumhauses diskutiert. Man konnte sich auf 3 Optionen einigen:
Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020: Es soll ein 3. Angebot von einem weiteren Spielgerätehersteller eingeholt werden. Der Abriss des Baumhauses soll erfolgen. |
9 : 0 |