Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 08. Dezember 2020

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

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Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 (Kirchweihen Gülchsheim 19.09., Pfahlenheim 24.10., Lipprichhausen 07.11., Hemmersheim 14.11.)

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

9 :0

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Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019

gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO);

Am 24.11.2020 wurde die Jahresrechnung 2019 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Bernd Dehner

Herr Reinhard Horn

Herr Alexander Derrer

Herr Manuel Lehner

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich folgende Empfehlung:

  • Bei 3 auffälligen säumigen Schuldnern ist der Eintreibungsstand mitzuteilen.

Die Erläuterung hierzu findet im nichtöffentlichen Teil statt. Auf die Empfehlung der Entlastung hat diese Empfehlung keine Auswirkung.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2019 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2019.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

9 : 0

8 : 0

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Antrag zum Förderprogramm Glasfaseranschluss

  1. Einstieg in die Gigabitrichtlinie

  2. Interkommunale Zusammenarbeit in der Gigabitrichtlinie

  3. Beantragung Beratungsleistungen des Bundes

 

  1. Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.

In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung. Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.

Ablauf:
Zum Start in das Förderprogramm wird eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergeben sich die förderfähigen Adressen, welche dann in Ausbaugebieten zusammengefasst werden. Diese Ausbaugebiete können dann in die Förderung aufgenommen werden. Die Anträge müssen bis Ende 2025 eingereicht werden.

Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit- zung am 08. Dezember 2020:

Die Gemeinde nimmt an der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil.

  1. Im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie entstehen für Gemeinden bei interkommunaler Zusammenarbeit Vorteile (siehe auch Beschlussvorlage zum Einstieg in die Gigabitrichtlinie).

Die Markterkundung wird für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in inter- kommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Aus-baugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020:

Die Gemeinde arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie interkommunal zusammen

  1. Die Beratungsleistungen des Bundes dienen zur Vorbereitung von Infrastrukturförderprogrammen jetzt und in der Zukunft. Dazu sind bspw. eine Strukturanalyse im Bestand nötig, etwaige Ausbauszenarien abzuwägen, Musterleistungsbilder zu bearbeiten und Kostenschätzungen zu erstellen. Die Beratungsleistungen beinhalten dann u.a. die Begleitung der Gemeinde in Förderverfahren zur Beseitigung unterversorgter Bereiche

Im Rahmen der Beratungsleistungen entstehen der Gemeinde für die Analysen und die Begleitung im Förderverfahren (u.a. in der Bayerischen Gigabitrichtlinie) keinerlei Kosten. Bei den Beratungsleistungen des Bundes handelt es sich um eine Förderung mit einer Förderquote von 100 % bis zu 50.000 €.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit zung am 08. Dezember 2020:

Die Gemeinde beantragt die Beratungsleistungen des Bundes.

9 : 0

 

 

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In der Sitzung am 06. Oktober 2020 wurde unter TOP 23 die Erschließungsplanung des Baugebietes „Am Seelein“ beschlossen. Die Befestigung der Zufahrt über den 1,30 m breiten Versorgungsstreifen konnte nicht geklärt werden und wird heute mit einem Beschluss ergänzt. Planer Rupsch ist mit anwesend.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020:

Der 1,30 m breite Versorgungsstreifen soll mit Schotterrasen hergestellt werden. Zum privaten Grund angrenzend soll ein Leistenstein gesetzt werden. Die Garagenzufahrten/ Hauseingänge können über den Versorgungsstreifen auf eigene Kosten frei gestaltet werden.

8 : 1

 

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Am Seelein“ in Hemmersheim

Die Angebote sind nicht endgültig geprüft. Es erfolgt keine Vergabe.

 

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Vorstellung der eingegangenen Vorschläge und Angebote zur Gestaltung des Außenbereichs am Kindergarten „Lindenbaum“ Hemmersheim

Vom Gemeinderat Lehner sind 2 Angebote über Spielgeräte im Außenbereich eingeholt worden. Es wurde über Abriss des Baumhauses diskutiert. Man konnte sich auf 3 Optionen einigen:

  • Reparatur des Baumhauses

  • Abriss des Baumhauses

  • Antrag an die kath. Kirchengemeinde stellen um den Pfarrgarten nutzen zu können

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020:

Es soll ein 3. Angebot von einem weiteren Spielgerätehersteller eingeholt werden. Der Abriss des Baumhauses soll erfolgen.

9 : 0