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Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 02. Februar 2021

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

29

Bauantrag von Ann-Kathrin und Markus Pohl

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport

Fl. Nr. 980/14 Gemarkung Pfahlenheim,

Der Bauantrag konnte im Freistellungsverfahren nicht genehmigt werden, weil der 4m breite Grünstreifen auf einer Länge von 6m mit 2 Carports überplant ist. Die Bauwerber haben als Ausgleich eine insektenfreundliche Dachbegrünung vorgesehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. Februar 2021:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 :0

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Ausführungsbeschluss

Öllingerstraße in Gülchsheim zur Einbahnstraße ortsauswärts und bauliche Maßnahme zur Schaffung eines Gehsteiges.

Nach ersten Auskünften wäre ein „Eler“ Projekt möglich.

 

An die Gemeinde Hemmersheim wurde der Wunsch herangetragen, in der Oellinger Straße in Gülchsheim einen Gehweg zu errichten.

Die Oellinger Straße führt ortsauswärts in Richtung des Sportplatzes und wird deshalb auch von vielen einheimischen Fußgängern benutzt. In der Oellinger Straße herrscht sehr viel Verkehr. Hauptsächlich große LKWs nutzen diese Straße sowohl von Oellingen als auch von Geißlingen kommend. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen, in dem zum Teil LKW rückwärts rangieren müssen, da die Oellinger Straße an einigen Stellen zu schmal und Begegnungsverkehr nicht möglich ist.

Für die Fußgänger ist die Nutzung der Oellinger Straße dabei sehr gefährlich und derzeit nicht verkehrssicher.

In einer gemeinsamen Verkehrsschau am 10.12.2020 hat sich Herr Bürgermeister Ballmann zusammen mit der VG mit Vertretern der Polizei, der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) und dem Kreisbauhof des Landkreises die Situation vor Ort angesehen.

Die Möglichkeit die Situation zu entschärfen bestünde darin, in der Oellinger Straße eine Einbahnstraßenregelung anzuordnen. Diese Anordnung wäre erforderlich um gleichzeitig einen Gehweg errichten zu können, da die vorhandene Breite der Straße sonst nicht ausreichend ist.

Die Einbahnstraße würden von der Kreisstraße 47 kommend angeordnet werden (siehe rote Markierung). Der Verkehr aus der Richtung Oellingen müsste über die Westumgehung auf die Kreisstraße 47 geführt werden (siehe blaue Markierung).

Von Seiten der unteren Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Einwände zu der o.g. Verkehrsregelung. Auswirkungen auf den Verkehr auf der Kreisstraße sind nicht zu befürchten.

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft hat sich die Straße vor Ort angesehen und für die Errichtung des Gehweges eine Kostenschätzung von ca. 80.000,00 €, brutto ermittelt.

Aufgrund der Komplexität der Maßnahme ist es erforderlich ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planungsleistungen betragen ca. 20.000,00 €.

Somit ergibt sich ein geschätzter Kostenaufwand für die Realisierung des Gehweges von ca. 100.000,00 € brutto.

Nach Rücksprache mit dem ALE, rechnet die Behörde im Sommer (Juni oder Juli) mit einem neuen ELER-Aufruf. Den genauen Termin erhält die Behörde erst sehr kurzfristig. Die Gemeinden müssen sich im ELER-Förderprogramm mit einer Planung bewerben.

Baunebenkosten sind nicht förderfähig. Es ist sinnvoll und notwendig Phase 1 bis 3 zu vergeben und sich mit dem dann vorliegenden Bauentwurf auf ELER zu bewerben. Die Förderung beträgt 60 % auf die förderfähigen Nettokosten.

Es ist zwingend notwendig das Vergaberecht einzuhalten. Wenn die Kosten für das Projekt über 50.000 € liegen, sind mind. 3 Angebote einzuholen.

Von den Richtlinien-Konditionen würde das Projekt "Oellinger Straße" in ELER fallen.

Eine hundertprozentige Sicherheit, dass das Projekt mit in ELER aufgenommen wird, besteht jedoch nicht.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. Februar 2021:

Nach ausführlicher Diskussion muss die Rechtssicherheit geklärt werden, ob der vorhandene schmale Seitenstreifen als bestehender Gehweg gewertet werden kann oder ob ein neu errichteter 1,50 m breiter Gehweg als erstmalige Herstellung zählt und somit zu 90% auf die Anlieger umgelegt werden muss. Eine weitere Entscheidung wird nicht getroffen.

8 : 1

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Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Am Seelein“ in Hemmersheim

 

Es liegt ein Angebot von N-ERGIE Netz vor. Es beinhaltet:

  • 3 Pilzleuchten LED asym. Ausleuchtend, 18 W, mit 4,5 m Höhe

  • 2 Pilzleuchten LED sym. Ausleuchtend, 26 W, mit 4,5 m Höhe

Diese 2 Lampen sind am Spielplatz.

  • 1 Streetlight 11 mini, 27 W, mit Höhe 6 m

Diese Lampe ergänzt die bereits 2 bestehenden Lampen an der Einfahrtsstraße zum BG Seelein

Die Stahlmasten aller Lampen haben den Farbzuschlag DB703. Das Angebot umfasst die Kabelverlegung, Anfahrt, Einbau und Anschluss.

Der Gesamtpreis beträgt brutto 12.621,64 EUR.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. Februar 2021:

Dem Angebot von N-ERGIE Netz wird zugestimmt.

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Straßenbeleuchtung im „Bamberger Weg“ in Hemmersheim

Es liegt ein Angebot von N-ERGIE Netz vor. Es beinhaltet:

1 Streetlight 11 mini, 25 W, mit Höhe 6m

Der Stahlmasten der Lampe hat den Farbzuschlag DB703. Das Angebot umfasst die Kabelverlegung, Anfahrt, Einbau und Anschluss.

Der Gesamtpreis beträgt brutto 3.639,88 EUR.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. Februar 2021:

Dem Angebot von N-ERGIE Netz wird zugestimmt.

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