Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 24. August 2021:

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

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Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (Bürgerwindenergie),

Gemarkung Gülchsheim

Vorstellung der Planung durch den Vorhabensträger

Bei der Gemeinde Hemmersheim ist folgender Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen eingegangen:

Folgende Anlage hing diesem Antrag bei:

Für die Verwirklichung von Windkraftanlagen, die einen Abstand von 10H unterschreiten ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Brgerwindenergie 

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. August 2021:

 

Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, das Verfahren für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Bürgerwindparks und für die Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

In Bezug auf die Kostentragung wird ein städtebaulicher Vertrag erforderlich, hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss gefasst. Darüber hinaus muss noch festgelegt werden, welchen Namen der Bebauungsplan erhalten soll.

Die Vorhabenträgerin wurde durch den Vorsitzenden darüber informiert, dass die weiteren Verfahrensschritte aufgrund vorrangiger gemeindlicher Planungen erst in ein paar Jahren erfolgen werden. Sie erklärte sich ausdrücklich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

9 :0

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Einleitung einer Bauleitplanung zum Bebauungsplan

In den Weinbergen“ in Pfahlenheim

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  • Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, „Entlang des Mühlbaches“ in Pfahlenheim
    (Aufstellungsbeschluss)

 In den Weinbergen Pfahlenheim

Der ursprünglich am 17.03.2000 in Kraft gesetzte Bebauungsplan Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ in Pfahlenheim wurde inzwischen dreimal geändert. Die letzte Änderung ist am 29.04.2019 in Kraft getreten. Alle Bauplätze im Ortsteil Pfahlenheim sind bereits verkauft.

Die Gemeinde Hemmersheim möchte auch zukünftig weiteren Bauwilligen in Pfahlenheim Bauflächen anbieten.

Deshalb hat die Gemeinde zwischenzeitlich eine an das bestehende Baugebiet „Entlang des Mühlbaches“ angrenzende Teilfläche der Fl.Nr. 980, Gemarkung Pfahlenheim sowie das Grundstück Fl.Nr. 980/17, Gemarkung Pfahlenheim von der Eigentümerin Frau Letterer erworben.

Da es sich bei dem Gebiet derzeit um eine Fläche im Außenbereich im Sinn des § 35 BauGB handelt, kann die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wohngebäuden nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden.

Folgender Geltungsbereich wird vorgeschlagen:

Das Baulandmobilisierungsgesetz (die BauGB-Novelle 2021) ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB verlängert. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a demnach wieder entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.

Nachdem die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 980 und das Grundstück Fl.Nr. 980/17 der Gemarkung Pfahlenheim an die vorhandene Wohnbausiedlung angrenzen, kann hier das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet werden.

Die übrigen Bedingungen des § 13b BauGB werden ebenfalls erfüllt. Dadurch wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erleichtert und es können Kosten gespart werden, da der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss und der naturschutzrechtliche Ausgleich erleichtert wird.

Der aktuelle Flächennutzungsplan (Stand 6. Änderung) sieht in diesem Bereich landwirtschaftliche Nutzung vor.

Eine Änderung wäre im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. August 2021:

 

Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zuzustimmen und somit das Verfahren einzuleiten.

9 : 0

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Beschlussfassung über die Ausrüstung unserer Feuerwehren

Die Beschlussfassung wurde mit der Feuerwehrführung in der nicht öffentlichen Sitzung am 03.08.2021 bereits vorbereitet.

Um den geforderten Feuerschutz abzudecken sind 2 „kleine Autos“ notwendig, die noch mit dem normalen Autoführerschein, mit einem zusätzlichen Tageskurs gefahren werden können. In einem Auto muss ein ca. 600 l Wassertank vorhanden sein.

Die Feuerwehr kümmert sich um ein gebrauchtes Fahrzeug im Finanzrahmen bis ca. 35.000,- EUR. Es muss dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt werden.

Parallel dazu soll ein Zuschussantrag für ein Neufahrzeug TSF-W gestellt werden. Von der Verwaltung soll eine Investitionsrechnung erstellt werden, um die Kosten zwischen gebraucht und neu gegenüberzustellen.

Zusätzlich soll ein normaler PKW Anhänger angeschafft und mit einer Haspel und ca. 400 m B-Schlauch beladen werden.

Im jüngsten Hochwasser im Juli 2021 haben sich unsere 2 vorhandenen Pumpen bewährt. Die gleichen 2 Pumpen sollen nochmals angeschafft werden, somit ist dann in jedem Ortsteil 1 Pumpe stationiert.

Ferner sollen unsere Sirenen mit Funkalarmierung ausgestattet werden.

Von unserer alten vorhandenen Feuerwehrspritze TS8 in Gülchsheim hält die Trockensaugprobe das Vakuum nicht. Bei der alten Feuerwehrspritze in Lipprichhausen funktioniert der Motor nicht und die Pumpe ist in Ordnung. Somit sollen die beiden defekten Pumpen zu einer funktionsfähigen Pumpe von einer Firma zusammengebaut werden.

Die vorhandene Pumpe in Pfahlenheim hat den gleichen Defekt, wie die Pumpe in Gülchsheim. Somit würde auch in Pfahlenheim wieder eine funktionsfähige Spritze zur Verfügung stehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. August 2021:

 

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Anschaffung zum Brand- und Hochwasserschutz zu.

8 : 1

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Vorstellung der Angebote für den Außenbereich im Kindergarten

Es liegen 6 Angebote vor. Bruttopreise inkl. Lieferung und Montage:

Firma Spessart Holz 24.475,92 EUR

Firma Spieleart 22.247,05 EUR

Firma Spieleart 19.625,00 EUR

Firma Schwarz 18.923,38 EUR

Firma eibe 17.547,70 EUR

Firma Maier 15.308,87 EUR

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. August 2021:

 

Nach Absprache mit der Kindergartenleitung und Wertung der Angebote wird das Angebot der Firma eibe als das Wirtschaftlichste angesehen. Der Vorsitzende wird beauftragt den Auftrag an die Firma eibe zu vergeben.

9 : 0

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Weitere Teilnahme an der LAG Südlicher Steigerwald e.V.

Der Gemeinderat Hemmersheim beschließt die Teilnahme an der Lokalen Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. in der LEADER-Förderperiode 2023- 2027. Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie in Zeitraum 2023-2027 unterstützt die Gemeinde Hemmesheim die LAG Südlicher Steigerwald e.V. jährlich mit € 2,00 pro Einwohner. Die Lokale Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. wird ein Lokales Entwicklungskonzept zusammen mit einem noch festzulegenden externen Büro erarbeiten und zur Neubewerbung beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München einreichen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. August 2021:

 

Der weiteren Teilnahme an der LAG Südlicher Steigerwald e.V. wird zugestimmt.

9 : 0