Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 15. Oktober 2024

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Gemeinderat Johannes Stahl

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

160

Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025;

Festlegung der künftigen Grundsteuerhebesätze und Erlass Hebesatzsatzung

Im Rahmen der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurückgeht, wurde das bisherige Einheitswertverfahren zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge als verfassungswidrig eingestuft. Ziel der Reform ist es, die Berechnung der Grundsteuer an die aktuellen Grundstückswerte anzupassen. Dies führte zur Einführung des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG), welches ein eigenes Modell zur Festsetzung der Grundsteuer vorsieht.

Ziel der Staatsregierung ist, die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, sodass die Gesamtsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Reform nicht signifikant steigen oder sinken. Hierfür wird eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes erforderlich, da die Neubewertung der Grundstücke in vielen Fällen zu veränderten Grundsteuermessbeträgen führt.

Die Gemeinden sind aber nicht verpflichtet, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzusetzen. Sie sind hier in ihrer Entscheidung frei.

Bislang wurde der Hebesatz für die Grundsteuer jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt. Zukünftig können die Hebesätze auch durch eine separate Hebesatzsatzung geregelt werden.

Die neuen Bemessungsgrundlagen wurden seitens des Finanzamtes digital übermittelt und in unser EDV-System eingespielt. Auf dieser Grundlage wurden folgende Berechnungen erstellt:

Dargestellt ist bei der jeweiligen Grundsteuerart A oder B, der bisherige Gesamtmessbetrag und der Hebesatz der Gemeinde.

Als Entscheidungsgrundlage wurden seitens der Verwaltung ein aufkommensneutraler Hebesatz und das Grundsteueraufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz berechnet.

Der Gemeinderat hat grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, welchen Hebesatz er für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025 festsetzt.

Für den einfacheren Verwaltungsvollzug sollte bei den Hebesätzen darauf geachtet werden, dass „ganze“ Prozentsätze festgesetzt werden.

Der Bayerische Gesetzgeber hat mit Art. 5 BayGrStG entgegen den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit eröffnet bei bereits ermäßigten Messbeträgen (z. B. Baudenkmälern oder sozialen Wohnungsbau) einen erweiterten, zusätzlichen, Erlass im Rahmen eines reduzierten Hebesatzes für die entsprechenden Grundsteuerfälle zu ermöglichen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit und der Vollziehbarkeit wird von dieser Möglichkeit seitens der Verwaltung dringend abgeraten.

Die weitere Vorgehensweise würde sich wie folgt darstellen:

  • Entscheidung über die Hebesätze ab 01.01.2025 und Bekanntmachung der neuen Hebesätze.

  • Die Steuerpflichtigen erhalten bis Ende Januar 2025 den neuen Grundsteuerbescheid

  • Aufgrund des Bearbeitungsrückstandes beim Finanzamt wird das Messbetragsvolumen im Herbst 2025 nochmals geprüft und ggf. zur Entscheidung vorgelegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024:

 

Beschluss 1:

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat die Grundsteuerhebesätze ab 01. Januar 2025 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A: 740 %

Grundsteuer B: 123 %

Die Möglichkeit des reduzierten Hebesatzes gem. Art. 5 BayGrStG soll nicht wahrgenommen werden.

Beschluss 2:

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat den Erlass der beigefügten Hebesatzsatzung mit den vorgenannten Hebesätzen.

Die Hebesatzsatzung soll auch den Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert in Höhe von 380 % beinhalten.

Die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze werden hierdurch zum 01. Januar 2025 abgelöst.

8 : 0

7 : 1

161

Übernahme des Gewichtungsfaktors 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2007 können die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 gefördert werden. In diesem Fall hat der Träger der Kindertageseinrichtung eine gewisse Planungssicherheit und auch der Freistaat Bayern gewährt in diesem Fall die erhöhte Förderung.

Ab dem Jahr 2007 wird daher für die Kinder, die ab dem 01. Oktober im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kindergartenjahres die erhöhte Förderung gewährt.

Von der Kirchengemeinde und den anderen Trägern wurde zwischenzeitlich die Endabrechnung für das Jahr 2023 vorgelegt. Aufgrund eines Hinweises des Landratsamtes in einer anderen Kindertageseinrichtung wird jetzt auch für Kinder, die im September das 3. Lebensjahr vollenden, für das gesamte Jahr der erhöhte Gewichtungsfaktor von 2,0 abgerechnet.

Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG ist hierfür aber Voraussetzung, dass die Aufnahme des Kindes bereits im Alter von zwei Jahren erfolgte und es weiter in der Einrichtung betreut wird. Außerdem muss die Kommune der Förderung mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 zustimmen.

Im Jahr 2023 fällt 1 Kind der Gemeinde Hemmersheim unter diese Regelung. Bei einer fiktiven Buchungszeit von 5 – 6 Stunden täglich ist mit zusätzlichen Kosten von rd. 2.100,00 € je Kind zu rechnen. Des Weiteren hat die Gemeinde Hemmersheim Anspruch auf eine höhere staatliche Förderung.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024:

Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01. Januar 2023 für alle Kinder, die zwischen 1. September und 31. August das 3. Lebensjahr vollenden den erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu gewähren.

8 :0

162

Verschönerung Garderobe Kindergarten Hemmersheim

Aus Platzgründen und mehr Kindern wird eine neue Garderobe vom Elternbeirat gewünscht.

Es liegen 3 Angebote vor.

2 Angebote von Firma Schildis-Kitamöbel und 1 Angebot von Firma HABA vor:

Angebot 1: Schildis-Kitamöbel „Seifenblase Maxi“ 3.996,85 EUR

Angebot 2: Schildis-Kitamöbel: „Seifenblase Flexi“ 4.841,51 EUR

Angebot 3: HABA „Yuna“ 6.566,25 EUR

Mit der Putzkraft wurde zwecks dem Putzen gesprochen und es wurde bestätigt dass es mit den angebotenen Garderoben klappt.

Gemeinderat Derrer rät von einer Garderobe mit Türchen ab.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich auf das günstigste Angebot von Schildis-Kitamöbel „Seifenblase Maxi“ zum Preis von 3.996,85 EUR.

8 : 0

 

Preisanpassung der Kindergartengebühren;

Erlass einer Satzung

 

Wird verschoben auf nächste Gemeinderatssitzung

 

163

Winterdienst

Abgabe eines Angebotes durch den Maschinenring

Es liegt vom MR Maschinenring Franken, Markt Bibart ein Angebot über 26.680,99 EUR. Darin ist eine Vorhaltepauschale von 4.450,00 EUR enthalten. Außerdem ist das Winterdienstfahrzeug und die Maschinenpflege enthalten. Streugut wird von der Gemeinde gestellt. Der Stundensatz pro geleistete Arbeitsstunde beträgt 132,00 EUR. Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Kalkulierte Stunden sind 128,0 Stunden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024:

Dem Angebot vom MR Maschinenring Franken über 26.680,99 EUR. wird zugestimmt, da kein weiteres Angebot vorliegt.

8 : 0

164

Antrag auf Mitgliedschaft beim AVO (Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt)

Mit Schreiben vom 13.09.2022 hat die Gemeinde Hemmersheim angefragt, ob ein Anschluss beim AVO möglich ist.

Mit Schreiben vom 06.12.2022 hat der AVO der Gemeinde Hemmersheim die Bedingungen für einen eventuellen Anschluss beim AVO mitgeteilt.

Die technischen Voraussetzungen zum Anschluss der Gemeinde Hemmersheim wurde durch eine Schmutzfrachtberechnung des Ingenieurbüros Pecher und Partner, München, geprüft, und die Realisierbarkeit des Anschlusses festgestellt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024:

Wenn wir einleiten, machen wir Mitglied im Zweckverband AVO. Es soll ein Antrag auf Mitgliedschaft beim AVO gestellt werden zum voraussichtlichen Beitrittstermin 01.01.2027.

8 : 0