Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 07. Januar 2025

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

165

Bauantrag Heinrich Merkert

Umbau und Sanierung des ehem. Wohnhauses

Fl. Nr. 96, Gemarkung Hemmersheim

 

Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Die Sanierung wird befürwortet.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

9 : 0

166

Antrag Lutz Kemmer, Pfahlenheim, Ringstraße 31

Vergabe einer Hausnummer

Vorschlag 31 a

 

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Das neu zu errichtende Haus auf Fl. Nr. 12, Gemarkung Pfahlenheim erhält die Hausnummer 31a.

9 : 0

167

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);

  • 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Hemmersheim

  • Satzungsbeschluss

(um 20,- EUR für alle Stufen anzuheben)

 

In der Sitzung vom 17.09.2024 hat der Gemeinderat beschlossen die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte Hemmersheim um 20,--€ für alle Stufen anzuheben.

Bisher gelten folgende Gebühren:

Künftig werden die Gebühren wir folgt festgesetzt:

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung und Herrn Bürgermeister Ballmann empfiehlt die Verwaltung die Änderungssatzung zum neuen Kindergartenjahr, ab September 2025, in Kraft zu setzen. Das gibt den Eltern die Möglichkeit die Buchungszeiten anzupassen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Änderungssatzung wird seitens des Vorsitzenden vorgestellt und ergänzend die einzelnen erforderlichen Änderungen erläutert.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat Hemmersheim auf Antrag des Vorsitzenden, dem Erlass der 2. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung zuzustimmen.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

9 : 0

168

 

Antrag von Kilian Lesch GmbH

Antrag an den regionalen Planungsverband auf Aufnahme der Teilfläche Nr. 3 in den Regionalplan, damit die Möglichkeit zur Prüfung und zum Bau eines weiteren Windrades besteht

Geplante Erweiterung des bestehenden Windparks in der Gemeinde Hemmersheim

 

Mit Schreiben vom 05.02.2024 bittet Herr Lesch die Gemeinde Hemmersheim beim Regionalen Planungsverband die Aufnahme von Flächen zur Erweiterung des bestehenden Windparks zu errichten. Der Antrag wird ergänzt durch einen Lageplan vom 18.09.2024 und soll für folgende Flächen gelten:

thunderbird 2025 02 11 08 35 02

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim dem Antrag statt zu geben und die Aufnahme der Flächen in den Regionalplan zu beantragen.

Alternativ:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Hemmersheim dem Antrag nur teilweise statt zu geben. Es wird lediglich der Aufnahme der Fläche 3 zugestimmt.

5 : 4

169

 

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023

gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 09.12.2024 wurde die Jahresrechnung 2023 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Bernd Dehner

Herr Reinhard Horn

Herr Alexander Derrer

Herr Manuel Lehner

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergab sich folgende Beanstandung:

  • Die Empfehlung der letzten Rechnungsprüfung wurde bisher noch nicht endgültig behandelt:

Über die künftige Verwendung des Geldes der Teilnehmergemeinschaft Hemmersheim sollte ein Beschluss gefasst werden.“

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2023 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2023 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2023.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

9 : 0

8 : 0

170

 

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2025

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.

Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 Abs. 1 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. Januar 2025:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2025 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

9 : 0