Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 11. November 2025

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

194

 

Kommunalwahl 2026

Bestellung des Gemeindewahlleiters und des stellv. Wahlleiters

 

Sachverhalt:

 

Gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde und Landkreiswahlgesetz – GLKRWG) hat der Gemeinderat eine Person zum Wahlleiter und zeitgleich eine stellvertretende Person zu bestellen.

Es dürfen der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied, ein Bediensteter der Verwaltungsgemeinschaft oder eine Person aus dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter bestellt werden.

Zum Wahleiter nicht berufen werden kann, wer bei der Wahl sich mit seinem Einverständnis bewirbt, eine Ausstellungversammlung geleitet hat oder Beauftragter für einen Wahlvorschlag oder dessen Stellvertreter ist.

Der Gemeindewahlleiter beruft den Gemeindewahlausschuss. Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen keine weitere Position bei dieser Wahl bekleiden. Sie dürfen weder Kandidat noch Wahlhelfer sein und auch keine Nominierungsversammlung leiten. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge. In einer Sitzung nach der Wahl bestätigt er das Wahlergebnis.

Nachdem im Vorfeld der Wahl eine Vielzahl von Bekanntmachungen durch den Wahlleiter zu unterzeichnen sind, wird empfohlen den Wahlleiter aus der Verwaltung zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, Frau Andrea Weber, Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, zur Wahlleiterin der Gemeinde Hemmersheim zu berufen und Frau Janine May zu ihrer Stellvertreterin.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Auf Vorschlag der Verwaltung beruft die Gemeinde Hemmersheim Frau Andrea Weber zur Wahlleiterin und Frau Janine May zur stellv. Wahlleiterin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026.

9 :0

195

Festlegung der künftigen Grundsteuerhebesätze und Neuerlass der Hebesatzsatzung ab dem 01. Januar 2026

 

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde das bisherige Einheitswertverfahren durch das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) ersetzt. In der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2024 wurden folgende Hebesätze ab dem 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A: 740 %

Grundsteuer B: 123 %

Aufgrund eines erheblichen Bearbeitungsrückstands beim Finanzamt im Oktober 2024 konnte das tatsächliche Messbetragsvolumen nicht vollständig ermittelt werden. Daher wurde im Gemeinderat festgehalten, die Bemessungsgrundlagen und Hebesätze im Herbst 2025 nochmals zu prüfen und ggf. zur Entscheidung vorzulegen.

Ziel war die Herstellung einer aufkommensneutralen Umstellung, sodass die Einnahmen aus Grundsteuer A und B in etwa dem bisherigen Niveau entsprechen. Die Gemeinden sind allerdings nicht verpflichtet Aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze festzulegen, sie sind in Ihrer Entscheidung frei.

Da sich aber das Einheitswertverfahren geändert hat, müssen einige Eigentümer mehr und andere weniger bezahlen als vor der Grundsteuerreform. Beispielsweise werden die Wohnhäuser der landwirtschaftlichen Anwesen ab 01.01.2025 nicht mehr in der Grundsteuer A geführt, sondern werden in der Grundsteuer B berechnet.

Die aktuellen Bemessungsgrundlagen sehen wie folgt aus:

Unter Berücksichtigung von veränderten Grundsteuermessebeträge verändert sich das aufkommensneutrale Ergebnis voraussichtlich aus der Grundsteuer A auf ca. 53.100,00 € und aus der Grundsteuer B auf ca. 73.100,00 €.

Für die Festsetzung des Grundsteuersatzes ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde Hemmersheim neu zu erlassen.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Beschluss 1:

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat die Grundsteuerhebesätze ab 01. Januar 2026 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A: 500 %

Grundsteuer B: 250 %

Beschluss 2:

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat den Erlass der beigefügten Hebesatzsatzung mit den vorgenannten Hebesätzen.

Die beiliegenden Hebesatzsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Hebesatzsatzung soll auch den Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert in Höhe von 380 % beinhalten.

7 : 2

7 : 2

196

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2024

 

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu

erläutern.

Im Jahr 2024 wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe

von 234.843,71 Euro zugeführt.

Zum 31.12.2024 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage 2.325.316,90 Euro.

der Schuldenstand 0,00 Euro.

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungs-prüfung weitergeleitet.

9 : 0

197

Bauantrag

Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle mit Überdachung, Fl. Nr. 42, Gemarkung Pfahlenheim

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 : 0

 

Bauantrag

Wohnhausneubau mit 2 WE, 1 Carport und 2 Stellplätze

Fl. Nr. 819/1, Gemarkung Gülchsheim

 

Der Bauantrag ist bereits im Freistellungsverfahren genehmigt worden. Musste jedoch wegen Überschreitung der Baugrenze nochmals als Bauplan über das Landratsamt eingereicht werden.

 

198

Beteiligung an einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis – „Frankens Mehrregion-IKZ“

 

Sachverhalt:

Aufgrund der stetig wachsenden Aufgabenfülle im kommunalen Bereich im Zuge einer fortschreitenden Kommunalisierung der Daseinsvorsorge und zunehmend knapper werdender Personalressourcen streben die 38 kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Etablierung einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit an.

Der erste wichtige Meilenstein war ein gemeinsamer Workshop, in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung GE/CON GmbH, am 15. Juli 2025 in Ipsheim, an dem Vertreter aus allen Kommunen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim teilgenommen haben. Fazit des Workshops war: Um künftig die Herausforderungen im kommunalen Bereich zu stemmen, bedarf es einer tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit. Eine solche „Plattform“ soll zeitnah etabliert werden und es sollen sodann nach und nach kommunale Aufgaben zur gemeinsamen Erledigung ausgewählt werden. Im Workshop wurden bereits überblickartig anhand des Aufgabengliederungsplans konkrete Handlungsfelder und mögliche gemeinsame Projekte besprochen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Es wurden dabei zunächst fünf Aufgabenfelder vorrangig identifiziert, nämlich die Zentrale Beschaffung / Vergabestelle, eine Kooperation im Standesamtswesen, die zentrale EDV, eine gemeinsame Hauptregistratur / zentrale Archivierung und eine gemeinsame Rechtsberatung.

Zur Umsetzung des Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit bedarf es einer gewissen Organisation. Im Landratsamt wurde durch Herrn Landrat Dr. von Dobschütz bereits ein Kümmerer für die Etablierung der interkommunalen Zusammenarbeit etabliert. Der IKZ Kümmerer Martin Hundertschuh wird im Landratsamt unterstützt von Herrn Bastian Kallert (Büroleiter Landrat), Herrn Matthias Hirsch (Sachgebietsleiter Kommunalwesen) und Herrn Tanju Cetinkaya (Jurist und Abteilungsleiter der Abteilung Kommunales und Soziales). Erarbeitet und aufgebaut wird die interkommunale Zusammenarbeit durch eine Steuerungsgruppe aus Bürgermeistern, Vertretern der Kommunalverwaltungen und der kommunalen Allianzen bzw. lokalen Aktionsgruppen und den vorgenannten Vertretern des Landratsamtes. Die Steuerungsgruppe hat am 20.10.2025 getagt und sich mit einem Best Practice-Beispiel für das Projekt aus dem Landkreis Groß-Gerau in Hessen befasst. Ergebnis der Steuerungsgruppe war, dass die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Landkreis „Frankens Mehrregion-IKZ“ schnell etabliert werden soll und in 2026 vorrangig mit den Themen Vergabe- / Beschaffungsstelle, sowie Fördermittelmanagement und Informationssicherheit begonnen werden soll.

Grundlage der Kooperation insgesamt ist das sog. Cafeteria-Prinzip. Generell nimmt jede Kommune an der IKZ-Kooperation teil. Wird sodann ein Thema für eine interkommunale Zusammenarbeit identifiziert, entscheidet jede Kommune individuell themenspezifisch ob sie dieser Kooperation z. B. mittels Zweckvereinbarung beitritt oder nicht. Es ist rechtlich hierfür ohnehin eine explizite Beschlussfassung jeder Kommune über die individuelle rechtliche Grundlage der jeweiligen Kooperation (z. B. Zweckvereinbarung) erforderlich.

Für das Projekt wird eine Förderung im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit angestrebt. Entsprechende Gespräche mit der Bewilligungsbehörde der Regierung von Mittelfranken fanden bereits statt. Innovative Projekte mit Vorbildcharakter der interkommunalen Zusammenarbeit können hiernach mit 50.000 € gefördert werden. Für Kooperationsprojekte, bei denen der Antragssteller und die Mehrheit der Kooperationspartner dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf angehören, kann eine Zuwendung von bis zu 90.000 Euro gewährt werden. Für die Förderantragstellung und Bewilligung, was noch in 2025 erfolgen muss, sind neben dem Beschluss des Kreistags bezüglich der Vision und Umsetzung des Projektes auch zwingend entsprechende Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte erforderlich. Zuwendungsfähige Ausgaben sind laufende Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts.

Der Kreistag hat bereits in seiner Sitzung am 24.10.2025 beschlossen, dass sich der Landkreis als „Gleicher unter Gleichen“ am Aufbau einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden aktiv beteiligt, deren Auf- und Ausbau fördert und in den Prozess die Expertise und „Umgebung“ des Landratsamts einbringt. Der Landkreis wird hierfür auch Personal des Landratsamtes (u. a. „IKZ-Kümmerer“ und weiteres erforderliches Fachpersonal) entsprechend projektspezifisch freistellen. Weiter will sich auch der Landkreis selbst an einer auf rechtlich fundierter Basis fußenden interkommunaler Zusammenarbeit nach dem sog. Cafeteria-Prinzip beteiligen.

Für eine erfolgreiche Antragstellung für die Förderung bei der Regierung von Mittelfranken sind neben dem Beschluss des Kreistags entsprechende Beschlüsse aller kooperationswilligen Kommunen im Landkreis erforderlich.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Der Gemeinderat Hemmersheim beschließt, dass sich die Gemeinde am Aufbau einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis aktiv beteiligt, deren Auf- und Ausbau fördert und der Kooperation dem Grunde nach beitritt. Ziel ist eine rechtlich fundierte, ressourcensparende und nachhaltige kommunale Aufgabenerfüllung. Gemäß den Festlegungen der Steuerungsgruppe (bestehend aus Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden und des Landratsamts) zur Etablierung der interkommunalen Zusammenarbeit soll in 2026 vorrangig mit den Themen Vergabe- / Beschaffungsstelle, sowie Fördermittelmanagement und Informationssicherheit begonnen werden. Eine Beschlussfassung über die jeweilige rechtliche Grundlage (z. B. Zweckvereinbarung) für die Kooperation zu dem individuellen Thema erfolgt gesondert nach entsprechender Projektetablierung.

9 : 0

199

LAG Südlicher Steigerwald; Förderperiode 2028-2034

 

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Der Gemeinderat Hemmersheim beschließt die Teilnahme an der Lokalen Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. in der LEADER-Förderperiode 2028-2034. Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie im Zeitraum 2028-2034 unterstützt die Gemeinde Hemmersheim die LAG Südlicher Steigerwald e.V. jährlich mit €2,00/Einwohner. Nach Bekanntgabe der Vorgaben und Fördermodalitäten wird die Lokale Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. ein Lokales Entwicklungskonzept zusammen mit einem noch festzulegenden externen Büro erarbeiten und zur Neubewertung beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München einreichen.

9 : 0

 

Kindergarten Hemmersheim

  • Efeu und Baumbewuchs im Garten

  • Heizkörperabdeckungen

Bezüglich Efeu und Baumbewuchs im Garten soll mit der der Kirchengemeinde Kontakt aufgenommen werden.

Die zu heißen Heizkörper sollen durch Herabsetzung der Vorlauftemperatur geregelt werden.

 

200

Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung

 

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt den Punkt „Kath. Kirche St. Kilian Hemmersheim – Zuschussantrag Teilanstrich Fassade und Eingangstür, Reparatur Außentreppe, Revision der Orgel“ in die Tagesordnung aufzunehmen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Dem Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung wird zugestimmt.

8 : 1

201

Kath. Kirche St. Kilian Hemmersheim –

Zuschussantrag Teilanstrich Fassade und Eingangstür, Reparatur Außentreppe, Revision der Orgel

Von der Kath Kirchenstiftung St. Kilian Hemmersheim wurde der Antrag auf Zuschuss für Renovierungsarbeiten der denkmalgeschützten Kirche St. Kilian gestellt.

An der Fassade sind nach der letzten Renovierung in Teilbereichen Flecken durch nicht ganz getrocknete Mörtelauftragungen entstanden. Darüber hinaus braucht der Sockelbereich durch die übliche Verschmutzung im Verkehrsbereich sowie in Verbindung mit Streumittel im Winterdienst einen Neuanstrich. Des Weiteren braucht die Haupt Eingangstür von der Außenseite einen Neuanstrich, und die Treppe zum Haupteingang weist ebenfalls Schadstellen auf.

Für die unter Denkmalschutz stehende Seuffert-Orgel aus dem Jahr 1769 steht eine Revision und Ausreinigung an.

Es wird ein Antrag gestellt auf Bezuschussung von gesamt ca. 3.000,- EUR (1.000,- EUR Orgel/ 2.000,- EUR Fassade)

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2025:

Es sollen 5% der tatsächlichen nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden.

9 : 0