Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 16. Dezember 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Rainer Weigand

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

40

Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Lipprichhausen III und der Gemeinde Hemmersheim über die Kostenbeteiligung von 60.314,- EUR an den Bau- und Planungskosten der GV-Straße

Lipprichhausen zur Kreisstraße mit Doppelverrohrung DN 900

Das 92 m lange Teilstück der GV-Straße mit Verrohrung des Pfahlenheimer Baches liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Daher ist ein Aufbau von 10 – 15 cm nach oben nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt nicht möglich. Deshalb muss dieses Teilstück als Neuausbau ausgeführt werden. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 100.000,- EUR. Um Zuschüsse vom ALE zu bekommen muss der Neubau von der Teilnehmergemeinschaft Lipprichhausen III ausgeführt werden. Durch diese Vereinbarung werden die Kosten der Eigenleistung i.H.v. 60.314,- EUR auf die Gemeinde Hemmersheim umgelegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014:

Damit das ALE diese Baumaßnahme zusammen mit weiteren Wegebaumaßnahmen in Pfahlenheim und Gollachostheim zur Ausschreibung bringen kann wird dieser Vereinbarung zugestimmt.

9 : 0

 

Bebauungsplan Sportplatz Gülchsheim

Vorstellung von Varianten anhand von Geländeschnitten

Herr Bauer vom Ing. Büro Plan2o wird anwesend sein

Es werden zwei Varianten vorgestellt. Nach Einsicht in die Planungsunterlagen und Querschnitte kann nicht festgestellt werden, ob einige Bauplätze auch über die Rodheimer Straße zu erschließen wären. Hier gilt es die Höhenlage des vorhandenen Kanales noch zu ermitteln. Deshalb wird kein Beschluss gefasst.

 
 

Hochwasserschutz Hemmersheim

Diskussion über weitere Vorgehensweise

Nach ausführlicher Diskussion soll Herr Tremel und Herr Schübel vom WWA zur nächsten Sitzung geladen werden. Das WWA wird auch gebeten Möglichkeiten zur Ertüchtigung der Kläranlage Hemmersheim aufzuzeigen.

 

41

Änderung des Vertrages zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen mit Herrn Kilian Lesch auf WFBE (WestFränkischeBürgerEnergie)

Am 22.10.2013 stimmte der Gemeinderat dem Antrag von Herrn Kilian

Lesch auf Leitungsverlegung zu. Am 14.01.2014 stimmte der Gemeinderat dem Antrag von Kilian Lesch auf Änderung der Leitungstrasse zu. Die Entschädigung pro laufenden Meter Kabel auf Gemeindegrund beträgt einmalig 2,- EUR. Mit Herrn Kilian Lesch wurde ein neuer Gestattungsvertrag erstellt. Nachdem zwischenzeitlich die Betreibergesellschaft WFBE gegründet wurde liegt der Antrag vor den am 14.01.2014 beschlossenen Gestattungsvertrag mit Herrn Kilian Lesch auf die Betreibergesellschaft WFBE mit allen Rechten und Pflichten umzuschreiben.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014:

Dem Antrag auf Änderung des Gestattungsvertrages wird zugestimmt.

9 : 0

42

Antrag auf Abstellung des Schlagwerkes der Kirchturmuhr in

Hemmersheim während der Nachtzeit

Von Herrn Lorenz Neeser, Hemmersheim liegt ein Antrag vor, das Schlagwerk an der Kirchturmuhr an der kath. Kirche Hemmersheim während der Nachtzeit abzuschalten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014:

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag abgelehnt.

9 : 0

43

Vom Vorsitzenden wird der Antrag zur Aufnahme eines Bauplanes in die Tagesordnung gestellt

Der Bauantrag beinhaltet den Bau einer Doppelgarage von Frau Silke

De Candico.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014:

Der Aufnahme in die Tagesordnung wird zugestimmt.

9 : 0

44

Bauantrag von Frau Silke De Candido

Bau einer Doppelgarage, Fl. Nr. 478/2, Gemarkung Hemmersheim

Das Baugrundstück liegt nicht im Überschwemmungsgebiet. Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 : 0

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 25. November 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

32

Vorstellung der Erschließungsmöglichkeit

Baugebiet Beerengarten Hemmersheim

Herr Rupsch wird anwesend sein

Im Bebauungsplan Beerengarten sind insgesamt noch 15 Bauplätze und ein Spielplatz ausgewiesen. Die Gemeinde Hemmersheim kann momentan keinen erschlossenen Bauplatz anbieten. Das Architekturbüro Rupsch wurde beauftragt verschiedene Varianten zu ermitteln um 5 weitere Bauplätze zu erschließen.

Es besteht die Möglichkeit über die Siedlungsstraße Beerengarten oder über die Pfahlenheimer Straße zu erschließen. Die Erschließung über die Siedlungsstraße wird als Variante 1 bezeichnet. Die Baukosten dieser Variante betragen inkl. Mwst. 180.194,30 EUR. Für die weitere Zukunft gesehen wäre mit dieser Variante die Erschließung von nur noch 5 Bauplätzen möglich. Die Fläche entlang der Pfahlenheimer Straße, die tieferliegend ist wäre mit dieser Variante nicht zu erschließen. Es müsste dann für diese 5 verbleibenden Bauplätze die Erschließung über die Pfahlenheimer Straße erstellt werden.

Als Variante 2 wird die Kostenberechnung über die Pfahlenheimer Straße vorgestellt. Die Kosten betragen hier inkl. Mwst. 195.632,85 EUR. Auf längere Sicht und die Gesamterschließung gesehen hat diese Erschließung Vorteile, weil im oberen Bereich von der Siedlungsstraße her ca. 40 m sehr tief liegender Kanal nicht erstellt werden muss. Mit dieser Variante ist dann die Erschließung von allen Bauplätzen möglich. Die Gesamtbaukosten pro m² erschlossenes Bauland betragen 54,- EUR.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Nach ausführlicher Diskussion wird die Variante 2 beschlossen. Das Architekturbüro Rupsch soll diese Variante zur Ausschreibung bringen.

 

8 : 1

33

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015 (Kirchweihen)

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

9 : 0

34

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen 2011, 2012 und 2013 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 19.11.2014 wurden die Jahresrechnungen 2011, 2012 und 2013 örtlich geprüft. Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten sind zwischenzeitlich beseitigt. Der Prüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat Hemmersheim daher die Feststellung der Jahresrechnungen 2011, 2012 und 2013 vor.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnungen 2011, 2012 und 2013 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Die Niederschriften über die örtliche Rechnungsprüfung 2011, 2012 und 2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung der Rechnungsjahre 2011, 2012 und 2013.

1. Bgm. Ballmann hat weder an Beratung, noch an Abstimmung zur Entlastung teilgenommen.

 

8 : 0

35

Vereinbarung mit dem ALE über die Beteiligung der Gemeinde an den Planungskosten der TG für die ausstehenden Baumaßnahmen in Hemmersheim und Pfahlenheim über 5.189,04 EUR

Damit der Verband für ländliche Entwicklung mit den Vermessungs- und Planungsarbeiten in Pfahlenheim und Hemmersheim beginnen kann ist diese Vereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung (Teilnehmergemeinschaft Hemmersheim) notwendig. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde beträgt 42 %, insgesamt 5.198,04 EUR.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Der Kostenbeteiligung wird zugestimmt.

 

9 : 0

 

36

Festlegung des Pachtpreises

EUR pro dz Braugerste

Von der Baywa Ochsenfurt und über die VG von der Baywa Uffenheim wurde der Preis für Braugerste erfragt. Von beiden Unternehmen wurde der Preis von 17,00 EUR/ dz + 10,7 % Mwst. = 18,82 EUR/ dz mitgeteilt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Der Pachtpreis für Braugerste wird auf 18,82 EUR/ dz festgelegt.

9 : 0

37

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;

Neukalkulation der Wassergebühren zum 01. Januar 2015

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2014 ausläuft, müssen die Wassergebühren ab dem 01. Januar 2015 neu kalkuliert werden.

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halbwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird rückwirkend für die Jahre 2011 bis 2014 auf 5 % festgesetzt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssituation wird der Zinssatz ab dem 01.01.2015 mit 4,5 % vorgesehen.

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2012 bis 2014 durchgeführt. Es hat sich eine Überdeckung in Höhe von 16.091,00 EUR berechnet. Die allerdings einer Sonderrücklage für Investitionen im Bereich der Wasserversorgungsanlage zugeführt wird.

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2051 bis 2018 erfolgt. Unter Anrechnung der Sonderrücklage würde die Gebühr um 0,10 EUR gesenkt werden können. Zu beachten ist allerdings, dass die Kosten nicht sinken und die Verbrauchsmengen auch nicht mehr steigen werden.

Seitens der Kämmerei wird deshalb vorgeschlagen, die bisherige Grundgebühren in Höhe von 25,- EUR, 62,50 EUR und 100,00 EUR nette je Zähler beizubehalten und die Verbrauchsgebühr auf 1,75 EUR netto je Kubikmeter Wasser zu belassen.

Diese bisherige Wassergebühr gilt seit dem 01.01.2013.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die bisherige Grundgebühren in Höhe von 25,00 EUR netto (26,75 EUR brutto), 62,50 EUR netto (66,88 EUR brutto) und 100,00 EUR netto (107,00 EUR brutto) je Zähler beizubehalten und die Verbrauchsgebühr bei der Höhe von 1,75 EUR netto (1,87 EUR brutto) je Kubikmeter Wasser zu belassen.

Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 festgesetzt.

Sollten Sonderereignisse eintreten behält sich die Gemeinde vor neu zu kalkulieren.

9 : 0

39

Vorstellung des Angebotes zur Sanierung des Sees in Gülchsheim

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 02. September 2014 unter Beschluss Nr. 22 mit dieser Angelegenheit befasst. Mittlerweile hat man sich um weitere Ideen und Anregungen bemüht. Von der Firma Häuslein, Hopferstadt wurde ein erweitertes Angebot über die Neugestaltung eingeholt. Dieses Angebot ist umfangreicher und beinhaltet auch neben den bautechnischen Arbeiten auch vegetationstechnische Arbeiten. Mit diesen ganzen Anpflanzungen würde es ein Blickfang werden und gut zu dem auf dem alten Sportplatz angedachten Baugebiet passen. Die Kosten würden hier 46.614,37 EUR betragen. Zuzüglich der Arbeiten eines schweren Baggers zum Entfernen der äußeren Mauer, was ca. 3.800,- EUR betragen würde.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 25. November 2014:

Die Sanierung des Sees Gülchsheim soll bei der LAG Südlicher Steigerwald als Maßnahme beantragt werden. Hier wäre eine Bezuschussung von 50 % möglich. Die Geschäftsführerin der LAG, Frau Höfler soll zu einem Lokaltermin nach Gülchsheim geladen werden.

 

9 : 0

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 11. November 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

30

Bauantrag von Frau Christina Lehner

Aufstellung von zwei Mobilställen für Legehennen in ökologischer Tierhaltung, Fl. Nr. 2111, Gemarkung Gülchsheim

Das landwirtschaftliche Grundstück befindet sich im Außenbereich. Durch den landwirtschaftlichen Betrieb sind die zwei Mobilställe privilegiert. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2014:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

9 : 0

31

Bauantrag von Herrn Reinhold Veeh

Anbau Treppe und Balkon an bestehendes Wohnaus

Fl. Nr. 55, Gemarkung Gülchsheim

Der Anbau befindet sich im Hofbereich. Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 11. November 2014:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

9 : 0

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 07. Oktober 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Friedrich Mangold

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 02. September 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

22

Beratung über Sanierungsmöglichkeiten des Sees in Gülchsheim

Herr Hubertus Beutler wird anwesend sein.

Zum Feuerschutz in Gülchsheim ist eine Speicherung von mind. 100 m³ Wasser notwendig. Für den Neubau eines Rundbehälters wären ca. 35.000 – 40.000,- EUR notwendig.

Herr Beutler erklärt die Sanierungsmöglichkeit des bestehenden Sees.

Die schadhafte Mauer zur Straßenseite würde man nach außen kippen und den See an der Seite zum ehemaligen Sportheim etwas verkleinern. Die Abdichtung des Sees würde man mit einer konfektionierten Folie vornehmen, die ca. 15.000,- EUR kosten würde.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Die Sanierung des Sees soll wie vorgeschlagen mit der Folie erfolgen. Herr Beutler unterbreitet bis zur nächsten Sitzung ein Angebot über die Ingenieuerkosten.

 

9 : 0

 

Beteiligung an einer Studie über Abwasserbeseitigung

Gollachgau Kläranlage der Gemeinden Oberickelsheim, Simmershofen, Gollhofen, Hemmersheim

Unsere 3 Kläranlagen haben noch Genehmigung:

Gülchsheim bis 2019

Hemmersheim bis 2021

Lipprichhausen bis 2026

Im Gemeinderat sieht man noch keine Notwendigkeit. Wenn es uns berührt sind wir gesprächsbereit.

 

 

23

Vollzug der StVO;

Verkehrsregelung für die Gemeindeverbindungsstraße (GV) Lipprichhausen – Rodheim (Kreisstraße NEA 50)

Verkehrsregelung für die Gemeindeverbindungsstraße (GV) Gülchsheim - Rodheim

Für die vorgenannten Gemeindeverbindungsstraßen wird eine zunehmende Belastung mit künftiger Beeinträchtigung der Tragfähigkeit durch landwirtschaftsfremde Schwerlastfahrzeuge festgestellt.

Zur Vermeidung eines kurzfristigen Instandsetzungsbedarfs ist eine Begrenzung der Schwerlastfahrzeuge zu überlegen.

Eine verkehrsbeschränkte Regelung durch das Verkehrszeichen (VZ) Nr. 253 (Verbot für Kfz. Mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen VZ ZZ Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) wäre begründet und vertretbar.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung u.a. in Bezug auf Präzedenzfallauswirkungen beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, für die o.g. Gemeindeverbindungsstraßen die in der Beschlussvorlage dargelegten Begrenzungen durch die Verkehrszeichen Nr. 253 mit ZZ Nr. 1026-38 anzuordnen.

7 : 2

24

Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2013 der Gemeinde Hemmersheim

Nach Art. 102 GO sind die Jahresrechnungen dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnungen sind durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Die Jahresrechnungen sind an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiterzuleiten. Soweit noch nicht beschlossen, müssen die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt werden.

Die Rechenschaftsberichte können in der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Die Jahresrechnung 2013 wird an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

9 : 0

25

Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Hemmersheim;

Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Förderverfahrens, zur Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes und zur Durchführung der Markterkundung

Auf die bisherigen Iformationen sowie diverse Vorabklärungen und die Änderung der neuen Förderrichtlinien vom 10.07.2014 wird hingewiesen.

Des Weiteren wird auf die Zwischeninformationen bezüglich der landkreisweiten Erhebung zu Untersuchungen und der Bestanderhebung sowie die aktuellen Fördervoraussetzungen hingewiesen. Aus dem vom Finanzministerium bekannt gegebenen Fördersatz von 80 % und dem Förderhöchstbetrag von 800.000,- EUR wäre ein förderfähiger Aufwand von 1.000.000,- EUR zuwendungsfähig.

Im Rahmen der landkreisweiten Erhebung wurde festgestellt, dass für die Gemeinde Hememrsheim für die Ortsteile Hemmersheim, Gülchsheim, Lipprichhausen und Pfahlenheim dringender Verbesserungs- bzw. Erschließungsbedarf der Breitbandversorgung besteht. Die Koostenschätzung liebt bei 359.675,- EUR.

Insoweit wird empfohlen, einer Beteiligung am Förderverfahren zuzustimmen und die Ortsteile mit Unterversorgung bzw. wesentlichem Verbesserungsbedarf in das vorläufige Ausbaugebiet einzuschließen sowie die Markterkundung für das vorläufige Ausbaugebiet durchzuführen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, der Einleitung des Förderverfahrens, der Festlegung ds vorläufigen Ausbaugebietes und der Durchführung der Markterkundung gemäß Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

9 : 0

26

Beschluss eines Budgets für verschiedene Wegsanierungen

Durch Wegebaumaßnahmen der TG Pfahlenheim ist die Baufirma Semmer, Insingen mit allen notwendigen Baumaschinen vor Ort. Mit den im Wettbewerb gestandenen Preisen ist die Firma Semmer bereit im Auftrag der Gemeinde verschiedene Wegesanierungen (Ausschieben und Aufschottern) durchzuführen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Für diese Wegsanierungen wird ein Budget von 30.000,- EUR bereit gestellt.

 

9 : 0

27

Antrag von Herrn Richard Veeh, Hauptstraße 53A, Gülchsheim auf Übernahme der Kosten an einem Baumwartkurs in Triesdorf

Die Kosten betragen 490,- EUR.

Die im Rahmen der Flurbereinigung angelegten Streuobstwiesen bedürfen einer künftigen Pflege.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 02. September 2014:

Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.

 

9 : 0

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 15. Juli 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Axel Brand

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Entschuldigt:

Gemeinderat Bernd Dehner

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

16

Vorstellung der Entwürfe Bebauungsplan Gülchsheim

Herr Bauer von Ing.Büro Plan2o wird anwesend sein

Die Bebauungsplanung umfasst die Fl.Nr. 818 (im Privatbesitz) und die Fl.Nr. 819 und 820 (alter Sportplatz, im Gemeindebesitz).

Herr Bauer erläutert zwei Varianten:

Variante 1 wäre die Erschließung mit einer Ringstraße und 16 Bauplätzen mit je 500 – 850 m² Größe.

Variante 2 wären 17 Bauplätze. Die Erschließung würde mit einem Wendehammer erfolgen. Die Grundstücksgrößen wären zwischen 600 – 700 m².

Es gilt die Quellwasserableitung (Seezulaufleitung) in der Planung zu berücksichtigen. Von dem gesamten Gelände sind noch keine Höhenaufnahmen gemacht.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Das Ing. Büro Plan2o wird beauftragt wegen den vorhandenen steilen Böschungen eine Geländeaufnahme zu machen und dann weitere Planungen vorzunehmen.

 

8 : 0

 

Bericht über die Durchflussmessung Wasserleitungsnetz Gülchsheim

Zusammen mit dem Rohrnetzmeister Herrn Wittmann von der FWF und Herrn Bauer vom Ing. Büro Plan2o wurde eine Durchflussmessung wegen des Feuerschutzes in der Hauptstraße vorgenommen. Zur Sicherstellung des Feuerschutzes über die Wasserleitung sind 96 m³ bei einem Restdruck von 1,5 bar pro Stunde gefordert. Das Ergebnis bei Öffnung der Umgehungsleitung im Übergabeschacht waren jedoch nur 70 m³ pro Stunde. Deshalb ist eine weitere Wasserentnahmestelle in Gülchsheim notwendig. Wegen der Sanierung des Sees als möglichen Löschwasserspeicher soll der Gülchsheimer Jagdpächter Herr Hubertus Beutler als Tiefbaufachmann in die nächste Gemeinderatssitzung geladen werden.

 

 

17

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stromlieferung der kommunalen Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2017

Der Rahmenvertrag mit der Fa. N-Ergie AG, Nürnberg, für die Stromlieferung läuft zum 31.12.2014 aus. Bisher wurde für die Stromlieferung immer eine Rahmenvereinbarung zwischen der Fa. N-Ergie AG und dem Bay. Gemeindetag abgestimmt.

Da der Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht den Vergabegrundsätzen der VOL entspricht, hat der Bayer. Gemeindetag eine kostenpflichtige Bündelausschreibung durch die Fa. KUBUS angeboten.

Um bei der Stromlieferung nicht den regionalen Bezug zu verlieren, wurde vom Bürgermeisterbeirat eine eigene, beschränkte Ausschreibung durch die Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Stromlieferung entspricht der Laufzeit der Ausschreibung der Fa. KUBUS.

Seitens der Verwaltung wurden folgende 4 Stromlieferanten angeschrieben:

N-Ergie AG, Nürnberg

Stadtwerke Uffenheim

Stadtwerke Burgbernheim

Stadtwerke Bad Windsheim

Von allen angeschriebenen Stromlieferanten wurde ein Angebot abgegeben. Eine Auswertung der Angebote liegt bei.

Die Fa. N-Ergie AG gibt folgenden Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Einzelangebot nicht von der Mengenbündelung durch unsere Rahmenvereinbarung und damit von günstigeren Preisen profitieren. Wir werden allen Kommunen und Zweckverbänden im Juli 2014, nach Abschluss der Bündelausschreibung, unser Angebot in Form unserer Rahmenvereinbarung für die Stromlieferung anbieten. Im Zuge dessen erhalten Sie auch Kontaktdaten verschiedener Stadtwerke in der Region.

Die Stadtwerke geben alle folgenden Hinweis:

Beim Ökostromprodukt handelt es sich um Bezüge aus skandinavischen Wasserkraftwerken. Diese, von Ihnen bezogenen Strommengen, werden über das Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt vom Stromproduzenten eingestellt und unsererseits (Stromhändler) entwertet.

Eine kurze – schnell lesbare – Erläuterung finden Sie unter nachfolgenden Link:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Herkunftsnachweisregister

Der Jahresverbrauch für kommunale Entnahmestellen der Gemeinde betrug 41.672 kWh/Jahr. Und für die Straßenbeleuchtung 24.838 kWh/Jahr.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Der Gemeinderat beschließt einen Rahmenvertrag für die Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 mit den

Stadtwerken Uffenheim für das Normalstromprodukt zu einem reinen Energiepreis von 3,74 Cent/kWh für kommunale Entnahmestellen

und von 3,44 Cent/kWh für die Straßenbeleuchtung.

 

8 : 0

18

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Überprüfung hinsichtlich der Privatisierungsklausel gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO

Mit E-Mail vom 23.06.2014 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim vom Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommunen eine Überprüfung hinsichtlich der Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO alle fünf Jahre durchführen sollen. Das Ergebnis soll der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitgeteilt werden.

Nr. 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.03.2003 Az.: IB3-1515-66 (AIIMBI Nr. 3/ 2003 Seiten 57 und 58) führt hierzu aus:

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel).

Steht die Gemeinde vor einer Entscheidung über die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Erweiterung eines Unternehmens im Sinne von art. 86 GO, kommt die Prüfung in Frage, ob sie (bei freiwilligen Aufgaben) die Aufgabe überhaupt behalten oder (bei freiwilligen und bei Pflichtaufgaben) Dritte zur Durchführung heranziehen soll. Gerade bei Bildungseinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Verkehrsunternehmen und Entsorgungseinrichtungen soll untersucht werden, ob durch Privatisierungen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verwirklicht werden kann. Dabei sind auch mögliche Verbesserungen des Angebots zu berücksichtigen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat Hemmersheim aufgrund der derzeitigen örtlichen Verhältnisse keine Privatisierung von gemeindlichen Aufgaben vorzunehmen.

 

8 : 0

19

Zustimmung zum Kernwegenetz im Gebiet der kommunalen Allianz A7-Franken West

Im Auftrag der Kommunalen Allianz A7 - Franken West wurde von der BBV LandSiedlung GmbH mit Herrn Manfred Groll über das Gebiet der Kommunalen Allianz A7 – Franken West ein Kernwegenetz erstellt. Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeindebürgern erstellt.

Ein Kernweg muss überörtlichen Charakter haben. Das Programm, welches vom ALE mit 75 % gefördert wird bezieht sich auf einen Zeitraum von 20 – 25 Jahren. Über dieses Programm sind dann Neubauten und Wegesanierungen von der Gemeinde möglich.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Kernwegenetz in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

8 : 0

20

Beitritt zur LAG südlicher Steigerwald (2,- € pro Einwohner/Jahr)

Die LAG Südlicher Steigerwald hat im Sommer 2012 die Gemeinden im Gebiet der Kommunalen Allianz A7 Franken West über eine Mitgliedschaft informiert. Nachdem die Stadt Uffenheim nun die Mitgliedschaft beantragt hat, besteht auch für die Gemeinde Hemmersheim die Möglichkeit, Mitglied der LAG Südlicher Steigerwald zu werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Neue Förderperiode in den Jahren 2014 bis 2020

  • Budget in den nächsten 6 Jahren: voraus. 1,0 Mio. Euro

  • Mitgliedsbeitrag 2,00 €/Einwohner und Jahr

  • Fördersätze voraussichtlich:
    - 25 % Förderung für produktive Maßnahmen und Unternehmungsgründungen
    - 50 % Förderung für sonstige Maßnahmen

  • Steuerkraft der einzelnen Gemeinden spielt keine Rolle

  • Kombination Dorferneuerung/Städtebauförderung mit LEADER ist möglich.

Die LAG Südlicher Steigerwald befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase für die Bewerbung für die neue Förderperiode. Als Bewerbungsgrundlage dient eine sog. Regionale Entwicklungsstrategie (RES) in der dargestellt wird, welche Schwerpunkte für die Region der LAG südlicher Steigerwald in den nächsten Jahren gesetzt werden. Da derzeit die Vorbereitung für das RES erfolgen, muss die Entscheidung der Gemeinde Hemmersheim so bald wie möglich getroffen werden.

Der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde Hemmersheim würde ca. 1.400 Euro jährlich betragen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme an der Lokalen Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. in der LEADER-Förderperiode 2014-2020. Für die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Zeitraum 2014-2020 unterstützt die Gemeinde Hemmersheim die LAG Südlicher Steigerwald jährlich mit € 2,-- pro Einwohner.

Die Lokale Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. wird ein Regionales Entwicklungskonzept zusammen mit kommunare, Stefan Gothe, Bonn erarbeiten und zur Neubewerbung beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten einreichen.

 

8 : 0

 

21

Beteiligung an der Streuobst Mittelfranken-West e.G; 500,- €

Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Herr Metz, sowie die Stadt Burgbernheim, Herr Bürgermeister Schwarz, haben um Beitritt der Gemeinde Hemmersheim in der neuen Genossenschaft Streuobst Mittelfranken-West e.G. gebeten.

Unter Mitwirkung vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim wurde die Idee auf den Weg gebracht, mit einer Regionalsaftinitiative eine Perspektive für die landschaftsprägenden Obstbestände zu entwickeln. Aus dem Obst, das im Landkreis und angrenzenden Gebieten angekauft wird, soll eine Palette an Saftprodukten hergestellt und vermarktet werden.

Der Wert eines Geschäftsanteils der Streuobst Mittelfranken-West e.G. beträgt 500,00 Euro. Es können maximal 6 Genossenschaftsanteile erworben werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 15. Juli 2014:

Nachdem in unserer Gemeinde das meiste Obst Richtung Unterfranken vermarktet wird, wird einer Beteiligung nicht zugestimmt.

 

7 : 1

 

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 10. Juni 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Entschuldigt:

Gemeinderat Axel Brand

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

15

Tekturplan Kindergarten

Anbau einer Außentreppe

Herr Architekt Hahn wird anwesend sein

Am 10. Dezember 2013 wurde vom Gemeinderat bereits der Bauantrag genehmigt. Dieser Bauantrag beinhaltete einen zweistöckigen Anbau mit einer Außentreppe. Diesem zweistöckigen Anbau konnte von der Kirchenverwaltung nicht zugestimmt werden und die Außentreppe wurde vom Denkmalamt abgelehnt. Es wurde zu einem einstöckigen Krippenanbau umgeplant. Das Dachgeschoss wurde als Hort bis 10 Kindern begrenzt. Somit gilt es nicht als Sonderbau. Damit wäre für das Dachgeschoss kein Brandschutzkonzept notwendig geworden. Der zweite Rettungsweg vom Dachgeschoss sollte mit einer Außenleiter mit Rückenschutz auf den einstöckig angebauten Krippenraum vorgenommen werden. Diese Variante wurde vom Bauamt auch in einem ersten Gespräch zugestimmt. Nach weiteren Gesprächen im Bauamt wurde diese Variante wieder verworfen und als zweiter Fluchtweg wieder eine Außentreppe gefordert. Deshalb musste von Architekt Hahn eine Tekturplanung vorgenommen werden, die es auch mit dem Denkmalamt abzustimmen galt. Herr Architekt Hahn hat die Umplanungsmaßnahmen dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 10. Juni 2014:

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

 

8 : 0

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Montag, 03. Juni 2014

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Entschuldigt:

Gemeinderat Axel Brand

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

12

Vereidigung von Gemeinderat Reinhard Horn

Vom Vorsitzenden wird die Vereidigung des bei der konstituierenden Sitzung fehlenden Gemeinderates Reinhard Horn vorgenommen.

 

 

13

Bauantrag von Herrn Stefan Schmitt, Quagliastraße 18, Aub

Neubau eines Einfamilienhauses und Garage

Fl. Nr. 581, Gemarkung Hemmersheim

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich. Durch die Einbeziehungssatzung Hintere Gartenstraße vom 06.08.2013 wurde für eine Teilfläche der Fl. Nr. 581 und 582 Baurecht geschaffen. Die Erschließung mit Wasser und Kanal muss vom Bauwerber über die gegenüberliegende eigene Hofstelle Fl. Nr. 33/3 und 33/2 selbst ausgeführt werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. Juni 2014:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

8 : 0

14

Vergabe der Ingenieurleistung

Erschließung Baugebiet Beerengarten Hemmersheim

Die im Baugebiet Beerengarten noch vorhandenen zwei erschlossenen Bauplätze konnten zwischenzeitlich verkauft werden. Deshalb will man weitere Baumöglichkeiten schaffen. Vom Architekturbüro Rupsch wurde bereits 2005 die Erweiterung mit 15 weiteren Bauplätzen geplant und mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt. Vom Büro Rupsch wurde auf Verlangen der Gemeinde eine Grobkostenschätzung in drei Varianten für die Erschließung von weiteren 4 bzw. 5 Bauplätzen im Baugebiet „Am Seelein“ in Hemmersheim abgegeben.

Variante 1 (5 Bauplätze) – Erschließung vom best. Baugebiet aus) ergibt Erschließungskosten pro m² Grundstücksfläche 68,42 €.

Variante 2 (4 Bauplätze – Erschließung von Pfahlenheimer Str. aus) ergibt Erschließungskosten pro m² Grundstücksfläche 94,04 €.

Variante 3 (5 Bauplätze – Erschließung von Pfahlenheimer Str. aus) ergibt Erschließungskosten pro m² Grundstücksfläche 81,30 €.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 03. Juni 2014:

Das Architekturbüro Büro Rupsch soll bei Variante 1 weitere Untersuchungen vornehmen.

 

7 : 1