Sitzung v. 07.02.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

Der Gemeinderat Hemmersheim war aufgefordert, eine Stellungnahme zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ ENERCON E-101, Rotordurchmesser 101 Meter, Nabenhöhe 149,40 Meter und einer Gesamthöhe von 199,90 Meter  abzugeben. Das Windrad soll eine Leistung von 3 Megawatt haben.  Auch über ein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauBG war zu entscheiden. Nach dem Schreiben des Landratsamtes schließt der immissionsrechtliche Vorbescheid andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere auch den Bauvorbescheid, nach § 13 BimSchG, mit ein.     Der Standort der neuen Anlage befindet sich auf Flurnummer 1032 der Gemarkung Hemmersheim,  636, 60 Meter in südöstlicher Richtung einer schon bestehenden Anlage auf H 5, wo Platz für bis zu drei Windräder vorhanden ist . Die Abstände zu Wohnbebauung, Wald und anderen wichtigen Punkten werden überall  mehr als gefordert eingehalten. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage seinen Segen erteilt.

Ein Landwirtsehepaar aus Hemmersheim hat einen Bauantrag zwecks Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle  zur Beschlussfassung vorgelegt. Hier soll auf Fl. Nr. 608  ein Gebäude mit 37.70 Meter Länge und 12 Meter Breite auch für die Photovoltaiknutzung errichtet werden. Eine Erschließungsvereinbarung sei in diesem Falle nicht erforderlich, war zu hören, da es sich um landwirtschaftliches Bauen handelt. Bestimmte Anforderungen sind aber schon vorgegeben  Die Baumaßnahe muss auch vom vom Amt für Landwirtschaft als erforderlich eingestuft  werden.


Zum Vollzug des Baugesetzbuches zwecks 13.  Änderung des Fächennutuzungsplanes der Stadt Ochsenfurt zur Ausweisung von Sondergebieten für Windkraftanlagen in der Gemarkung Hopferstadt hat der Hemmersheimer Gemeinderat keine Einwände erhoben, da die Entfernung der vorgesehenen Flächen zum angrenzenden Gemeindeteil Gülchsheim weit über der Norm liegt und keine neuen Fakten geschaffen wurden. Hier sollen von Hopferstadt in Richtung schon bestehender Windräder bei Bolzhausen neue Anlagen enstehen.


Ein Landwirtsehepaar aus Hemmersheim hat um Zustimmung nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetzes gebeten, im 1. Obergeschoss ihres Wohngebäudes die gleichen Sprossenfenster einbauen zu dürfen, wie sie schon im Ergeschoss vorhanden sind.  Die Zustimmung wurde erteilt.


Vom Amt für Ländliche Entwicklung in Ansbach wurde eine Anfrage eingebracht, wie weit sich die Gemeinde Hemmersheim an den Kosten eines im Zuge der Flurneuordnung Pfahlenheim II ortsnahen, gemeindeübergreifenden Wirtschaftsweges (Pfahlenheim- Gollachostheim) und an den Kosten für geforderte Ausgleichsflächen im gleichen Verfahren beteiligen wird. Nach Ratsbeschluss wird sich die Gemeinde prozenzual genau so beteiligen, wie es beim Verfahren Gülchsheim III schon geschehen ist.  So soll es auch für das Verfahren Lipprichhausen gehandhabt werden.

Das in der Gemeinde Hemmersheim tätige Ingenieurbüro Plan 2 o aus Giebelstadt hat dem Gemeinderat seine Ingenieurtechnischen Stellungnahmen und Kostenaufstellungen vorgelegt, worin alle bisherigen Bauleistungen im Wasser- und Abwasserbereich und alle noch für dringend und weniger dringend eingestuften Maßnahmen enthalten sind. Dafür wurde eine Gesamtsumme von 1.092.123,94 Euro errechnet. 304.912,84 Euro wurden bisher schon aufgewendet, wobei sowohl in geschlossener als auch offener Bauweise verfahren wurde. Alle Maßnahmen sind nach Schadensklassen (SK) von 1 bis 4 eingestuft. Die Gemeinde wird, je nach Finanzlage, einzelne Teilstücke in Angriff nehmen. Im angefangenen Kalenderjahr 2012 sind keine größeren Baumaßnahmen vorgesehen.

Die im Zuge des Flurneuordnungsverfahren Gülchsheim III der Gemeinde übergebenen Ausgleichsflurstücke werden am Sonntag, den 26. Februar neu verpachtet. Alle Grundstücke sind mit verschiedenen Auflagen belastet, war zu hören.  Näheres im Gemeindeblatt. Auch erfreuliches konnte Bürgermeister Karl Ballmann seinen Räten mitteilen. So konnte das Fremdwasser in den 3 gemeindlichen Kläranlagen, auch mit Hilfe neu gebauter Oberflächenwasserkanäle, gewaltig reduziert werden. Nach Mitteilung der VG Uffenheim wurden folgende Werte festgestellt. KA Hemmersheim: Anforderungsstufe 1,   19 %,  Vorjahr in Klammern (21 %)    KA Lipprichhausen mit Pfahlenheim, Anforderungsstufe 1,   16 %   (18 %)   KA Gülchsheim  Anforderungsstufe 2 = Anlage ist zu ertüchtigen 22   (32%) Die Werte der letztgenannten KA hofft man durch eine schon erfolgte Schachtreparatur weiter minimieren zu können. Im Kläranlagenbereich wird sich, wie der Bürgermeister zu berichten wusste, in den nächsten Jahren einiges verändern. 

 

Sitzung v. 27. 03. 2012

eingestellt v. Ernst Veeh

 Über zwei Bauanträge musste der Gemeinderat Hemmersheim in seiner letzten Sitzung beraten und Beschluss fassen. Laut Planeinreichung soll auf Flurnummer 760 der Gemarkung Gülchsheim, an der Lipprichhäuser Straße, an ein schon bestehendes Fahrsilo noch ein Getreidelager angebaut und die gesamte Anlage mit den Maßen von 30,20 Metern auf 22,60 Metern überdacht werden.

In Hemmersheim ist auf Flurnummer 36 an einem bestehenden Wohngebäude der Anbau eines Quergiebels (Größere Dachgaube) mit Vorbau, Überdachung des Einganges und Balkon geplant. Beide Bauvorhaben wurden ohne Einwände genehmigt.

Für die Gestaltung der Außenanlagen des Dorfgemeinschaftshauses in Hemmersheim musste zwischen dem Amt für Ländliche Entwicklung in Ansbach und der Gemeinnde Hemmersheim eine Vereinbarung geschlossen werden. Die Planung wurde vom Verband für Ländliche Entwicklung angefertigt. Die Gesamtkosten für Bauarbeiten,  Bauleitung- und Planungskosten  werden mit 36 960.- Euro angegeben. Das ergibt bei 60 % Förderung einen Gemeindeanteil von 14384.- Euro. Der Rat hat der Vereinbarung einhellig zugestimmt.


Zur Entschärfung der Hochwassergefahr in Teilen der Ochsenfurterstraße in Gülchsheim musste gleichermaßen eine Vereinbarung mit dem ALE in Ansbach eingegangen werden. Hier hat sich nach Neuausbau der Straße und des Erhöhung der Einfahrt in den Gassenbach, wo früher viel Regenwasser ablaufen konnte, eine häufigere Überschwemmung von Gehöften ergeben. Nach neuen Plänen des VLE in Ansbach soll nun durch zusätzliche Ableitungen des Oberwassers direkt in den Gassenbach eine Entschärfung der Hochwassergefahr geschaffen werden.  Gesamtkosten hierfür 25 000.- Euro, wobei 5 000.- Euro auf Bauleitungs-  und Planungskosten, sowie  20 000.- Euro auf Baumaßnahmen fallen werden. Die hierfür nötige Vereinbarung wurde mehrheitlich getroffen, mit der Bitte an das ALE, für diese Maßnahme ebenfalls 60 % Förderung zu gewähren. Ürsprünglich war eine gleichheitliche Kostenteilung vorgesehen.

Der Haushaltplan für das neue Jahr wurde nach eingehender Beratung bis auf wenige Ausnahmen so beschlossen, wie er vom Verwaltungsfachmann Stefan Schmidt ausgearbeitet wurde. Der Verwaltungshaushalt sollte in Einnahmen und Ausgaben mit  1 063 500.- Euro und der Vermögenshaushalt ebenfalls ausgeglichen mit 470 000.- Euro abschließen.  Im Verwaltungshaushalt sollen nun nach Antrag aus dem Gremium der Betrag für allg. Betriebskosten für den Kindergarten um 10 000.- Euro auf 18 200.- Euro aufgestockt, die Zuführung an den Vermögenshaushalt jedoch um 5 000.- Euro auf          190 000.- Euro reduziert werden.

Im Vermögenshaushalt wurden der Betrag für Dorferneuerungsmaßnahmen um 10 000.- Euro auf 259 000.- Euro und die Zuführung zum Verwaltungshaushalt um  5 000.- auf 190 000.- zurückgenommen. Des weiteren wurde auch die Haushaltsatzung über die Hebesätze ab 2012 beschlossen. Hier wird für Grundsteuer A und B einheitlich 450 % und für Gewerbesteuer 380 % erhoben.

Seitens des Landkreises Neustadt /Aisch- Bad Windsheim wurde der Gemeinderat Hemmersheim gebeten, zwecks Einleitung des Straßenregenwassers entlang der Kreisstraße in Gülchsheim eine Vereinbarung zu beschließen. Nachdem im Zuge der Dorferneuerung in Gülchsheim zur Ableitung des vielen Quellwassers vom alten Gemeindebrunnen ein eigener Oberflächenkanal zum Gassenbach gebaut wurde und damit eine Trennung von Ober- und Schmutzwasser erfolgte,  hat auch der Landkreis das Regenwasser aus diesem Teil der Kreisstraße in den neuen Kanal eingeleitet. Hierfür erhält die Gemeinde gemäß Kreisausschussbeschlüsse von 1982,  1987 und 1996 nach erfolgter Vereinbarung eine Entschädigung. Diese ergibt für 262 Meter a 125.- Euro einen Betrag von 32 750.- Euro.

 

Sitzung v. 22.05.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

Im Zuge des geplanten neuen Schulbauernhofes auf Fl. Nr. 70/81 im Ortsbereich von Hemmersheim hat dem Gemeinderat ein Bauantrag verschiedener Arten vorgelegen. So soll im hinteren Hofbereich an einem bestehenden Gebäude ein Anbau angegliedert werden. Eine Remise( Vordach), eine Halle und Silos sollen abgebrochen werden, da sie den weiteren Planungen im Wege sind. Der Gemeindert hat hierzu die Genehmigung erteilt.

In der oberen Dorfstraße in Gülchsheim sollen nach Einigung mit der Direktion für Ländliche Entwicklung in Ansbach nun auch die noch nicht sanierten Randeinfassungen und Gewege neu ausgebaut werden. Das bertrifft im unteren Teil die linke Seite ab Friedhof bis zur Sportplatzstraße und im oberen Ortsbereich den rechten Gehweg bis zur Ortsgrenze. Für die Planungskostenteilung musste zwischen ALE und Gemeinde  eine Vereinbarung getroffen werden. Bei je 50% Kostenaufteilung beträgt der Gemeindeantel 2472.- Euro

Zur Sicherung des Wasserzulaufes zum neuen Dorfbrunnen am Burkertsbuck in Gülchsheim muss die bestehende, aber oft zugewachsene, alte Rohrleitung  teilweise erneuert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen von 3 Baggerfirmen Angebote zum Ausbaggern der Leitungstrasse einzuholen. Die Verlegung der neuen Rohre soll danach in Eigenregie durchgeführt werden. 

Über die Anliegen der Bürger bei den letzten Bürgerversammlungen wurde in der Ratssitzng zwar beraten, aber noch keine verbindlichen Beschlüssse gefasst.  

Am Standort der schon genehmigten, neuen Windernergieanlage in der Gemarkung Hemmersheim könnte es, in Verbindung eines weiteren Windrades, zu Verschiebungen kommen, wie auch seitens der unteren Naturschutzbehörde des LRA angeraten wurde. Da ein diesbezüglicherAntrag erst verspätet eingereicht wurde, konnte Bürgermeister Karl Ballmann seinen Gemeinderäten nur eine Vorinformation geben. Die Beratung hierrüber wurde auf die nächste Sitzung zurückgestellt.

Sitzung v. 17.07.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

  Über 2 Bauanträge hatte der Hemmersheimer Gemeinderat zu entscheiden, in welchen die Grundbesitzer ältere Nebengebäude abreißen und an deren Stelle neue, größere Pultdächer für Photovoltaiknutzung errichten wollen. Auf Flurnummer 19 in der Gemarkung Lipprichhausen ist dies eine Fläche von 22,27 x 8,87 Meter und auf Flurnummer 4 in der Gemarkung Hemmersheim ist eine Dachfläche von 13,99 x 11 Meter geplant. Der Gemeinderat hat beide Bauprojekte genehmigt.

In Lipprichhausen wurde in einer Versammlung der FFW Norbert Mayer als 1. und Bernd Pfeuffer als 2. Kommandant in ihren Ämtern bestätigt. Der Gemeinderat hat dies wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Im sogenannten "kleinen Kurpark" in Pfahlenheim sollen eine Rutsche, eine Tischtennisplatte und ein Basketballkorb aufgestellt werden. Der örtliche Obst- und Gartenbauverein will sich mit 1.500.- Euro daran beteiligen, wenn die Gemeinde den Rest von 2.780.- Euro übernimmt. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt.

Die Investoren des Hemmersheimer Windrades wollen 2 weitere Windkraftanlagen auf H5 der Gemeinde Hemmersheim errichten und dies am liebsten in einem Bauverfahren durchziehen. Während für ein Windrad schon alle Formalitäten erfüllt und alle Genehmigungsgremien durchlaufen sind, ist für das andere ein nur 1000 Meter entfernter Althorst eines roten Milans im Wege und damit der angepeilte Standort zur Zeit nicht genehmigungsfähig. Der Vogel hat sich allerdings seit 2009 eine andere Brutstätte näher am Ort Hemmersheim ausgesucht. Nun muss das Bayerische Umweltministerium in München entscheiden, ob, wie in Brandenburg schon geschehen, ein seit  längerer Zeit verlassener Horst als nicht mehr vorhanden gewertet werden kann. Der Gemeinderat hat nun vorab im Vollzug des Raumordnungsgesetzes und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes in einer Stellungnahme zur 17. Änderung des Regionalplanes der Region 8- Westmittelfranken- und Fortschreibung des Teilkapitels Windkraft die bisherige Windkraftkonzentrationsfläche H5 als Windkraftvorranggebiet ausgewiesen.

Im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Lipprichhausen sollen alle neuausgebauten Schotterwege mit einer 3 Meter breiten Asphaltdecke versehen werden. Diese Maßnahme wird mit 50 % bezuschusst. Die TG Lipprichhausen hat nun einen Antrag bei der Gemeinde eingebracht, sich mit 60 % ( TG 40 %) am Eigenanteil der Kosten von ca. 38 - 40.000.- Euro zu beteiligen, wie dies auch in anderen Orten schon geschehen ist. Der Rat hat sein Einverständnis gegeben.

Über ein Beitrittsgesuch zur LAG Südlicher Steigerwald hatte der Gemeinderat zu beraten. Hier könnten Maßnahmen gefördert werden, welche nicht in der Dorferneurung bezuschusst werden. Der Beitrag je Einwohner wird mit 3.- Euro angegeben. Da man ohne die anderen VG-Gemeinden nicht im Alleingang eine Entscheidung treffen möchte, wurde dieses Anliegen  bis auf weiteres (Abschluss der Dorferneuerung) zurückgestellt.

Sitzung v. 04.09.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

Bauantrag zwecks Errichtung eines Wohnhauses  am Kappelfeld Nr. 4 , Fl. Nr. 807/17 in Gülchsheim. Hier soll ein neues Wohngebäude mit 2 Garagen, ohne Unterkellerung mit walmdachähnlicher Eindeckung errichtet werden. Der Bauantrag wurde einstimmig genehmigt.

Ein Naturlandhof in Gülchsheim möchte in eine schon bestehende Schleppergarage einen Schlacht- und Zerlegeraum mit integriertem Rev.- Schacht und Fettabscheider einrichten. Auch hierfür wurde die Genehmigung erteilt.

Genehmigt wurde auch die erneute Baugenehmigungsverlängerung für einen Schweinemaststall auf Fl. Nr. 380/1 in der Gemarkung Lipprichhausen.

Länger beraten wurde über die Vereinbarung mit der TG Gülchsheim III über weitere  Dorferneuerungsmaßnahmen in der oberen Dorfstraße ab Einmündung Kreisstraße bis zur Ortsgrenze Richtung Lipprichhausen. Das 405 Meter lange Straßenstück soll abgefräst und wo noch nicht geschehen, die Bordsteinabgrenzung neu mit Basaltsteinen versehen, im oberen Teilstück der Gehweg neu gepflastert und die Straße wieder neu geteert werden. Die Gemeinde hat bei 40% Eigenanteil für das laufende Kalederjahr 17357.- Euro und für das Jahr 2013 einen Betrag von 40416.- eingeplant. Dabei sind auch die Kosten für die Schadstoffuntersuchung des Aushubmateriales. Nicht alle Maßnahmen werden bezuschusst. Auch deshalb wird der östliche Rand- und Parkstreifen ab Abzweigung Rodheimerstraße  bis Ortsgrenze nur soweit als nötig ausgebessert und die maroden Wassereinlaufschächte erneuert. Die beiden hier gelegenen Baugrundstücke, welche sich in Privatbesitz befinden, werden bei dieser Gelegenheit voll  erschlossen.

Der Gemeinderat Hemmersheim wird beim Amt für Ländliche Entwicklung in Ansbach einen Antrag auf vorzeitige Bewilligung für die Dorferneuerungsmaßnahmen im Ortsteil Lipprichhausen stellen, so der einhellige Beschluss. Hier sind für die Schul und Seestraße, bis Auffahrt zur Kirche und Friedhof, 680.000.- und für den weiteren Ringschluss um das Seeareal herum bis wieder zum vorderen Sraßenteil 163.000.- Euro veranschlagt. Letztgenanntes Straßenstück war ursprünglich seitens der DLE nicht in die Dorferneuerung mit eingeplant. Auch wegen der erweiterten Bauleistung ist man bestrebt, möglichst kostenverträglich zu planen.  Spielplatzgestaltung und Reinigen des Dorfsee's ist allein Aufgabe der Gemeinde. 

Zur öffentlichen  Auslegung des Entwurfes zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt mit Begründung und Umweltbericht zum Sondergebiet Windkraftanlagen in der Gemarkung Hopferstadt wurde keine Stellungnahme abgegeben, da es die Belange der Gemeinde Hemmersheim und deren Ortsteile nicht direkt betrifft. Hier soll in der Nähe der bestehenden 2 Bolzhäuser Windräder ein Vorranggebiet von 41,7 ha für 4 bis 5 neuen WKA ausgewiesen werden, war zu hören.

Die neuen Besitzer des Wohngebäudes Hs. Nr. 35 in Pfahlenheim möchten eine kleine Grundfläche von 39 qm, welches sich zwischen ihrem Grundstück und dem Friedhof befindet, käuflich erwerben und damit ihren Garten erweitern. Der Gemeinderat hat dazu sein Einverständnis gegeben, mit der Auflage, dass dieser Grund nur so genutzt werden darf, dass er im Falle einer nötigen Friedhofsmauerreparatur begehbar bleibt und genutzt werden kann. Deswegen soll eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden.

Der Antrag einer Hemmersheimer Bürgerin, vor Fl. Nr 122 der Gemarkung Hemmersheim eine niedrige Hecke anzupflanzen, wurde aus Platzgründen abgelehnt. Dazu  wäre erst ein Landerwerb erforderlich.

Ein Grundbesitzer in Hemmersheim möchte südlich der Gartensstraße, hinter seinem Anwesen, auf Fl. Nr. 582, ein Wohngebäude errichten. Da diese Fläche nach der zur Zeit geltenden Satzung im Außenbereich liegt, ist ein solcher Bauantrag nicht genehmigunmgsfähig. Der Gemeinderat ist deshalb bemüht, nach § 4, Absatz 4 Nr. 3 des BauGB ( Wohnhausbau im Außenbereich) eine Abrundungssatzung zu erlassen. Die Kosten müssten vom Bauwerber übernommen werden.

Weitere Themen waren das Gräbenputzen und die dringend nötigen Ausbesserungen verschiedener Straßenschäden.

Sitzung v. 16.10.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

Der Gemeinderat Hemmersheim hatte über einen Bauantrag zwecks Umbau eines Teilabschnittes eines bestehenden Wohngebäudes und Umbau und Umnutzung eines bisherigen Stallgebäudes zu Wohnzwecken auf Flurnummer 9 in Lipprichhausen zu entscheiden. Nach  Einsichtnahme in die Baupläne wurde der Antrag einstimmig genehmigt. 

Mehrheitlich genehmigt wurde die erneute Vorlage eines Bauantrages, wo auf Fl. Nr. 4 in der der hinteren Gartenstraße in Hemmersheim ein Landwirtschaftliches Nebengebäude abgerissen und durch eine neue Landwirtschaftliche Lagerhalle mit Pultdach für Photovoltaiknutzung  ersetzt werden soll. Allerdings wird, sollte der Neubau exakt auf dem bisherigen Standort mit Grenzbebauung erfolgen, seitens der Bauaufsichtsbehörde ein Feuerschutzgiebel gefordert. Damit  der Neubau in fränkischer Bauart errichtet werden kann, hat sich der Bauwerber entschieden, den hier gültigen, gesetzlichen Grenzabstand einzuhalten.

Zwecks Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 hat der Gemeinderat Hemmersheim die 4 Kirchweihsonntage festgeschrieben. Diese finden 2013 in Gülchsheim am 15. September,   in Pfahlenheim am 27. Oktober, in Lipprichhausen 10. November und in Hemmersheim am 17. November statt. Über die  Festlegung der einzelnen Kirchweihtermine im Gemeindegebiet von Hemmersheim hat Bürgermeister Karl Ballmann die Gemeinderäte informiert. Demnach wird in Gülchsheim neuerdings immer am 3. Sonntag im September Kirchweih gefeiert, in Pfahlenheim an St. Ursula (21. Oktober) oder der erstfolgende Sonntag, in Lipprichhausen immer 1 einhalb Wochen vor Buss- und Bettag und in Hemmersheim immer am ersten Sonntag nach Martini  (11. November) und damit frühestens am 12. November.

Über einen Antrag auf Erwerb von Teilflächen von Fl. Nr. 595 in Gülchsheim musste beraten und Beschluss gefasst werden. Hier, an der oberen Dorfstraße Richtung Lipprichhausen, möchten die angrenzenden Grundeigentümer von der Gemeinde das Gelände ab ihren Grundstücken bis zur befestigten Parkstraße käuflich erwerben. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung gegeben. Die beiden zur Zeit noch nicht bebauten Bauplätze wurden im Zuge des derzeitigen restlichen Gehwegeausbaues in diesem Ortsteil bis zur neuen Grundstücksgrenze voll erschlossen. Über den Landerwerbpreis wurde im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung Beschluss gefasst.

Die Entziehung einer Teilfläche von Fl. Nr 227 in der Gemarkung Gülchsheim wurde   zurückgestellt. Hier im Bereich Loch/ Lerchenberg möchte man  zwecks kostensparender Bewirtschaftung ein WegeteilstücK zwischen 2 landwirtschaftlichen Flurstückslängen ein und derseben Grundbesitzer landwirtschaftlich mitnutzen dürfen.
Nach Einholung von Informationen hat Bürgermeister Ballman vorgeschlagen, den entsprechenden Wegestreifen auf Pachtbasismit jährlichem Kündigungsrechrt zu überlassen. Darüber muss nun in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

Bürgermeister Ballmann hat für die Dorferneuerungsmaßnahmen in Lipprichhausen eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und ALE in Ansbach unterzeichnet, in welcher der Kostenanteil der Gemeinde festgehalten ist. Demnach müssen im Jahre 2013 mit Ausgaben von 410.000.-  Euro und 2014 mit 11.900.- gerechnet werden.

Für den Kinderspielplatz in Pfahlenheim muss die Gemeinde 4280.- Euro ausgeben. Diese maßnahme wird mit 60 % bezuschusst. 

Sitzung v. 11.12.2012

eingestellt v. Ernst Veeh

  1. Bauantrag zwecks Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle mit Pultdach für Photovoltaikanlage auf Flurnummer 20 in der Ringstraße in Pfahlenheim hat dem Gemeinderat Hemmersheim zur Beschlussfassung vorgelegen. Im Vorfeld soll deshalb ein bestehender Geräteschuppen mit ca. 5 x 4 Metern abgerissen werden. Maße des neuen Gebäudes, (außer Winkel) :  9 Meter x ca 8, 50 Meter im Mittel. Traufenhöhe 4 Meter. Der Bauantrag wurde zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt weitergereicht.

In der Dezembersitzung wurde auch der Braugerstenpreis für das gemeindliche Pachtfeld festgeschrieben. Dieser beträgt, nach Einholung des Preises bei der Baywa, für das Wirtschaftsjahr 2012 Euro 21.- + 10, 7 % Mwst. = gleich 23, 25 Euro je dt (dezitonne).

Von der Leitung des gemeindlichen Kindergartens Hemmersheim wurden 3 Anträge eingereicht.

I.) Der veraltete PC sollte durch eine Neuanschaffung ersetzt werden. Hierzu wurde gleich ein Kostenangebot über 859,74 Euro mitgeliefert. Dem Antrag wurde stattgegeben. Nachdem der Kindergarten bis vor kurzem in kirchlicher Verantwortung war, soll nun ein Anschluss über den bereits vorhandenen Telefonanschluss der Gemeinde erfolgen. 

II.) Als Ersatz für einen alten Schrank im Büro soll eine neue Schrankwand eingebaut  werden. Laut mitgegebenem Kostenangebot 4004.- Euro, einschließlich Montage und MWst. zuzüglich 4% Frachtkosten,  = gleich 4164,16 Euro. Man möchte  aber erst noch ein 2. Angebot einholen, so die allgemeine Meinung. Beschluss zurückgestellt.

  1. Des weiteren wünscht man die Verlängerung der Mitgliedschaft beim Evangelischen Kita- Verband in Nürnberg, damit deren Leistungen, wie Fachberatung. ect. auch in Anspruch genommen werden können. Beitragskosten für Hemmersheim, 412,50 pro Jahr. Beschluss: Die Mitgliedschaft wird um ein weiteres Jahr verlängert. In diesem Jahr sollen die in Anspruch genommen Leistungen des Verbandes dokumentiert werden.

Aus Hemmersheim wurde ein Antrag eingereicht, im Bereich des Kindergartens ( 30 Km - Zone), wegen laufender Überschreitung dieser Begrenzung, eine Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren. Seitens der Anlieger wolle man sich mit 750.- Euro an der Anschaffung beteiligen. Hierzu hat Bürgermeister Karl Ballmann einige Kostenangebote verschiedener Fabrikate mit unterschiedlichen Funktionen und Bildern eingeholt. Preise von gut 2000.- bis knapp über 3000.- Euro. Für eine Testphase will man zunächst eine Anlage von der Kreisverkehrwacht ausleihen und danach eine Entscheidung fällen.

Über die Anschaffung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehren war man durchweg verschiedener Meinungen, von " Braucht man nicht" bis " Man sollte sich nicht ganz abseits stellen". Der Vorschlag des Gemeindeoberhauptes, für jede Wehr ein Gerät anzuschaffen, obwohl nach dessen Meinung mindesten 2 Geräte  erforderlich wären,  hat nicht die Zustimmung des Gremiums gefunden. Ein weiterer Vorschlag, 2 Geräte für die Wehr des federführenden Kommandanten anzuschaffen, wurde ebenfall mit großer Mehrheit abgelehnt, da die Feuerwehr selbst keine Geräte möchte. Damit war dieser Tagungspunkt abgehakt.  Die Kosten je Gerät würden sich bei gemeinsamer Anschaffung zwischen 450.- und 500.- Euro bewegen, war zu hören.

In Sachen Gebührenkalkulation für Wasser- und Abwasser für die Kalenderjahre 2013 und 2014 wurde folgender Beschluss gefasst.: Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 3,10 Euro. ( Kalkulation 3,08 Euro), der Wasserbezugspreis ( Kalkulation 1,73) wurde von 1,60  Euro auf 1,75 Euro angehoben. Die Grundgebühren bleiben unverändert bei 100.- Euro beim Abwasser und 26,75 Euro beim Frischwasser.