Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 13. Oktober 2015

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

 

Vorstellung des DSL Masterplanes

Herr Helmut Volpp von der Firma Lemka GmbH, Reichenschwand wird anwesend sein

Info Karl Ballmann: Ausschreibung gelaufen / Unterlagen bei Hr. Preininger - Öffnung am 14.10. (vier Angebote) - Sichtung in nächster Sitzung / Glasfaser in jeden Verteilerkasten --> Ziel: Glasfaser in jeden Haushalt.
Hr. Volpp stellt Masterplan vor (von VG bereits beschlossen) / Abgrenzung zw. Ausschreibung (=Teil-Glasfaserausbau - bis Verteiler) und Masterplan (=Ersatz der Kupfertechnik zum Hausanschuss durch Glasfaser / rd. 3500€ pro Haushalt) beachten.
Masterplan gibt Leitlinie bzw. zeigt Gesamtplan und soll bei zukünftigen Baumaßnahmen berücksichtigt werden. "Puzzle" wodurch das Kupferkabel nach und nach durch Glasfaser ersetzt wird. Grundlage ist u. A. Leerrohratlas der Bundesnetzagentur.
Masterplan legt "Zentrale", Straßenverteiler, Hauptkabeltrassen und weitere Punkte zur Netz-Infrastruktur fest. Zum Masterplan gibt es eine Viewer-Freeware (Kugis-Viewer / DXF-Expert möglich). Daten gehören der Gemeinde. Kommune kann Netz vermieten (sollte nicht verkaufen). Software / Plan erlaubt Bestimmung von Materialbedarf und Kosten bezogen auf jeweiliges "Teilvorhaben".
Leerrohr ist für Zukunft - aber nicht für aktuellen Anschluss.
Fa. Lemka erstellt Plan und stellt uns wieder vor (VG muss Auftrag auslösen).

 

 

77

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlußgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.

Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

9 : 0

 

Kindergarten

Neugestaltung des Außenbereiches

- Verdunkelungsrollo für Grippe (Angebot 800€ für alle Fenster)
- 6 Außenlampen aus Edelstahl 95€/Stck -> LED Lampen suchen!
- Verlegung des Eingangs / Pflasterweg: Weg nach Plan umsetzten / Zufahrt durch aushängbares Zaunelement ggf. im Nachgang

 

 

78

Dienstbarkeitsbestellung zugunsten der Fernwasserversorgung Franken

Der Neubau der Fernwasserleitung von Rodheim nach Gülchsheim erfolgt über das gemeindliche Fl. Nr. 2089, Gemarkung Gülchsheim. Diese Fläche ist eine Ausgleisfläche der Flurbereinigung und mit Obstbäumen bepflanzt. Um die Obstbäume nicht zu beschädigen ist es notwendig die Wasserleitung statt den üblichen 3 m Straßenabstand (keine Dienstbarkeit erforderlich) auf 2 m Straßenabstand zu verringern.

Für die Dienstbarkeit bekommt die Gemeinde eine Entschädigung von 1,60 € / m².

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015:

Der Vereinbarung wird zugestimmt.

 

9 : 0

79

Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hemmersheim und der Fernwasserversorgung Franken zur Erstellung von Reptilien-Habitaten auf einem gemeindlichen Grundstück

Die Fernwasser muss für ihre Baumaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz eine Ausgleichsmaßnahme schaffen. Es ist vorgesehen auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 2171/1, Gemarkung Gülchsheim eine Ausgleichsmaßnahme vorzunehmen. Die Fläche befindet sich unterhalb der Kläranlage und ist bereits eine Ausgleichsfläche vom Flurneuordnungsverfahren. Auf der Fläche soll ein Reptilien-Habitat geschaffen werden (es werden Steine und Wurzelstöcke aufgebracht). Somit wird dieses Grundstück als Ausgleichsfläche aufgewertet und es bedarf keiner Pflege.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015:

Der Vereinbarung wird zugestimmt.

 

9 : 0

 

80

Neuverpachtung der gemeindlichen Grundstücke in Lipprichhausen und Pfahlenheim

Festsetzung von bestimmten Vorgaben?

  1. Umstellung der Pacht auf €/Fläche anstelle DZ Braugerste/Fläche

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit- zung am 13. Oktober 2015:

Die Umstellung auf €/Fläche soll bei neuen Pachtverträgen vorge nommen werden.

  1. Vorgaben zur Zulassung von Pächtern

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit zung am 13. Oktober 2015:

Als Pächter werden nur Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsteiles zugelassen. Bei keinem Gebot ist auch ein weiterer Personenkreis zulässig.

 

 

 

 

 

8 : 1

 

 

 

9 : 0