Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 04.08.2020

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

13

Fortführung des Managements der Kommunalen Allianz A7 Franken West

 

Seit September 2013 wurde die Kommunale Allianz A7 Franken West durch einen Umsetzungsbegleiter unterstützt. Zunächst erfolgte die Umsetzungsbegleitung gemeinsam mit der Kommunalen Allianz Aurach Zenn, ab 2017 führte man diese eigenständig fort.

Insgesamt sind in dem Zeitraum von 7 Jahren ca. 320.000 € an Kosten für die Umsetzungsbegleitung angefallen. Hierfür erhielten die Kommunen eine Förderung über das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken in Höhe von ca. 240.000 €.

Die Förderung für das Management der Kommunalen Allianz A7 Franken West läuft zum 31.08.2020 aus.

Mit der erfolgreichen Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts im letzten Jahr sind die Grundlagen für die Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen worden.

Über das ALE kann erneut eine Förderung für das Management der Kommunalen Allianz A7 Franken West beantragt werden. Es ist ein Förderzeitraum von fünf Jahren und ein Stundenumfang von bis zu 30 Wochenstunden vorgesehen. Der Fördersatz liegt bei 75% der Gesamtkosten.

Die Gesamtkosten für das Allianzmanagement in den kommenden fünf Jahren belaufen sich auf 310.000 €. Es wird mit einer Förderung von 232.000 € über das ALE gerechnet. Der Eigenanteil der Gemeinde Hemmersheim beträgt 2.500 €.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2020:

Eine Fortführung des Managements der Kommunalen Allianz A7 Franken West und der Übernahme des Eigenanteils wird zugestimmt.

9 : 0

14

Bauantrag

Verkaufsraum im Rahmen der Direktvermarktung

Fl. Nr. 39/2, Gemarkung Pfahlenheim

 

Gemeindliche Belange werden nicht berührt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2020:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

9 : 0

15

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Abbruch des Stalles

Fl.Nr. 20, Gemarkung Hemmersheim

Der Antrag auf Erlaubnis lag bereits in der Sitzung am 23.06.2020 vor.

Das Bruchsteingebäude ist ein dominantes Gebäude in der Ortsmitte. Die freigewordene Fläche soll mit einer Begrünung belegt werden.

In dem neu eingereichten Antrag soll die Fläche nicht versiegelt, sondern begrünt werden. Es werden der Grenze entlang Büsche gepflanzt, ähnliche Sorten wie auch von der Gemeinde, im Rahmen der Dorferneuerung. Im Inneren mehrere halbhohe Bäume, ansonsten Gras.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2020:

Dem Abbruch wird zugestimmt.

8 : 1

 

Bekanntgabe

Bauantrag im Baugebiet „Am Sportplatz“ in Gülchsheim

Von Stefan und Martina Hirsch wurde auf ihrem im Baugebiet neu erworbenen Bauplatz der Bauantrag für ein eingeschossiges Wohnhaus eingereicht. Er entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im Freistellungsverfahren wurde die Genehmigung erteilt.

 

16

Festlegung von Hausnummern und Straßen in den Baugebieten in Pfahlenheim, Gülchsheim und Hemmersheim

  1. Pfahlenheim

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes:

Vergabe eines Straßennamens im Baugebietes „Entlang des Mühlbaches“ im Ortsteil Pfahlenheim

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Entlang des Mühlbaches“ im Ortsteil Pfahlenheim wird die Festlegung eines Straßennamens erforderlich. Erschlossen werden 8 Bauplätze auf folgenden Flurstücken: 980 (Teilbereich), 980/2 und 980/6, 980/7 und 980/8.

Der Sinn und Zweck der Straßenbenennung und Hausnummerierung liegt in erster Linie darin, das Auffinden der entsprechenden Anwesen zu erleichtern (Ordnungsfunktion). Artikel 52, Abs. 1 BayStrWG bestimmt, dass die Gemeinden des öffentlichen Straße Namen geben können und dass sie Namensschilder anbringen können. Die Namen der öffentlichen Straßen und Plätze müssen die sichere Orientierung ohne Gefahr von Verwechslungen ermöglichen. Soweit Straßen und Plätze neu zu benennen sind, sollten die Gemeinden die Verwendung von Flurnamen prüfen. Bodenständige alte Flurnamen eignen sich wegen des örtlichen geschichtlichen Bezuges vorzüglich für die Benennung.

Der Flurname im vorgenannten Bereich lautet „In den Weinbergen“.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit- zung am 04. August 2020:

 

Die Hausnummerierung beginnt bei Einfahrt in Baugebiet links mit ungeraden Zahl 1 „In den Weinbergen“ und rechts mit der geraden Zahl 2 „In den Weinbergen“.

  1. Gülchsheim

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes:

Vergabe eines Straßennamens im Baugebietes „Am Sportplatz“ im Ortsteil Gülchsheim

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Sportplatz“ im Ortsteil Gülchsheim wird die Festlegung eines Straßennamens erforderlich. Erschlossen werden 8 Bauplätze auf folgenden Flurstücken: 815 (Planstraße A) sowie 819 und 820 (8 Bauplätze und Planstraße B). Außerdem entsteht ein weiterer Bauplatz an der Straße Am Sportplatz.

Der Sinn und Zweck der Straßenbenennung und Hausnummerierung liegt in erster Linie darin, das Auffinden der entsprechenden Anwesen zu erleichtern (Ordnungsfunktion). Artikel 52, Abs. 1 BayStrWG bestimmt, dass die Gemeinden des öffentlichen Straße Namen geben können und dass sie Namensschilder anbringen können. Die Namen der öffentlichen Straßen und Plätze müssen die sichere Orientierung ohne Gefahr von Verwechslungen ermöglichen. Soweit Straßen und Plätze neu zu benennen sind, sollten die Gemeinden die Verwendung von Flurnamen prüfen. Bodenständige alte Flurnamen eignen sich wegen des örtlichen geschichtlichen Bezuges vorzüglich für die Benennung.

Der Flurname im vorgenannten Bereich lautet „Dietrichsweide“.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sit- zung am 04. August 2020:

 

Die Hausnummerierung beginnt bei Einfahrt in Baugebiet links mit ungeraden Zahl 1 „Dietrichsweide“ und rechts mit der geraden Zahl 2 „Dietrichsweide“. Der eine Bauplatz an der Rodheimer Straße erhält die Hausnummer „Am Sportplatz“ 80.

9 : 0

9 : 0

17

Wasserrechtsantrag im Baugebiet Seelein Hemmersheim BA II und BA III

Vom Wasserwirtschaftsamt wird eine Oberflächenwasserrückhaltung aller versiegelten Flächen verlangt. Die Wasserrückhaltung der Straßenfläche soll in Rigolen erfolgen. Dazu ist es notwendig 42 m³ aufnehmen zu können, die dann gedrosselt wieder ablaufen. Die Wasserrückhaltung der bebauten Bauplätze soll den Bauplatzerwerbern zur Pflicht gemacht werden. Pro Bauplatz werden 250 m² als versiegelte Fläche angerechnet. Dieses erfordert ein Rückhaltevolumen von 3,5 m³.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2020:

Pro Bauplatzerwerber werden somit 3,5 m³ Zisterne vorgeschrieben, welches gedrosselt wieder komplett ablaufen kann. Will der Bauwerber z. B. 10 m³ Zisterne selber nutzen ist eine Zisternengröße von 13,5 m³ erforderlich. In diesem Fall müssen die 3,5 m³ mit einer Schwimmdrossel gedrosselt ablaufen. Der Bauplatzerwerber bekommt dafür beim Kaufvertrag einen Nachlass von 1.500,- €. Die Fertigstellung der Zisterne muss bis zum Bezug des Hauses erfolgt sein.

Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb selbst verantwortlich.

9 : 0

18

Ausschreibung von Flurwegesanierungen in den Gemarkungen Lipprichhausen, Pfahlenheim und Hemmersheim

Von einer Baufirma lag bereits ein Angebot über diese Sanierungsarbeiten vor. Der Preis betrug über 170.000,- €. Bei dieser Bausumme ist eine beschränkte Ausschreibung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Bauamt der VG wäre Herr Scheider bereit zusammen mit einer Sanierung der Gemeinde Markt Nordheim die Ausschreibung durchzuführen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 04. August 2020:

 

Das Bauamt, Herr Scheider soll die Ausschreibung durchführen.

9 : 0