Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 20. Februar 2024

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

148

Vorstellung der Entwürfe Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

BG „Entlang des Mühlbaches“ in Pfahlenheim durch Architektin Frau Daniela Rupsch

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und Aufstellung des Bebau-ungsplans Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ 4. Änderung

- Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanungen

- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1. Anlass der Planung

 

Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung wird die östliche Erweiterung des Wohnbaugebietes Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ in Pfahlenheim ein-geleitet. Alle Bauplätze in Pfahlenheim sind bereits verkauft und bebaut. Da die Gemeinde Hemmersheim auch zukünftig weiteren Bauwilligen Bauflä-chen anbieten möchte, hat sie zwischenzeitlich die angrenzende Teilfläche Fl. Nr. 980/21 erworben. Das Gebiet liegt derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB und ist vollständig ausgeräumt und landwirtschaftlich ge-nutzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wohngebäuden auf der Erweiterungsfläche kann nur durch die vorliegende Bauleitplanung erreicht werden. Festsetzungsänderungen im Bestandsbereich sind nicht vorgese-hen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „Entlang des Mühl-baches“ 4. Änderung zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach BauNVO auf dem Grundstück Fl. Nr. 980/21 der Gemarkung Pfahlen-heim mit einer Erweiterungsfläche von 1,1 ha aufzustellen. Mit Beschluss vom 12.09.2023 wurde das Verfahren gem. § 13b BauGB in ein Regelver-fahren nach BauGB übergeleitet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Parallelverfahren der Flä-chennutzungsplan der Gemeinde Hemmersheim angepasst werden.

2. Umweltprüfung und –bericht mit Eingriffs- und Ausgleichsrege-lung / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung:

 

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, die dann in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen.

Für den Bebauungsplan „Entlang des Mühlbaches“ sowie die Flächennut-zungsplanänderung ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie wird ebenfalls öffentlich mit ausgelegt. Die Gemeinde Hemmersheim hat am 01.04.2021 den Diplombiologen Heinrich Bei-gel mit der Durchführung der notwendigen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Die saP liegt bereits mit Stand Oktober 2022 vor.

3. Übergeordnete Planung

 

Im Flächennutzungsplan ist die neu beplante Fläche als landwirtschaftliche Fläche deklariert. Die geplante Baufläche wurden in der letzten Änderung des Flächennutzungsplanes zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückgeführt und muss jetzt wieder als geplantes Baugebiet überplant werden.

Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren geändert.

4. Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 24.08.2021 ge-fasst. Zudem hat der Gemeinderat Hemmersheim in seiner öffentlichen Sit-zung am 12.09.2023 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. In gleicher Sitzung am 12.09.2023 hat der Ge-meinderat beschlossen, dem neuen Geltungsbereich zuzustimmen und das Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Entlang des Mühl-baches“ ins Regelverfahren überzuleiten. Diese beiden Beschlüsse sind im Zuge der Billigung und Auslegung noch bekannt zu machen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörigen örtlichen Bau-vorschriften sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans werden dem Gemeinderat in der Sitzung am 20.02.2024 vorgestellt. Nach Abstimmung der Planwerke mit eventuellen Änderungswünschen und Anre-gungen kann eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wer-den. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 20. Februar 2024:

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden den vorgestellten Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans sowie den zugehörigen örtlichen Bau-vorschriften zu zustimmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage in der Gemeindekanzlei der Gemeinde Hemmersheim und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim sowie online auf www.hemmersheim.de mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

 

 

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden den vorgestellten Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemmersheim zu zustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage in der

Gemeindekanzlei der Gemeinde Hemmersheim und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim sowie online auf www.hemmersheim.de durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

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