Seit einiger Zeit verfügt die Gemeinde Hemmersheim am See in Lipprichhausen über einen Wasserspielplatz.

 

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Hier wurde bewusst auf die üblichen Spielplatzgeräte wie Schaukel, Wippe etc. verzichtet, da diese auf Spielplätzen sowohl in den anderen Ortsteilen, als auch in benachbarten Orten vorhanden sind. Statt dessen wurden die Vorzüge des Sees genutzt und direkt am nördlichen Einlauf eine Spielfläche mit Kiesstrand (runder Elster Kies) angelegt. Die Besucher erwartet nicht nur eine Fähre, mit der über den See ans andere Ufer geschippert werden kann, sondern noch weitere Wasserspielgeräte wie Archimedes Schraube, Schöpfrad und Sperrwerk.

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Gerade bei hohen Temperaturen können sich die Erwachsenen während der Aufsicht auf die Kinder auf der schattigen halbrunden Bank entspannen oder auf speziellen Baumelbänken nicht nur die Beine baumeln lassen. Die Kinder können unterdessen ungestört planschen.

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Georg Hahn, Bürgermeister im Jahr 1945, schildert ausführlich die letzten Kriegstage in Lipprichhausen. Das pdf Dokument vom April 1945 war ursprünglich in Sütterlin Schrift verfasst, wurde 1995 von Maria Endreß, Gollhofen mit der Schreibmaschine abgeschrieben. Der sehr ausführliche Bericht hat 110MB und dauert im Download eine Weile.

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Auszugsweise aus: Dr. Stefanie Berg-Hobohm, Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, Entdeckungen in Lipprichhausen in Mittelfranken

Anlässlich des Erhebungsbogens für die Dorferneuerung konnte die Frühgeschichte des Dorfes an dem bisher unbekannten Turmhügel und einem zu vermutenden Wasserburgstall durch Archivstudium und Begehung von Dr. Gerhard Ongyerth und Dr. Stefanie Berg-Hobohm festgemacht werden.

 In Lipprichhausen befindet sich ein Turmhügel am Rand der Talmulde in unmittelbarer Nähe zu den ältesten Höfen und zur Kirche. Reste eines Grabens oder Walles scheinen nicht erkennbar zu sein. Der Leitenbach verzweigt sich in der Nähe des Turmhügels und führte noch zum Zeitpunkt des Extraditionsplans von 1834 unmittelbar an ihm vorbei. Die Größe des durch den Leitenbach umfassten Geländes lässt jedoch vermuten, dass zum Ende des 11. Jahrhunderts hin eine Wasserburg errichtet wurde. In diesem Zusammenhang stand wahrscheinlich auch erst die Verlegung des Leitenbaches und die Anlage des Sees. In der Pfarrchronik befindet sich der Hinweis auf ein „Wasserschlösslein“, das 1387 Ritter Heinrich von Seinsheim neben weiteren Gütern und dem See in Lipprichhausen an Herold von Ryn verkaufte. Nur ein Vierteljahrhundert später wird von einem Burgstall berichtet, d.h. zu Beginn des 15. Jahrhunderts muss die Wasserburg bereits wüst gefallen sein.

Auf dem Extraditionsplan von 1834 tritt eine in der Talmulde gelegene und damit das Zentrum des Dorfes bildende, unbebaute, 120 x 80 m große, etwa sechseckige Fläche hervor, die vom Leitenbach umflossen wird.

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Den südwestlichen Abschluss der Fläche markiert ein bis auf den heutigen Tag vorhandener, durch den genannten Bach gespeister Weiher. Der Turmhügel befindet sich am nördlichsten Rand und besitzt einen geschätzten Durchmesser von 12 m und eine Höhe von 1,5 m.

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Turmhügel, ebenerdige Ansitze und Burgställe wurden durch den niederen Adel errichtet. Auf den künstlich aufgeworfenen Hügeln erbaute man Wohntürme aus Holz oder Stein. Archäologisch ist auch mehrfach ein Ausbau des Holzturmes in Stein zu beobachten gewesen. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Grundherrn und des Gesindes werden sich in der direkten Umgebung des Wohnturmes befunden haben. In der Regel wurde sowohl der Wohnturm als auch die Vorburg mit Wall und Graben umgeben.

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Auf obigem Bild sind die Reste des nördlichen Wassergrabens um den Turmhügel herum noch zu erkennen.

Radiziertes Gemeindenutzungsrecht

In Lipprichhausen wird in gewissen Abständen Gemeindeholz unter sogenannten „Rechtlern“ verlost. Rechtler sind die Eigentümer der Grundstücke, deren Hausnummern im Verlosungssäckchen enthalten sind. (Derzeit 18 Hausnummern).

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Bei der Verlosung werden bestimmte Holzabschnitte zu Losen zusammengefasst und dann wird, im Beisein aller Rechtler, eine Hausnummer aus einem alten Leinensäckchen vom Ortsteilbeauftragten gezogen. Der Eigentümer des gezogenen Anwesens kann dann das Holz aus diesem Abschnitt verwerten.

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Das Leinensäckchen trägt auf der einen Seite die Jahreszahl 1817 und auf der anderen Seite die Buchstaben GGS. Die Bedeutung dieser Inschrift ist unbekannt.

 

Laut Auskunft des zuständigen Grundbuchamtes handelt es sich um ein radiziertes Gemeinderecht. Das bedeutet, daß das Recht am Grundstück hängt und nicht am Eigentümer. Beim Verkauf des Grundstückes bleibt das Recht beim Grundstück.

Ein Verbleib beim Verkäufer wäre nur mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer möglich, der die Gemeinde aber ausdrücklich zustimmen müßte.

Die Rechte sind im Grundbuch eingetragen, obwohl hier normalerweise nur Privatrechte festgehalten sind. Die Eintragung im Grundbuch allein beweist jedoch nicht, das ein Recht privatrechtlicher Natur ist, weil bei Anlage des bayrischen Grundbuches Gemeinderechte, die im Grundsteuerkataster bei dem berechtigen Anwesen vorgetragen waren, ohne Untersuchung auf ihre Rechtsnatur in den Titel des Grundbuchblatts übernommen wurden.(61.GBO §§9,54;Bayer.Gemeindeordnung v. 25.1. 1952 Art.68 Abs. 1.)

Will jemand heute ein solches Recht ins Grundbuch eintragen lassen, so muss er den Bestand des Rechts und seine privatrechtliche Natur durch beweissichere Unterlagen nachweisen.(§ 29 GBO) Das einmal vergebene Recht erlischt, wenn es eine Zeit lang nicht ausgeübt wurde. Mit anderen Worten: Der Antragsteller muss belegen, daß das Recht ohne Unterbrechung ausgeübt wurde und er muß den Ursprung des Rechts belegen können.

Gerade dies ist im Falle Lipprichhausen sehr schwierig. Die Aufzeichnungen im Grundbuchamt gehen nur bis 1909 zurück und allein das Säckchen mit den Losen trägt ja schon die Jahreszahl 1817. Wir werden versuchen, den Ursprung zu eruieren, allerdings dauern die Nachforschungen noch an. Für ergänzende Hinweise sind wir dankbar.

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Von Generation zu Generation wurde dieses Lipprichhäuser Zauberbuch weitergegeben. Es enthält über 200 Heilsprüche, Rezepte, Zauberformeln, die im bäuerlichen Umfeld des frühen 18. Jahrhunderts angewendet wurden.

Darunter auch die berühmte Sator-Arepo Formel, die vor jeglichem Unheil schützen soll. pb220007 Der Spruch Nr. 63 über der Formel lautet: Feuer zu löschen ohne Wasser. Schreibe folgende Buchstaben auf jede Seite eines Tellers und wirf ihn in das Feuer, sogleich wird es gedultig auslöschen

 

1980 hat jemand einen Teil des Buches in eine heute leichter lesbare Schrift transkribiert. Hier ein kleiner Auszug:

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Wer einmal in das Buch schauen möchte, dem bieten wir hier die Möglichkeit einen Auszug als pdf herunter zu laden.download button