Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 24. Februar 2015

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Gemeinderat Bernd Dehner

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

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Hochwasserschutz Hemmersheim

Erläuterung der weiteren Vorgehensweise

Es liegt eine Studie des Wasserwirtschaftsamt aus dem Jahre 2012 vor. Mit einem Damm und einer Mauer würde ein 100jähriges Hochwasserereignis abgesichert werden. Die Kosten würden ca. 800.000,- EUR betragen. 50 % der Kosten würde der Freistaat Bayern übernehmen. Damit das Wasserwirtschaftsamt (WWA) zu weiteren Planungen bereit ist verlangt es einen Beschluss des Gemeinderates.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Die Gemeinde Hemmersheim hat weiterhin an Hochwasserschutz Interesse. Voraussetzung ist, es ergibt sich für die Gemeinde und Bürger eine einvernehmliche Lösung, die finanziell tragbar ist.

 

8 : 0

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Möglichkeiten der Ertüchtigung der Kläranlage Hemmersheim

Beauftragung des Ingenieurbüros

Im Jahre 2016 läuft die Genehmigung der Kläranlage Hemmersheim aus. Bei unseren drei Nachbargemeinden Oberickelsheim, Gollhofen,

Simmershofen laufen ebenfalls die Genehmigungen aus bzw. sind schon ausgelaufen. Hier gibt es Überlegungen eine Studie zu erstellen und eine gemeinsame Kläranlage nach Hemmersheim zu bauen. Nach Rücksprache mit dem WWA bestehen auch Möglichkeiten die Kläranlage Hemmersheim nachzurüsten. Dazu ist es notwendig als erstes ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Dem Ingenieurbüro Plan 2o in Giebelstadt soll der Auftrag erteilt werden in Zusammenarbeit mit dem WWA Ansbach, verschiedene Varianten der Nachrüstung auszuarbeiten.

 

8 : 0

 

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung (EBS)

Die zum 29.11.1983 in Kraft getretene Erschließungsbeitragssatzung entspricht nicht mehr in allen Bereichen den gesetzlichen Anforderungen. Folgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen werden erforderlich:

  • Klarstellung der Beitragsfähigkeit und er Abgrenzung bei Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 V.)

  • Klarstellung der Beitragsfähigkeit von Immissionsschutzanlagen mit der Möglichkeit von satzungsbezogenen Einzelfallregelungen (§ 2 Abs. 1 VI. und § 9)

  • Definition des Abrechnungsgebietes (§ 5)

  • Aufnahme der Kann-Bestimmung für Vorausleistungen anstelle der Muss-Regelung (§ 9)

  • Aufnahme der Möglichkeit von Beitragsablösungen (§ 11)

Insbesondere wegen der fehlenden Ablösebestimmungen wurde die Satzung i.R. der überörtlichen Rechnungsprüfung beanstandet.

Der vorgelegte Satzungsentwurf entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungserfordernisse.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Nach ergänzender Erläuterung und kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

 

8 : 0

 

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Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet

Vereinbarung über die Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Abstimmung von Planungen beim Breitbandausbau der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

In gemeinsamer Abstimmung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Beratungsfirma Dr. Först Consult, Würzburg, am 14.08.2014 mit den Unterstützungs- und Beratungsleistungen beauftragt.

Im Rahmen verschiedener vorausgegangener Abklärungen und Abstimmungen wurde deutlich, die gemeindebezogenen Planungen zum Ausbau des Breitbandnetzes zur Erlangung von weiteren wirtschaftlichen Vorteilen aufeinander abzustimmen.

Hierzu und als Nachweis und Bestätigung der interkommunalen Zusammenarbeit bietet sich an, eine einfache Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit für diese Zwecke einzurichten. Dadurch wird u.a. auch der Nachweis für die in Aussicht gestellte Erhöhung des Förderhöchstbetrages erbracht.

Ein Vereinbarungsentwurf wird seitens der Verwaltung jeder Mitgliedsgemeinde vorgelegt mit der Bitte um entsprechende zustimmende Beschlussfassung.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Nach ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf zuzustimmen.

Der Vereinbarungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

 

8 : 0

 

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Tekturplanung – Neubau von zwei Windenergieanlagen in

Hemmersheim

Verschiebung des Standortes der WEA 2 um 12 Meter in östlicher Richtung

Vom Windradhersteller Vestas wird verlangt den Standort 12 m in östlicher Richtung zu verschieben, damit der Baukran entlang des Flurweges ausgelegt werden kann. Der Kranstell- und Montageplatz wäre vom Flurweg aus gesehen dann komplett vor dem Windrad. Bei der ursprünglichen Planung war gedacht wertvolles Ackerland zu sparen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Der Tekturplanung wird zugestimmt.

 

8 : 0

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Dorferneuerung Hemmersheim

In der Kreisstraße NEA 47 will der Landkreis nach Ostern mit den Bauarbeiten beginnen. Auch von der Vorstandschaft Dorferneuerung wurde der Ausbauplan bereits beschlossen und mit den Anliegern abgestimmt. In diesem Teilstück befinden sich 3 Straßenlampen, die nicht mehr zeitgemäß und mit altem Quecksilberleuchtmittel bestückt sind.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Der Vorsitzende wird beauftragt Angebote von 3 Lampen von Typen, die bereits in der Dorfstraße in Hemmersheim bereits vorhanden sind, einzuholen.

 

8 : 0

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Reisiglagerplatz auf unserer Deponie

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 29.12.2011 ist ein Ablagern von Reisig unter bestimmten Auflagen möglich.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 24. Februar 2015:

Eine Fuhre Reisig auf einen landwirtschaftlichen Hänger bis 8 t kostet 10,00 EUR.

 

8 : 0