Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 07. November 2017

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

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1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

 

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

168

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  • Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gülchsheim

 

Bereits seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Hemmersheim Planungen die Flächen der ehemaligen Sportplätze sinnvoll zu nutzen und hat bereits erste Vorarbeiten als Entscheidungsgrundlage beauftragt.

Nachdem in Gülchsheim kaum noch Bauplätze zur Verfügung stehen und aktuell eine Nachfrage nach einem Bauplatz vorliegt, sollen nun im Rahmen des Bebauungsplanes entsprechende Bauplätze geschaffen werden.

Da es sich bei dem Gebiet derzeit im Flächen im Außenbereich im Sinn des § 35 BauGB handelt, kann die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wohngebäuden nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden.

Möglicherweise kann hier das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet werden. Dies muss jedoch noch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, der Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Flächen der ehemaligen Sportplätze, zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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169

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2016

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Im Jahr 2016 musste der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 9.530,04 Euro entnommen werden.

Zum 31.12.2016 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage 240.751,44 Euro.

der Schuldenstand 140.300,00 Euro.

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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170

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Landenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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171

Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen von 3 Sitzbänken und 1 Anschlagtafel in Hemmersheim

Die Sitzbänke und die Anschlagtafel werden von der Dorfgemeinschaft Hemmersheim von dem Gewinn der 1100 Jahr Feier am 14. September 2014 gesponsert. Die Gemeinde Hemmersheim genehmigt die Plätze zum Aufstellen und übernimmt die späteren Unterhaltskosten.

Die Plätze der Bänke befinden sich an der Kastanie gegenüber der Evang. Kirche, in der alten Poststraße (Brückleinsberg) und am Kirchhofweg. Die Anschlagtafel wird am Riesenberg aufgestellt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Dem Aufstellen und der späten Unterhaltslast wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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172

Auflösung der Reichnisse mit der kath. Kirchengemeinde Hemmersheim und der erzbischöflichen Finanzkammer Bamberg

 

Die kath. Kirchengemeinde Hemmersheim erhält eine jährliche Zahlung in Höhe von 56,24 Euro für ein Reichnis. Der Grund des Reichnisses ist in der Verwaltung nicht bekannt, da diese Reichnisse in der Regel seit den Jahren nach 1920 gezahlt werden.

Die erzbischöfliche Finanzkammer Bamberg erhält eine jährliche Zahlung in Höhe von 12,78 Euro. Diese Zahlung ist für die Weihnachtsmesse. Ob hier ein Reichnis vorliegt, kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht abschließend geprüft werden.

Eine Ablöse von Reichnissen ist nur bei Zustimmung des Kirchenvorstandes der kath. Kirchengemeinde und Genehmigung durch das Erzbistum Bamberg möglich.

In der Regel können Reichnisse dauerhaft abgelöst werden, wenn der Betrag für die nächsten 20 Jahre hochgerechnet wird.

Für die kath. Kirchengemeinde Hemmersheim würde sich eine Ablösesumme von 1.125,00 € und für die erzbischöfliche Finanzkammer Bamberg in Höhe von 256,00 € errechnen.

Zur Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, bei der kath. Kirchengemeinde die Ablöse der Reichnisse mit einem Pauschalbetrag in Höhe einer 20jährigen Zahlung zu beantragen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat Hemmersheim

  • bei der kath. Kirchengemeinde Hemmersheim die dauerhafte Ablöse des Reichnisses mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.125,00 Euro und

  • bei der erzbischöflichen Finanzkammer Bamberg die dauerhafte Ablöse des Reichnisses mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 256,00 Euro zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auflösung der Reichnisse mit der evang.-luth. Kirchengemeinde Hemmersheim und der evang.-luth. Kirchengemeinde Pfahlenheim

Die evang.-luth. Kirchengemeinde Hemmersheim erhält eine jährliche Zahlung in Höhe von 35,79 Euro für ein Reichnis. Der Grund des Reichnisses ist in der Verwaltung nicht bekannt, da diese Reichnisse in der Regel seit den Jahren nach 1920 gezahlt werden.

Die evang.-luth. Kirchengemeinde Pfahlenheim erhält eine jährliche Zahlung in Höhe von 127,82 Euro für ein Reichnis. Dieses Reichnis wird für die Kirchendienerwohnung, Korn und Dinkel als Läutgarbe und das Weihnachtssinggeld gezahlt.

Eine Ablöse von Reichnissen ist nur bei Zustimmung des Kirchenvorstandes der evang.-luth. Kirchengemeinden und Genehmigung durch die evang.-luth. Landeskirche möglich.

In der Regel können Reichnisse dauerhaft abgelöst werden, wenn der Betrag für die nächsten 20 Jahre hochgerechnet wird.

Für die evang.-luth. Kirchengemeinde Hemmersheim würde sich eine Ablösesumme von 716,00 € und für die evang.-luth. Kirchengemeinde Pfahlenheim in Höhe von 2.557,00 € errechnen.

Zur Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, bei den evang.-luth. Kirchengemeinden die Ablöse der Reichnisse mit einem Pauschalbetrag in Höhe einer 20jährigen Zahlung zu beantragen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 07. November 2017:

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat Hemmersheim

  • bei der evang.-luth. Kirchengemeinde Hemmersheim die dauerhafte Ablöse des Reichnisses mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 716,00 Euro und

  • bei der evang.-luth. Kirchengemeinde Pfahlenheim die dauerhafte Ablöse des Reichnisses mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 2.557,00 Euro zu beantragen.

 

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