Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 19. Dezember 2017

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Axel Brand

Entschuldigt:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

 

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

174

Bebauungsplan „Am Sportplatz“ in Gülchsheim

Vorstellung und Billigung des ersten Entwurfes

Der durch das Planungsbüro Plan 2O erarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ in Gülchsheim wird durch Herrn Bauer vorgestellt.

Insgesamt können auf einer Fläche von ca. 10.300 m² ca. 11 Bauplätze entstehen. Der genaue Zuschnitt der Bauplätze ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Straße „Am Sportplatz“ und über die Hauptstraße, da der bestehende Feldweg, der die beiden Straßen verbindet im Rahmen der Baugebietsausweisung ausgebaut werden soll. Die Bauplätze werden dann über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen.

Um die Wasserversorgung des Gebietes als Ringleitung ausbauen zu können, muss der Damm im Osten des Baugebietes mit der Leitung gequert werden. Die Leitung kann dazu entweder durch den Damm gebaut werden, oder der Damm wird an dieser Stelle unterbrochen. Um die Möglichkeit zu haben mögliche Reparaturmaßnahmen an der Leitung durchzuführen, sollte der Bereich der Leitung und ein gewisser Schutzstreifen im Eigentum der Gemeinde bleiben oder zumindest dinglich gesichert werden.

Mit dem Landratsamt Neustadt a.d. Aisch/ Bad Windsheim hat bereits ein Vororttermin stattgefunden. Eine erste Abstimmung hat stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass die erforderlichen Rodungsmaßnahmen im Rahmen einer isolierten Ausnahme von Art. 16 BayNatSchG vorab durchgeführt werden. Herr Bauer wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die entsprechenden Anträge vorbereiten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017:

Der Vorstellung der Planung durch Herrn Bauer vom Planungsbüro Plan 2O schließt sich eine ausführliche Beratung an. Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat den vorgestellten Entwurf mit folgenden Einschränkungen zu billigen. Für die Querung des Damms durch die Wasserleitung, soll der Damm unterbrochen werden. Im Gegenzug dazu soll der Damm in Richtung Norden verlängert werden und so das gesamte Gebiet nach Osten abgrenzen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat zu eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

9 : 0

175

Antrag des Evang.-Luth. Kindergartens St. Johannis, Gollhofen, auf Zustimmung zur Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft;

Mit Schreiben vom 12.06.2017 beantragt der Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x die Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft mit 40 Stunden wöchentlich.

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann vom Gewichtungsfaktor 4,5, bei integrativen Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung eines höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der Gemeinde, nach oben abgewichen werden.

Für die Berechnung des Faktor x liegt die Überlegung zugrunde, dass das Zusatzpersonal für Integration in Höhe von 80% bezuschusst werden soll. Nur mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der Gemeinde von 40% wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern mit ebenfalls 40% gewährt. Hierzu besteht mittlerweile Einigung beim StMAS, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege. Die Einigung umfasst in einer entsprechenden Empfehlung sowohl die o.g. Voraussetzungen für die Gewährung wie auch die Ermittlung des Faktor x.

Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Faktors 4,5 + x sind:

  1. Es handelt sich um eine Integrationseinrichtung (mindestens 3 und maximal ein Drittel der Plätze sind von Kindern mit einem Bescheid zur Gewährung von Eingliederungshilfe belegt),

  2. Antrag des Trägers der Integrationseinrichtung,

  3. Der Anstellungsschlüssel soll zum 1. November des jeweiligen Jahres 1:11 oder besser sein. Bei dieser Berechnung ist der Gewichtungsfaktor 4,5 hinsichtlich der Buchungsstunden zu berücksichtigen, da über den Faktor x ausschließlich Zusatzpersonal gefördert werden soll.

  4. Der Bedarf hinsichtlich des behindertenspezifischen Mehraufwandes ist vom Träger der Einrichtung im Antrag (b) zu begründen. Ohne gesonderte Begründung wird empfohlen, bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von in der Regel 6 Stunden täglich für Einrichtungen mit

  • Drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder 0,6,

  • Vier behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 0,8,

  • Fünf behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 1,0 Integrationskräfte einzusetzen. Die Behinderung bzw. drohende Behinderung ist dabei durch Eingliederungshilfebescheid nachzuweisen.

Beim Kindergarten St. Johannis liegen alle genannten Voraussetzungen für die Gewährung des Faktors 4,5 + x vor. Es liegen für 5 Kinder die Bescheide vom Bezirk Mittelfranken für die Gewährung der Eingliederungshilfe für das Kindergartenjahr 2017/ 2018 vor. Für drei Hortkinder steht die Genehmigung des Landratsamtes noch aus. Nach Berechnung des spezifischen Mehraufwandes ist der Antrag für eine Vollzeitstelle begründet.

Die Zusatzkraft soll für insgesamt 6 Kinder eingestellt werden. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Personalkosten für 40 Wochenstunden 46.280,00 €

Davon

40% Freistaat Bayern 18.512,00 €

40% die Kommune der behinderten Kinder 18.512,00 €

20% die Kirchengemeinde Gollhofen 9.256,00 €

Für die 2 Kinder aus der Gemeinde Hemmersheim ergibt sich, anteilig der tatsächlichen Buchungszeit, voraussichtlich folgender Anteil:

1 Kind mit einer Buchungszeit von 9 – 10 Std. und

1 Kind mit einer Buchungszeit von 4 – 5 Std.

ergibt insgesamt 15 Stunden und einen voraussichtlichen Kostenanteil von 4.552,13 €.

Soweit weitere Integrationskinder hinzukommen, wegfallen oder Buchungszeiten sich verändern, wird sich der Anteil der Kommune entsprechend verändern.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017:

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderate Hemmersheim die Zustimmung zur Finanzierung einer pädagogischen Zusatzkraft für den Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, zu erteilen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2018 befristet.

 

9 : 0

 

176

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 12.12.2017 wurde die Jahresrechnung 2016 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Rainer Weigand

Herr Axel Brand

Herr Bernd Dehner

Herr Friedrich Mangold (entschuldigt)

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2016 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2016 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2015.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 : 0

 

 

 

 

 

8 : 0

 

 

 

177

Genehmigung einer Kinderfeuerwehr in Hemmersheim

Laut Mitteilung der Feuerwehrführung des Landkreises ist zur Gründung einer Kinderfeuerwehr ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Kinder dürfen noch nicht mit Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr FFW üben oder beschäftigt werden.

Die Kinder sollen spielerisch an die Aufgaben der Feuerwehr herangeführt und von Anfang an ihr Interesse geweckt werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017:

Der Gründung einer Kinderfeuerwehr wird zugestimmt. Die versicherungstechnischen Hintergründe müssen noch geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 : 0

178

Hochwasserschutz Hemmersheim

Zustimmung zu neuen Planungen durch das Wasserwirtschaftsamt

Der Vorsitzende berichtet von einem Gespräch mit Herrn Tremel.

Es ist geplant, dass im Wasserwirtschaftsamt ein Praktikant kommen wird, der diesen Hochwasserschutz mit einer Masterarbeit ausarbeiten soll.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017:

Am Beschluss vom 13.12.2016 wird weiterhin festgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

9 : 0