Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 21. August 2018

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Norbert Breunig

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Reinhard Horn

Entschuldigt:

Gemeinderat Rainer Weigand

Gemeinderat Axel Brand

 

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

193

Vergabe einer Hausnummer

Fl.Nr. 807/11, Gemarkung Gülchsheim

Frau Marina Papst will auf diesem Grundstück ein Wohnhaus errichten. Das Nachbarhaus von Frau Dorignac hat vor kurzem die HS-Nr. Obere Dorfstraße 78 bekommen. Deshalb wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen für das Wohnhaus von Frau Papst die HS-Nr. Obere Dorfstraße 79 zu vergeben.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. August 2018:

 

Für das Wohnhaus von Frau Papst auf Fl.Nr. 807/11 wird die HS-Nr. Obere Dorfstraße 79 vergeben.

7 : 0

194

Änderung der Gemeindegrenzen, § 58 Abs. 2 FlurbG

Flurneuordnung Lipprichhausen III, Pfahlenheim 2

 

Im Rahmen der Verfahrensgruppe_A7_West fanden auch in unseren 2 Ortsteilen Lipprichhausen und Pfahlenheim Flurneuordnungen statt. Deshalb sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. August 2018:

 

Die Vorstände der Teilnehmergemeinschaften Geißlingen-Rodheim, Gollachostheim 3, Lipprichhausen III, Pfahlenheim 2 und Simmershofen II haben die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet Hemmersheim eine Flächenminderung von 0,0394 ha. Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.

Voraussetzung ist jedoch, dass in der Gemarkung Lipprichhausen der Flurweg 836 am Gülchsheimer Holz vorbeiführt und somit durchgängig ist. Dieses ist in den zur Verfügung gestellten Plänen nicht deutlich erkennbar. Der Vorsitzende soll noch abklären, ob die Gemeinde für die Flächenminderung von 0,0394 ha eine Entschädigung erhält.

7 : 0

195

Vereinbarung zur Umsetzung eines qualitätsvollen landkreisübergreifenden Radwegenetzes nach einheitlichem Standard für den touristischen Radverkehr und den Alltagsradverkehr

Im Jahr 2016 wurde das LEADER-Projekt „Radwegekonzept Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“ ins Leben gerufen.

Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung eines Kooperationsprojekts gemäß der LEADER-Förderrichtlinie abgeschlossen.

Ziele der Kooperation sind die Umsetzung eines qualitätsvollen landkreisübergreifenden Radwegenetzes nach einheitlichem Standard, für den touristischen Radverkehr und den Alltagsradverkehr, mit Anschlüssen über die Gebietsgrenzen hinweg.

An dem Projekt beteiligt sind der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, die LAG Aischgrund, die LAG Südlicher Steigerwald und die LAG-Kommunen im Landkreis Erlangen-Höchstadt (Adelsdorf, Gremsdorf, Höchstadt a.d.Aisch, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Wachenroth).

Organisatorisch soll die Anschaffung und Anbringung der Beschilderung im Gebiet des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für die Gemeinden durch den Landkreis als Projektträger erfolgen.

Da sich der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Projektträger u.a. auch verpflichten muss, die Beschilderung aufzustellen und das Projekt bis zum Ablauf der Zweckbindung zu unterstützen, schließen der Landkreis und die Gemeinden eine Vereinbarung.

Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Gegenstand der Vereinbarung ist die Umsetzung des Radwegekonzeptes; Geltungsbereich des Radwegenetzes ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Vereinbarung ist.

  • Erstmalige Aufstellung der Radwegweisung erfolgt durch den Landkreis für die Gemeinden (ausgenommen der nicht förderfähigen Standorte)

  • Die Kosten für die Beschilderung (Material und Montage) übernimmt der Landkreis für die Gemeinden (ausgenommen der nicht förderfähigen Standorte)

  • Für den weiteren Unterhalt, die Änderung, Erneuerung, Ersatzbeschaffung oder Beseitigung der Beschilderung ist nach Abschluss der Erstbeschilderung der jeweilige Baulastträger zuständig.

  • Die „alte“ Beschilderung ist im Vorfeld der Neubeschilderung durch die jeweilige Gemeinde zu entfernen. (Lageplan wird vom Landkreis zur Verfügung gestellt)

  • Landkreis hält ein zentrales Wegweisungskataster vor und pflegt dieses kontinuierlich

  • Die Gemeinde ist unverändert nur für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Teilstrecken für den Unterhalt und die Verkehrssicherung zuständig.

  • Die Zweckbestimmung der betroffenen Wegeflächen bleibt auch mit der Ausweisung eines Radwegenetzes unverändert.

  • Durch die Ausweisung des Radwegenetzes erhöht sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht nicht.

  • Mit der Ausweisung des Radwegenetzes erhöht sich der Umfang der Räum- und Streupflicht nicht.

  • Sofern das Radwegenetz im Bereich des Gemeindegebiets Privatwege beinhaltet, schließt der Landkreis mit dem jeweiligen Privateigentümer einen Gestattungsvertrag.

  • Die Gemeinde haftet für Schäden, die dem Landkreis durch die Verletzung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung entstehen und stellt den Landkreis von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

  • Die Vereinbarung gilt bis Ablauf der Bindungsfrist aus der Förderung bis zum 31.12.2034. Eine vorzeitige Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. August 2018:

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden dem Abschluss einer Vereinbarung zur Umsetzung eines qualitätsvollen landkreisübergreifenden Radwegenetzes nach einheitlichem Standard für den touristischen Radverkehr und den Alltagsradverkehr zuzustimmen.

7 : 0

196

Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung

Möglichkeit der Umrüstung auf LED im Rahmen der Wartung

Die Ortsteile Gülchsheim, Pfahlenheim und Lipprichhausen (zum Großteil schon auf LED umgestellt) werden komplett und in Hemmersheim 4 Pizleuchten in der Siedlung Beerengarten und 2 Pilzleuchten an der Pfahlenheimer Straße auf LED umgestellt. Dazu liegt ein Angebot von der N-ERGIE in Höhe von 7.477,17 EUR vor. Die Wartung mit Leuchtmittelwechsel findet alle 4 Jahre statt. In Hemmersheim ist somit in 4 Jahren wieder die Möglichkeit der kostengünstigen Umrüstung gegeben.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. August 2018:

 

Dem Angebot der N-ERGIE über 7.477,17 EUR wird zugestimmt.

7 : 0

 

Besprechung der Anfragen in den Bürgerversammlungen

  • Konzept zur Wege- und Straßensanierung erstellen

  • Beantragung 30 km/h in der Rodheimer Straße im Rahmen einer Verkehrsschau mit rechts vor links