Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 12. September 2023

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Gemeinderat Klaus Kolb

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

 

Vorstellung der Kostenvergleichsrechnung zur zukünftigen Abwasserbeseitigung und –behandlung von Büro Härtfelder, Bad Windsheim

Frau Ehrmann wird anwesend sein

Kostenvergleich Klranlage

Die Betrachtung erfolgt über 50 Jahre. Die ersten 20 Jahre wäre der Betrieb mit den eigenen Kläranlagen die günstigste Lösung. Dann wäre nach 20 Jahren ein notwendiger technischer Umbau erforderlich und die Kosten würden den Anschluss nach Winterhausen und auch zur Kläranlage Aub überschreiten. Eine Förderung vom WWA erfolgt nur über die günstigste Lösung. Zur weiteren Abklärung mit dem WWA findet am 25.09.2023 eine Besprechung im Landratsamt statt. Es wird kein Beschluss gefasst.

 

138

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3,

Entlang des Mühlbaches“ in Pfahlenheim

- Überleitung ins Regelverfahren

Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemmersheim

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim hat in seiner Sitzung vom 24.08.2021 den Beschluss für die Aufstellung o.g. Bebauungsplanes gefasst.

Damals wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB und damit ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Folgender Geltungsbereich wurde damals vorgeschlagen:

Flche Baugebiet Pfahlenheim

Zwischenzeitlich wurde von der Gemeinde in diesem Bereich noch ein weiterer Teil der östlichen Ackerflächen erworben, um noch weitere 3.000 m² in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen. Somit sollen insgesamt ca. 11.000 m² überplant werden.

Vom beauftragten Planungsbüro wurde daraufhin folgender Geltungsbereich festgelegt:

Baupltze Mhlbach

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht.

Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Rundschreiben 51/2023 zu diesem Urteil folgende Einschätzung abgegeben:

  1. Für Neuplanungen dürfte § 13b BauGB in seiner heutigen Fassung unanwendbar sein.

  2. Anhängende Bauleitplanverfahren müssen wohl in das Regelverfahren übergeleitet werden, in dem dann eine Umweltprüfung nebst Umweltbericht erstellt und gegebenenfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Dieses Gerichtsurteil hat somit auch Auswirkungen auf das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Hemmersheim. Dieses muss wie oben erläutert nun im Regelverfahren erfolgen.

Hinzu kommt noch, dass der aktuelle Flächennutzungsplan (Stand: 6. Änderung) in diesem Bereich landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wäre eine Änderung im Wege der Berichtigung möglich gewesen.

Nun muss hier auch parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. September 2023:

Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzustimmen und das Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Entlang des Mühlbaches“ im Regelverfahren überzuleiten.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat Hemmersheim das Verfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren einzuleiten.

8 : 0

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Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Hemmersheim für das Jahr 2022

 

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu

erläutern.

Im Jahr 2022 wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe

von 322.921,50 Euro zugeführt.

Zum 31.12.2022 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage 1.953.994,53 Euro.

der Schuldenstand 0,00 Euro.

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. September 2023:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungs-prüfung weitergeleitet.

8 : 0

140

Erneuerung der Klingelanlage im Kindergarten

Es stehen 3 Klingelvarianten zur Auswahl.

Variante 1: Erneuerung der bestehenden Klingelanlage.

Kosten: 4.406,52 EUR

Variante 2: Eine neue Klingel mit Kamerafunktion.

Kosten: 7.455,43 EUR

Variante 3: Klingelanlage mit Aufschaltung an die Telefonanlage.

Kosten: 5.630,53 EUR.

Von der Kindergartenleitung wird die Variante 2 bevorzugt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. September 2023:

Die Variante 2 mit Kamera soll angeschafft werden. Es soll versucht werden ein günstigeres Angebot zu bekommen.

8 : 0

 

Besprechung der Anfragen in den Bürgerversammlungen

Es wurden die Themen der Bürgerversammlungen vom 12. + 15. Juni angesprochen.

Es soll eine Verkehrsschau beantragt werden. Es geht um einen Spiegel in Hemmersheim an der Einmündung Pfahlenheimer Straße und ein Parkverbotsschild an Wendeplatte in Gülchsheim. In Hemmersheim im Baugebiet „Am Seelein“ mit dem Planungsbüro reden über den Wasserzulauf bei Starkregen und das Problem vom Splitt abschwemmen am Versorgungsstreifen. In Gülchsheim und Pfahlenheim sind verschiedene Malerarbeiten auszuführen. Die Firma Weid Kanalreinigung soll in Gülchsheim bei Veeh Richard die Durchquerung der Kreisstraße reinigen. Zur Neuplanung der Oellinger Straße in Gülchsheim soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Auf Unternehmer, die mit LKWs und großen Fahrzeugen auf gesperrten Straßen fahren, soll ein Verbot ausgesprochen werden. Beim beantragten Bolzplatz in Pfahlenheim gilt es abzuklären ob mit dem gefangenen Grundstück der Pfründestiftung über die Dorferneuerung eine Lösung gefunden werden kann.