Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 14. April 2026

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Reinhard Horn

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Klaus Kolb

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Gemeinderat Alexander Derrer

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

210

 

Antrag des evang.-luth. Pfarramtes auf Erfüllung der Kommunalen Baupflicht an der Kirche in Pfahlenheim sowie an der Friedhofsmauer;

Weitere Vorgehensweise

 

Auf die vorhergehenden Beratungen wird hingewiesen.

Am 10.04.2018 wurde beschlossen, den Antrag des evang.-luth. Pfarramtes Lipprichhausen um Erfüllung der kommunalen Baupflicht an der Kirche in Pfahlenheim sowie an der Kirchhofmauer abzulehnen. Begründet wurde die Ablehnung damit,

  • dass ein Anerkenntnis, ein Vertrag oder Vergleich aufgrund der vorliegenden Dokumente nicht rechtssicher nachgewiesen werden konnte;

  • fast alle vorgelegten Unterlagen von kirchlichen Archiven stammen;

  • die Baupflichterklärung vom 12.10.1970 von Herrn Bürgermeister Ernst Schmidt sich auf die damals durchgeführte Kirchenrenovierung bezogen hat. Dies ist nicht mit einem Anerkenntnis der Baupflicht nach § 781 BGB oder einer staatsaufsichtlichen Genehmigung zur Entstehung einer Baulast gleichzusetzen.

Der evang.-luth. Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 17.04.2018 ein Zuschuss in Höhe von 5 % der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten ange-boten.

Mit Schreiben vom 22.02.2019 und 19.11.2019 hat die evang.-luth. Lan-deskirchenstelle, Ansbach, die Durchführung der anstehenden Maßnahmen an der Pfarrkirche in Pfahlenheim und Kirchhofmauer im Rahmen der gemeindlichen Baupflicht beantragt. Die Landeskirche geht von einer primären Baupflicht der Kirchenstiftung und einer sekundären Baupflicht der Gemeinde. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.11.2021 wurde die Übernahme der Baupflicht erneut abgelehnt.

Bei der Sitzung des Gemeinderates am 29. Juli 2025 waren Herr Dekan von Egidy, Herr Diakon Herderich und die Mitglieder des Kirchenvorstandes Pfahlenheim anwesend.

Herr Diakon Herderich und Herr Dekan von Egidy stellen dar, dass von ihrer Seite eine gemeinsame Lösung mit der evang.-luth. Kirchengemeinde, der Gemeinde, den Bürgern und dem Dekanat präferiert wird. Die evang.-luth. Kirchgengemeinde kann aus ihren Mitteln die Sanierung der Kirche nicht durchführen. Diese gemeinsame Lösung muss in einem gemeinsamen Termin mit der evang.-luth. Landeskirche fixiert werden.

Für Kirchen gewährt die evang.-luth. Landeskirche in der Regel 25 % Zuschuss.

Herr Diakon Herderich führt aus, dass die Kosten der Maßnahme noch nicht bekannt sind. Hierfür sind statische Untersuchungen notwendig, die aufgrund der ungeklärten Kostensituation nicht beauftragt wurden. Als ersten Schritt muss eine Begasung der gesamten Kirche erfolgen, damit die vorhandenen Schädlinge absterben.

Nach ausführlicher Diskussion wird von Herrn Dekan von Egidy angeboten, die Kirche in Pfahlenheim bei einer kirchlichen Besichtigung vorzustellen, um eine grobe Kostenschätzung zu erhalten.

Anschließend kann über eine konkrete Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen gesprochen und ein Termin mit der Landeskirche vereinbart werden.

Anschließend wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine Stellungnahme durch einen Anwalt zu beauftragen, um das Risiko bei der Finanzierungsverhandlung besser einschätzen zu können.

Mit einem Gutachten zur Bewertung der kommunalen Baupflicht wurde Frau Rechtsanwältin Kathrin Schilling, Rechtsanwälte Ulbricht & Kollegen, Würzburg, https://www.ulbrich-wuerzburg.de/anwaelte/kathrin-schilling/ beauftragt.

Mit Schreiben vom 19.09.2025 hat die ÖRAG, Rechtschutzversicherung, eine Kostenübernahme des Gutachtens abgelehnt. Sofern die Kirchengemeinde Klage einreicht, wird der Versicherungsschutz abschließend geprüft. Die Rechnung für das Gutachten in Höhe von 2.856,00 € wurde zwischenzeitlich überwiesen.

Die Stellungnahme von Frau Rechtsanwältin Schilling ist am 15.11.2025 mit 29 Seiten eingegangen. Es wurde folgendes Fazit gezogen:

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass eine Baupflicht der politischen Gemeinde im Zweifel eher nicht entstanden sein dürfte, auch wenn dies nicht endgültig auszuschließen ist.

Überdies wäre zumindest nicht auszuschließen, dass diese Baupflicht zwischenzeitlich wegen einer Änderung der religiösen Bevölkerungsstruktur erloschen ist oder zumindest einer Anpassung bedarf. Insoweit wäre eine weitere Prüfung erforderlich.“

Zur rechtssicheren Feststellung der kommunalen Baupflicht, ohne Beteiligung der Kirchengemeinde, hat Frau Rechtsanwältin Schilling mit E-Mail vom 21.11.2025 folgende Stellungnahme abgegeben:

Leider gibt es keine Möglichkeit der rechtsverbindlichen Feststellung ohne Einbeziehung der Kirchengemeinde. Selbst im Falle einer Feststellungsklage wäre die Kirchengemeinde zwingend einzubeziehen.

Wenn demgegenüber unter Einbeziehung der Kirchengemeinde eine rechtssichere Klärung gewünscht wird, gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten: Im Betracht käme eine Feststellungsklage. Alternativ kann auch ein Schiedsgutachter eingesetzt werden, wobei dies mit verschiedenen Risiken verbunden ist: Je nach der konkreten Vereinbarung sind die Parteien an das Ergebnis eines solchen Gutachtens gebunden, selbst wenn dieses fehlerhaft ist. Die Möglichkeit einer Überprüfung eines solchen Gutachtens (quasi als „2. Instanz“) wird üblicherweise ausgeschlossen, weil man weitere Verfahren ja gerade vermeiden will.“

Empfehlung zum weiteren Vorgehen von Frau Rechtsanwältin Schilling, E-Mail vom 19.11.2025:

Aus rechtlicher Sicht kann ich Ihnen nur schwerlich einen Ratschlag geben, welche der diskutierten Varianten favorisiert wird. Ich persönlich bin ein großer Befürworter abschließender und rechtssicherer Lösungen ohne Bindung für die Zukunft (hier also Variante 2). Letztlich wird es eine politische bzw. . wirtschaftliche Entscheidung sein, wie (insbesondere auch künftig) mit der Kirche als Institution wie auch als Bauwerk umgegangen wird.“

Am 18.11.2025 hat ein Gesprächstermin mit der Kirchengemeinde stattgefunden. Teilgenommen haben von der

evang.-luth. Kirchengemeinde:

Herr Dekan von Egidy, Herr Brandstetter (Landeskirchenamt), Herr Wirth (Verwaltungsstelle), Frau Weigend (Kirchenvorstand) sowie online Frau Seiler, Herr Illig und Frau Günther (alle Landeskirchenamt);

Gemeinde Hemmersheim:

Herr 1. Bgm. Ballmann, Herr 2. Bgm. Breunig, Herr GR Derrer sowie Frau Kaspar von der Verwaltung.

Herr Illig stellt den Sanierungsbedarf an der Kirche Pfahlenheim und die angepasste Kostenentwicklung auf Grundlage des Gutachtens von Architekturbüro Hahn aus dem Jahr 2016 vor. Daraus ergibt sich folgende grobe Kostenschätzung nach aktuellem Stand:

Kirchenschiff

442.000,00 €

Kirchturm

226.000,00 €

Gesamt:

668.000,00 €

Es wurden drei Varianten erarbeitet.

Variante 1:

Gemeinsame Finanzierung der dringend benötigten Maßnahmen in den nächsten 5 bis 10 Jahren. Diese Baukosten liegen bei rd. 300.000,00 €, die Finanzierung erfolgt je zu einem Drittel durch die Landeskirche, die Kirchengemeinde und die politische Gemeinde, ohne eine Vereinbarung zur Baupflicht. Die Baupflichtfrage wird in die Zukunft verschoben.

Variante 2:

Abschluss eine Ablösevereinbarung zum Entfall der Baulast mit einer Zahlung durch die Gemeinde in Höhe von 450.000,00 €. Die Zahlungen könnten über mehrere Jahre erfolgen, z. B. im 1. Jahr 100.000,00 € und 14 Jahre jeweils 25.000,00 €. Hier wurde in den ersten Gesprächen seitens der evangl.-luth. Kirchengemeinde ein Ablösebetrag in Höhe von 500.000,00 € gewünscht und bereits einer Reduzierung um 50.000,00 € zugestimmt.

Variante 3:

Die Gemeinde bietet weiterhin nur einen Zuschuss in Höhe von 5 % an. Die Baupflichtfrage muss dann gerichtlich geklärt werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich 10 bis 15 Jahre dauern. Die Kirchengemeinde wird intern prüfen, ob aufgrund des schlechten Zustandes der Kirche für sie eine Klage in Frage kommt, da dann der Zustand der Kirche eine Sanierung nur noch mit unverhältnismäßig hohen Mitten zulässt.

Sofern bei einer gerichtlichen Verhandlung der Baupflicht für die Gemeinde Hemmersheim bestätigt wird, wird diese den Gemeindeetat dauerhaft belasten.

Am 13.04.2026 fand ein erneutes Gespräch mit Dekan von Egidy, Diakon Herderich, Bürgermeister Ballmann, Gemeinderat Derrer und Frau Kaspar statt.

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde der Kirchengemeinde ein zinsloses Darlehen i.H.v. 100.000 € gewährt. Dieses soll ab 2030 mit einer jährlichen Tilgung i.H.v. 5.000 € zurückgezahlt werden. Alternativ soll die Summe als Anzahlung für die Ablösezahlung anerkannt werden. Die o. g. Ablösemöglichkeit (Variante 2) soll bis 31.12.2030 aufrecht erhalten bleiben.

Im Verlauf des Gesprächs wurde folgende Diskussionsgrundlage erarbeitet:

Zinsloses Darlehen, Rückzahlung ab 2029, Tilgungszahlungen i.H.v. 5.000 €/Jahr. Die Kirchengemeinde erhält ihr o.g. Ablöseangebot (Variante 2) bis 31.12.2028 aufrecht.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 14. April 2026:

Nach weiterer Aussprache spricht sich der Gemeinderat Hemmersheim mehrheitlich für eine Unterstützung der Sanierung der evang.-luth. Kirche in Pfahlenheim aus.

Aufgrund der vielen anstehenden Projekte, wie Feuerwehr, Gigabitausbau und Anschluss an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt (AVO), die den gemeindlichen Haushalt finanziell stark belasten, wird der Kirchengemeinde für die dringend benötigten Sanierungsmaßnahmen ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000,00 € bis 31.12.2028 angeboten. Ab dem 01.01.2029 soll die Rückzahlung des Darlehens über 20 Jahre mit einer jährlichen Tilgung in Höhe von 5.000,00 € erfolgen.

Als Bedingung für dieses Darlehen wird die evang.-luth. Kirchengemeinde verpflichtet, der Gemeinde Hemmersheim das Angebot der Ablösevereinbarung bis zum 31.12.2028 aufrecht erhalten. Das o. g. Darlehen könnte dann als erste Rate in die Ablösevereinbarung einfließen, die weiteren Raten werden dann ab dem 01.01.2029 über 14 Jahre mit einer jährlichen Zahlung in Höhe von 25.000,00,- € geleistet.

7 : 1

 

211

 

Einhebung eines Verbesserungsbeitrages für die Abwasseranlagen der Gemeinde Hemmersheim;

Grundsatzentscheidung über die Einhebung

 

Bisher und künftig stehen größere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung zum Anschluss an den Abwasserverband Ochsenfurt (AVO) in allen Ortsteilen an.

Hierfür sind derzeit im Haushalt grobe Kosten aus der Abwasserstudie i. H. v. 4,5 Mio. Euro und Förderungen i. H. v. 1,6 Mio. Euro eingeplant.

Die Abwasserentsorgungseinrichtung ist wie die Wasserversorgung laut Ge­setz als kostendeckende Einrichtung zu betreiben. Sie ist deshalb zwingend über Gebühren, bzw. Beiträge zu finanzieren.

Zur Finanzierung der o. g. Maßnahmen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Finanzierung nur über Verbrauchsgebühren

Dies hätte eine deutliche Erhöhung der Abwassergebühren (bisher 4,30 € dann ca. 6,94 €/m³) über kompletten Abschreibungszeitraum (50 Jahre) zur Folge. Geringverbraucher würden fast nicht zur Kasse gebeten.

Kreditaufnahme im Jahr 2027 i. H. v. ca. 1.525.000 € wäre nötig.

  • Finanzierung nur über Verbesserungsbeitrag

Kosten wären relativ schnell wieder bei der Gemeinde. Mieter werden nicht belastet. Kredit nur für die Zwischenfinanzierung notwendig.

  • Finanzierung teilweise über Gebühr, teilweise über Beitrag

Schon bei einer 10%igen Finanzierung der Maßnahmen über die Ver­brauchsgebühr würde die Abwassergebühr um ca. 0,26 € auf 4,56 €/m³ steigen.

Für die Erhebung des Verbesserungsbeitrages ist folgende Vorgehensweise notwendig:

  1. Grundsatzentscheidung, ob und für welche Maßnahmen ein Verbesserungsbeitrag eingehoben und ein Satzungsbüro eingeschaltet wird.

  2. Vergabe der Maßnahme an ein Satzungsbüro.

  3. Erfassung der beitragspflichtigen Flächen.

  4. Umstellung auf Maßstab tatsächliche Geschossfläche und Kalkulation der neuen Herstellungsbeitragssätze.

  5. Verbesserungsbeitragskalkulation und Erlass Verbesserungsbeitragssatzung.

  6. Beginn der durch den Beitrag zu finanzierenden Maßnahme (kann theoretisch auch schon vor Punkten 1-4 erfolgen).

  7. Einhebung des (vorläufigen) Verbesserungsbeitrages.

  8. Abschluss und Abrechnung der Maßnahme.

  9. Kalkulation der neuen Herstellungsbeitragssätze (Herstellungsbeitragssatz aus 2. plus Verbesserungsbeitragssatz).

Stellungnahme der Verwaltung:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Erhebung des Verbesse­rungsbeitrages eine Umlegung nach Grundstücks- und Geschossflä­chen auf alle Eigentümer erfolgt. Um diese Berechnungsgrundlage zu erfassen muss ein Aufmaß erstellt werden. Hierzu wird Unterstützung durch ein Fachbüro notwendig.

Des Weiteren ist es nötig das Aufmaß der beitragspflichtigen Flächen auch gleich für die Wasserversorgungsanlage mit erledigen zu lassen um einen einheitlichen Maßstab zu erhalten.

Erfahrungswerte haben ergeben, dass die Kosten eines Satzungsbüros für die Aufmaße, Kalkulationen, Satzungserstellungen und Abwicklung des Verbesserungsbeitrags bei ca. 80.000 € - 100.000 € liegen werden.

Diese Kosten würden dann als gebührenfähiger Aufwand zu ca. 2/3 auf die Abwasserbeseitigung und 1/3 auf die Wasserversorgung gebucht (Nettoverbuchung).

Stellungnahme der Verwaltung:

Es ist nun zu entscheiden, ob für die o. g. Maßnahme ein Verbesserungsbeitrag eingehoben wird.

Des Weiteren ist zu entscheiden, ob die Verwaltung mit der Angebotseinholung bei Satzungsbüros für die Erstellung der Globalkalkulationen für Wasser und Abwasser mit Bestandserhebung und Abwicklung des Verbesserungsbeitrags zur Abwasserentsorgungsanlage beauftragt wird und ob die Flächenermittlung auch gleich für die Wasserversorgung mit erfolgen soll (keine Mehrkosten).

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 14. April 2026:

Nach eingehender Aussprache und Beratung beschließt der Gemeinderat die Maßnahmen zum Anschluss an den Abwasserverband Ochsenfurt (AVO) in allen Ortsteilen über einen Verbesserungsbeitrag zu finanzieren.

Zusätzlich soll die Verwaltung mit der Angebotseinholung bei entsprechenden Satzungsbüros für die Aufmaße (Wasser und Abwasser), Kalkulationen, Satzungserstellungen und Abwicklung des Verbesserungsbeitrags zur Entwässerungsanlage beauftragt werden.

Als Beitragsmaßstab soll die „tatsächliche Geschossfläche“ gewählt werden.

8 : 0

212

 

Haushaltsplan und – satzung 2026; Verabschiedung

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Ballmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2026 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.833.800,-- Euro

und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.069.600,-- Euro

ab.

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 14. April 2026:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim den Haushaltsplan 2026 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen. Der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit Finanz- und Stellenplan wird zugestimmt.

8 : 0

213

 

Vollzug des Bay. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hemmersheim

 

In der Mitgliederversammlung der FFW Hemmersheim am 24.01.2026 wur-den turnusgemäß die Kommandanten gewählt.

Die Neuwahlen, die von Bürgermeister Karl Ballmann geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis:

Herr Johannes Stahl wurde als Kommandant neu gewählt. Herr Mateusz Weigand wurde in seinem Amt als stellvertretender Kommandant neu ge-wählt. Die beiden gewählten haben die erforderlichen Lehrgänge an der Feuerwehrschule bereits absolviert / müssen folgende Lehrgänge noch absolvieren.

Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 14. April 2026:

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neuge-wählten Kommandanten der FFW Hemmersheim, Herrn Johannes Stahl für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2031. Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neugewählten Stellvertreter des Kommandanten der FFW Hemmersheim, Herrn Mateusz Weigand für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2031.

Herr Johannes Stahl wird außerdem als federführender Kommandant der Gemeinde Hemmersheim bestätigt.

Gemeinderat Johannes Stahl hat nicht an der Abstimmung mit teilgenommen.

 

7 : 0

 

 

7 : 0