Gemeinde Hemmersheim

 

NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche

Sitzung des Gemeinderates

vom 19. Mai 2026

Sitzungsaal des Dorfgemeinschafthauses Hemmersheim

Vorsitz:

1. Bürgermeister Alexander Derrer

Schriftführer:

,

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:30 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat Hemmersheim ist somit beschlussfähig. Die Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung liegt während der Sitzung zur Einsicht bereit; Einwendungen hierzu werden nicht erhoben.

Gremiumsmitglieder:

Bemerkung:

Johannes Fries

 

Nina Klein

 

Manuel Lehner

 

Christoph Mangold

 

Bianca Schmitt

 

Florian Smietana

 

Florian Tief

 

Stefan Urbat

 

Öffentliche Sitzung:

TOP 1.

Geschäftsordnungsregularien

TOP 2.

Vereidigung des ersten Bürgermeisters

TOP 3.

Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

TOP 4.

Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertretung

TOP 4.1

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

TOP 4.2

Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterstellvertreterwahlen

TOP 4.3

Wahl des zweiten Bürgermeisters

TOP 4.4

Wahl des dritten Bürgermeisters

TOP 4.5

Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen

TOP 4.6

Festlegung der weiteren Stellvertretung

TOP 5.

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

TOP 6.

Erlass einer Geschäftsordnung

TOP 7.

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

TOP 8.

Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen etc. zu entsendenden Mitgliedern bzw. deren persönlichen Stellvertreter

TOP 8.1

Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

TOP 8.2

Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim

TOP 8.3

Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen

TOP 9.

Bestellung weiterer Referenten

TOP 10.

Bekanntgabe bzw. Benennung der Ortsteilbeauftragten

Öffentliche Sitzung

TOP 1.

Geschäftsordnungsregularien

TOP 2.

Vereidigung des ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Die Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters, Herrn Alexander Derrer, wird vom lebensältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied, Herrn Johannes Fries vorgenommen.

Die Vereidigung erfolgt durch Nachsprechen der Eidesformel nach

Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG).

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“

TOP 3.

Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Sachverhalt:

Die neuen Gemeinderatsmitglieder Frau Bianca Schmitt, Herr Johannes Fries, Herr Christoph Mangold, Frau Nina Klein, Herr Florian Smietana, Herr Florian Tief und Herr Stefan Urbat sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 31 Abs. 4 GO) zu vereidigen.

Die vorgenannten neuen Gemeinderatsmitglieder werden durch Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 31 GO vom 1. Bürgermeister Alexander Derrer vereidigt.

Die Eidesformel lautet wie folgt:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

TOP 4.

Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertretung

TOP 4.1

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Sachverhalt:

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO ist aus der Mitte des Gemeinderats ein („zweiter Bürgermeister“) oder zwei weitere Bürgermeister („zweiter und dritter Bürgermeister“) in geheimer Abstimmung zu wählen.

Beschluss 1:

Nach kurzer Erläuterung seitens des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, einen weiteren Bürgermeister als Stellvertreter zu wählen

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 4.2

Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterstellvertreterwahlen

Sachverhalt:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Wahlausschuss gebildet aus:

Frau Ivonne Geißdörfer, Geschäftsstellenleiterin als Wahlleiterin

Herrn Alexander Derrer als Beisitzer und Schriftführer,

Florian Tief.als Beisitzer

Beschluss 1:

Auf Antrag des Vorsitzenden bestellt der Gemeinderat den Wahlausschuss wie oben dargestellt.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 4.3

Wahl des zweiten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.

Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Von den 9 abgegebenen Stimmzettel erhielten

Manuel Lehner 9 Stimmen

……………………… …. Stimmen

……………………… …. Stimmen

……………………… …. Stimmen

Somit ist Gemeinderat Manuel Lehner zum zweiten Bürgermeister der Gemeinde Hemmersheim. gewählt.

Auf Befragung durch die Wahlleiterin erklärt Manuel Lehner, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das Vertrauen.

TOP 4.4

Wahl des dritten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Dieser Tageordnungspunkt entfällt, da nur ein stellvertretender Bürgermeister bestellt wird.

TOP 4.5

Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen

Sachverhalt:

Die Vereidigung des neu gewählten zweiten Bürgermeisters Manuel Lehner wird von 1. Bürgermeister Alexander Derrer vorgenommen.

Die Vereidigung erfolgt durch Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) nach Vorlesen durch 1. Bürgermeister Alexander Derrer.

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

TOP 4.6

Festlegung der weiteren Stellvertretung

Sachverhalt:

Gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO ist es möglich, dass der Gemeinderat für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und des oder der weiteren Bürgermeister(s) aus seiner Mitte weitere Stellvertreter bestimmt, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind.

Bisher gab es in Hemmersheim 2 weitere Stellvertreter.

Beschluss 1:

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat weitere Stellvertreter in der folgenden Reihenfolge zu bestimmen.

1. Herrn Florian Smietana

2. Frau Bianca Schmitt

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 5.

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Sachverhalt:

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder.

Daneben können auch Regelungen über die bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeisteraufgenommen werden.

Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim im Entwurf allen Mitgliedern des Gemeinderates vorgelegte Satzung wird seitens der Geschäftsstellenleiterin Frau Geißdörfer ergänzend erläutert.

Beschluss 1:

Beschluss 1:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat den Rechnungsprüfungsausschuss mit insgesamt vier Sitzen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 2:

Beschluss 2:

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Pauschalentschädigung auf 15,-- € und das Sitzungsgeld auf 20,-- € in § 3 Abs. 2 im Zuge einer Zwischenabstimmung festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 3:

Beschluss 3:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat künftig in den Ortsteilen einen eigenen Ortsteilbeauftragten zu bestellen, die nicht durch den ersten Bürgermeister oder dem zweiten Bürgermeister vertreten werden,

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 4:

Beschluss 4:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat im Zuge einer Zwischenabstimmung, die Entschädigung der Ortsteilbeauftragten für Hemmersheim, auf 200,--€ und für Pfahlenheim, auf 150,-- € monatlich nach § 6 Abs. 1 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 5:

Beschluss 5:

Nach eingehender Erläuterung und kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, dem Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes zuzustimmen.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 6.

Erlass einer Geschäftsordnung

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung zu geben.

Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim im Entwurf allen Mitgliedern des Gemeinderates vorgelegte Geschäftsordnung wird seitens der Geschäftsstellenleiterin Frau Geißdörfer ergänzend erläutert.

Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Wesentlichen das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages zugrunde gelegt wurde.

Das Geschäftsordnungsmuster wurden vom Bayerischen Gemeindetag aktualisiert und an zwischenzeitliche Rechtsänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Auf folgenden Inhalt der Geschäftsordnung wird hingewiesen:

Umgang mit Sitzungsunterlagen (§ 4 Abs. 2 und 3)

Beschlussvorlagen sind Verwaltungsinterna und dienen dazu Sitzung sachgerecht vorzubereiten. Veröffentlichung durch Ratsmitglieder sind genehmigungspflichtig. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die Ladung digital erfolgt.

Über folgende Punkte ist eine Beschlussfassung erforderlich:

Ausschüsse: Sitzzuteilungsverfahren (§ 5 Abs. 1)

Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie, welches Berechnungsverfahren (Hare-Niemeyer, Sainte-Laguë/Schepers oder d´Hondt) Anwendung finden soll. Einen Anspruch auf Anwendung eines aus Sicht einer Gruppierung vorzugswürdigeren Verfahrens gibt es nicht.

Von Seiten der Verwaltung wird das bisherige Berechnungsverfahren von Hare-Niemeyer empfohlen, das kam bisher auch immer zum Einsatz.

Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a.):

Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt die Anhebung der Bewirtschaftungsbefugnis.

Grund hierfür sind die zwischenzeitlichen Preissteigerungen im Baugewerbe, vor allem im Hoch- und Straßenbau, aber auch bei den Baustoffen. Die Verwaltung schlägt vor den Betrag von 5.000,-- € als Bewirtschaftungsbefugnis festzusetzen. Durch den Bayerischen Gemeindetag wird für eine Gemeinde in der Größenordnung von Hemmersheim eine Bewirtschaftungsbefugnis in Höhe zwischen ca. 4.000,--€ und 5.300,--€ empfohlen (6,--€ bis 8,--€ pro Einwohner) (bisher: 5.000,-- €)

Die Befugnisse für außer- und überplanmäßige Ausgaben, für Niederschlagungen, Stundungen und Erlass sind prozentual niedriger.

Ebenso wird die Regelung zum Umgang mit Nachträgen zu bestehenden Verträgen konkretisiert.

Zustimmung nach § 36a BauGB

In die Geschäftsordnung kann die Befugnis des Bürgermeisters eine Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen zu können mit aufgenommen. Damit wird dem neu erlassenen Bauturbo Rechnung getragen.

Ordnungsgeld

Es wurde die Möglichkeit zur Aufnahme eines Ordnungsgeldes aufgenommen.

Darüber hinaus wurden weitere kleinere Ergänzungen und Klarstellungen mit aufgenommen.

Beschluss 1:

Beschluss 1:

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat für die Ausschussbesetzung das Sitzzuteilungsverfahren von Hare-Niemeyer anzuwenden.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 2:

Beschluss 2:

Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung des Betrages der Bewirtschaftungsbefugnis von 5.000,-- € zu.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 3:

Beschluss 3:

Der Gemeinderat stimmt der Ermächtigung des Bürgermeisters zu eine Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Beschluss 4:

Beschluss 4:

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung eines Ordnungsgeldes mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

8

1

Beschluss 5:

Beschluss 5:

Nach eingehender Erläuterung und Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, der vorgelegten Geschäftsordnung mit den dargelegten Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen.

Die unter TOP 3.6 gewählten weiteren Stellvertreter werden in § 14 Abs. 2 aufgenommen.

Die Geschäftsordnung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 7.

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

Sachverhalt:

Gem. Art. 103 Abs. 2 GO bildet der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.

Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung, wonach der erste Bürgermeister den Vorsitz führt.

Bei der Bestellung der Ausschussmitglieder hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Wählergruppen Rechnung zu tragen. (Art. 33 Abs. 1 GO)

Nach dem festgelegten Sitzzuteilungsverfahren Hare-Niemeyer erhält der Wahlvorschlag „Freie Wählergemeinschaft Hemmersheim“ und der Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Gülchsheim“ jeweils zwei Sitze. Wobei der jeweils zweite Sitz aufgrund der Pattsituation (Rückgriff Zahl der Wählerstimmen bei der Gemeinderatswahl) vergeben wird.

Die Besetzung der Ausschusssitze und die Benennung eines Stellvertreters je Ausschussmitglied erfolgen auf Vorschlag der Wählergruppen. Hier wäre es allerdings möglich, dass die jeweilige Wählergruppe jemanden aus einer anderen Wählergruppe vorschlägt.

Beschluss 1:

Auf Vorschlag der Wählergruppen werden folgende Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt:

Mitglieder Stellvertreter

Gemeinderat Johannes Fries Bianca Schmitt

Gemeinderat Christoph Mangold Nina Klein

Gemeinderat Florian Tief Manuel Lehner

Gemeinderat Stefan Urbat Florian Smietana

Auf Antrag des Vorsitzenden wird Gemeinderat Stefan Urbat als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 8.

Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen etc. zu entsendenden Mitgliedern bzw. deren persönlichen Stellvertreter

TOP 8.1

Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Sachverhalt:

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden zusätzlich ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

Der erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung durch seine Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen.

Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter hat gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 GO der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Wählergruppen Rechnung zu tragen.

Die Gemeinde Hemmersheim hat in die Gemeinschaftsversammlung neben dem ersten Bürgermeister ein Mitglied zu entsenden.

Gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO steht dem Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Gülchsheim“ der Sitz zu.

Die zwei Wahlvorschläge „Freie Wählergemeinschaft Hemmersheim“ und „Wählergemeinschaft Gülchsheim“ haben im Gemeinderat jeweils 3 Sitze. Nach Anlehnung an die Ausschussregelung in einer Pattsituation, entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Wählergruppen abgegebenen Stimmen.

Mit 1.169 Stimmen hat der Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Gülchsheim“ die meisten Stimmen.

Beschluss 1:

Auf Vorschlag des Wahlvorschlags „Wählergemeinschaft Gülchsheim“ wird folgendes weitere Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung bestellt:

1. weiteres Mitglied: Nina Klein

deren Stellvertreter Christoph Mangold

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 8.2

Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemmersheim ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim (ZV-GOLLIPP).

Die Verbandsversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden das zweite Organ des Zweckverbandes.

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern und den übrigen Verbandsräten.

Gem. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZV-GOLLIPP entsendet jedes Verbandsmitglied pro volle 6,5 % Beteiligung nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Umlageschlüssel einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Wobei es sich bei einen den entsendeten Vertretern um den ersten Bürgermeister handeln muss. Hier gilt die Nachrückeregelung für den zweiten Bürgermeister und die Spiegelbildlichkeit nicht.

Die Gemeinde Hemmersheim hat in die Zweckverbandsversammlung des ZV GOLLIPP ein Mitglied zu entsenden.

Beschluss 1:

Als Vertreter für den 1. Bürgermeister wird Manuel Lehner bestellt.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 8.3

Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemmersheim ist Verbandsmitglied des Schulverbandes Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen.

Organe des Schulverbandes sind der Verbandsvorsitzende und die Schulverbandsversammlung.

Die Schulverbandsversammlung besteht aus dem ehrenamtlichen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den übrigen bestellten ehrenamtlichen Verbandsräten der Mitgliedsgemeinden gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG.

Danach werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden als sog. „geborenes Mitglied“ entsandt.

Daneben entsenden Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.

Aus der Gemeinde Hemmersheim besuchen 20 Schüler die Verbandsschule

Hier gilt die Nachrückeregelung für den zweiten Bürgermeister und die Spiegelbildlichkeit nicht.

Beschluss 1:

Auf Antrag aus der Mitte des Gremiums wird für den persönlichen Vertreter des ersten Bürgermeisters Manuel Lehner bestellt.

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

TOP 9.

Bestellung weiterer Referenten

Sachverhalt:

Es werden keine Referenten bestellt.

TOP 10.

Bekanntgabe bzw. Benennung der Ortsteilbeauftragten

Sachverhalt:

Der Gemeinderat kann Ortsteilbeauftragte bestellen, diesen aber nicht die Rechte eines Ortssprechers im Sinne von Art. 60a Abs. 2 GO einräumen.

Beschluss 1:

Nach Vorabklärung werden nachfolgend die Ortsteilbeauftragten durch den ersten Bürgermeister im Einverständnis des Gremiums bestellt und bekanntgegeben:

Ortsteil Pfahlenheim Gemeinderat Florian Tief

Ortsteil Hemmersheim Gemeinderat Johannes Fries

Abstimmungsergebnis:

JA STIMMEN:

NEIN STIMMEN:

9

0

Um 20:36 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

Gemeinde Hemmersheim

Vorsitzender

   
     

Alexander Derrer

1. Bürgermeister